AG Gesundheitspolitik/UG Psyche/AGintern

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Satzung & BeschlüsseUmlaufbeschlüsse
Die AG Psyche ist der AG Gesundheitspolitik am 30.03.2013 als Untergruppe Psyche beigetreten. Die in dieser Navigationsleiste verlinkten Unterseiten sind somit nicht mehr aktuell.
Satzung der AG Psyche

Im Wissen um die Bedeutung gesundheitspolitischer Kompetenz vereinigen sich interessierte Menschen, Piraten wie Nicht-Piraten, zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft, die Themen der Psychiatrie, Sozialpsychiatrie, Psychologie und Psychotherapie aufgreift, sich in Kenntnis über sie setzt, sich eine Meinung bildet und sie den PIRATEN als Position anbietet. Konstruktive Zusammenarbeit ist die Basis eines jeden Erfolgs. Sie beansprucht keine Alleinvertretung ihrer Themen und will vom Wettbewerb der Meinungen lernen. Inklusion von interessierten Menschen in die gesundheitspolitische Arbeit hat einen hohen Stellenwert für die Bundesarbeitsgemeinschaft.

§ 1 Name

Die Bundesarbeitsgemeinschaft nennt sich "Bundesarbeitsgemeinschaft Psyche", im Folgenden AG genannt. Kurzbezeichnung ist "AG Psyche".

§ 2 Aufgaben

(1) Die AG beschäftigt sich inhaltlich mit der psychiatrischen, sozialpsychiatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die AG strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit allen gesundheitspolitisch interessierten PIRATEN an.

§ 3 Kommunikation

(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Mumble- und RealLife-Treffen auf der öffentlichen Mailingliste der AG statt. Sollte das Kommunikationsaufkommen zu stark ansteigen, wird eine gesonderte Mailingliste eingerichtet.
(2) Zur Kontaktaufnahme von außerhalb bietet die AG für Interessierte eine gesonderte E-Mail-Adresse an.
(3) Bei Bedarf führt die AG themenbezogene Sitzungen oder Informationsveranstaltungen durch.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der AG ist jeder, der im Rahmen der Gründung der AG beigetreten ist.
(2) Weitere Mitglieder können durch Beschluss aufgenommen werden.

  • (a) bei weniger als 8 Mitgliedern mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern der AG.
  • (b) ab 8 Mitglieder mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern der AG.

(3) Die Mitgliederliste wird öffentlich geführt.
(4) Das Mitglied kann jederzeit aus der AG austreten. Über den Austritt sind die Koordinatoren zu informieren.
(5) Ein Mitglied verliert automatisch seine Mitgliedschaft, wenn es auf vier aufeinanderfolgenden ordentlichen Mitgliederkonferenzen der AG unentschuldigt fehlt.
(6) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann für einen bestimmten Zeitraum mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der AG beschlossen werden.
(7) Der Antrag auf Ausschluss muss mindestens sieben Tage vor Beginn einer Mitgliederkonferenz den Mitgliedern bekannt gegeben worden sein.

§ 5 Sprecher / Koordinatoren

(1) Die AG wählt für die Dauer von einem Jahr jeweils drei Koordinatoren und bei Bedarf einen oder mehrere Sprecher. Sprecher können kurzfristig für einen zu bestimmenden Zeitraum gewählt werden.
(2) Die Koordinatoren moderieren die Sitzungen der AG. Die Sprecher vertreten die AG nach außen und stellen die erarbeiteten Positionen auf den Mitgliederversammlungen vor.
(3) Die Koordinatoren bereiten die Arbeit der AG organisatorisch vor und nach. Sie sind verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb der Partei.
(4) Die vorgenannten Aufgaben können durch die Mitglieder der AG mit einfacher Mehrheit auf ein anderes AG-Mitglied und mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf ein Nichtmitglied übertragen werden. Diese Übertragung gilt nur für eine Sitzung bzw. für ein spezifisches Thema und kann mit den gleichen Mehrheiten wieder aufgehoben werden.
(5) Die vorzeitige Neuwahl der Koordinatoren erfolgt

  • (a) falls mindestens ein Koordinator zurücktritt oder
  • (b) auf Antrag von einer einfachen Mehrheit der Mitglieder der AG. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Beginn einer Mitgliederkonferenz den Mitgliedern bekannt gegeben worden sein.

§ 6 Mitgliederkonferenz

(1) Mitgliederkonferenzen können jederzeit durch Internetkonferenzen oder real abgehalten werden. Mitgliederkonferenzen finden regelmäßig statt, der Turnus wird auf der Piratenwiki-Seite der AG bekannt gegeben.
(2) Eine Mitgliederkonferenz ist beschlussunfähig, wenn weniger als 33% der Mitglieder der AG anwesend sind.
(3) Außerordentliche Mitgliederkonferenzen müssen von einem Koordinator der AG mindestens eine Woche vorher über die Mailingliste bekannt gegeben werden. Jedes Mitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Mitgliederkonferenz beantragen.
(4) Alle Sitzungen der AG sind öffentlich. Das Rederecht kann nur vom jeweiligen Moderator oder von einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der AG entzogen werden.
(5) Ergebnisse der Treffen werden im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite der AG als Protokollseiten veröffentlicht.
(6) Sofern es für eine konstruktive Arbeitsweise notwendig erscheint, zusätzliche Sitzungen (Arbeitstreffen) abzuhalten, können diese, sofern in ihnen weder organisatorische noch inhaltliche Beschlüsse erfolgen sollen, ohne Tagesordnung, Protokoll und Anwesenheitsliste durchgeführt werden. Arbeitstreffen sind Mitgliederkonferenzen der AG Psyche.

§ 7 Stimmrecht

(1) Die Mitgliederkonferenz der AG führt Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Sprechern und Koordinatoren durch.
(2) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AG. Wahlen und Abstimmungen finden in den Mitgliederkonferenzen statt. Bei Bedarf können Abstimmungen durch Umlaufbeschlüsse stattfinden. Auf Antrag eines Mitglied auf Besprechung findet diese in der nächsten Sitzung statt. Andernfalls ist ein Umlaufbeschluss gültig, wenn er im Wiki veröffentlicht und von zwei Drittel der Mitglieder angenommen worden ist. Die Abstimmung über einen Umlaufbeschluss dauert höchstens 14 Tage, sein Ergebnis wird in der nächsten Mitgliederkonferenz bekanntgegeben.
(3) Die Mitgliederkonferenz entscheidet über alle Fragen mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der AG, es sei denn, in dieser Satzung ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt.
(4) Für Beauftragungen und für Programmvorschläge, die im Namen der AG gemacht werden, genügt eine einfache Mehrheit.

§ 8 Änderung der Satzung, Gültigkeit

(1) Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von mindestens Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder nötig.
(2) Diese Satzung ist mit ihrem Inkrafttreten unbefristet gültig. Für ihre Außerkraftsetzung gelten die gleichen Regeln wie für ihre Änderung.

§ 9 Auflösung

(1) Die AG kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden.
(2) Die AG löst sich automatisch auf, wenn in fünfundzwanzig aufeinander folgenden Wochen keine Sitzung zustande gekommen ist.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Für die Annahme dieser Satzung ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Teilnehmer in der beschließenden Sitzung notwendig.
(2) Die Satzung tritt mit Ihrer Verkündung in Kraft.
(3) Verkündet wird die Satzung durch Bekanntgabe im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite der AG oder einer ihrer Unterseiten.
(4) Beschlüsse der AG, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung beschlossen wurden, gelten fort, es sei denn ein Drittel der Mitglieder verlangt einen neuen Beschluss. Die Wahl der Koordinatoren muss nur wiederholt werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt, ansonsten findet die nächste Wahl der Koordinatoren frühestens 10 Monate und spätestens 14 Monate nach Inkrafttreten der Satzung statt.

  1. Beschlossen am 02.07.2012 . Siehe TOP 2.2
  2. Geändert am 13.12.2012 . Siehe TOP 2
Beschlüsse der AG Psyche

Diese Seite ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland.

Definition von Diagnosen

Die AG Psyche definiert in ihrer programmatischen Arbeit keine medizinischen Diagnosen. Beschlossen am 9.5.2012 - TOP 7.5

Bekenntnis zur Empirie

Die AG Psyche erkennt die Aussagekraft von wissenschaftlichem Arbeiten und Empirie an. Uns ist es als Arbeitsgemeinschaft wichtig, dass die von uns erarbeiteten Positionen auf soliden Fakten basieren und dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen.

Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, dass Aussagen auf intersubjektiv nachvollziehbaren, reproduzierbaren Untersuchungen beruhen (Empirie). Hypothesen gelten erst dann als gesichert, wenn sie überprüft wurden. Studien sollten doppelt-blind und mit einer möglichst großen Probandenzahl durchgeführt worden sein. Statistiken sollten auch auf einer möglichst großen Stichprobe basieren und sind in ihren Interpretationen kritisch zu sehen.

Diese Ausrichtung bedeutet für die Arbeit der AG beispielsweise, dass Quellen, mit denen wir unsere Aussagen stützen, sich auf wissenschaftliche Studien beziehen oder direkt die wissenschaftlichen Studien sein sollten. Einzelne Fallberichte können im Diskussionsprozess hilfreich sein, sind aber noch nicht aussagekräftig genug, um darauf eine Position zu begründen. Auch Artikel in Zeitschriften, Zeitungen und Blogs können eine wichtige Informationsgrundlage sein, dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass sie sich auf seriöse Quellen beziehen.

Neue therapeutische Ansätze werden nicht von vornherein als unseriös abgetan. Allerdings können sie auch erst dann als angebracht angesehen werden, wenn sie ihre Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien belegt haben. Bis dahin werden sie nur als legitime Hypothese ohne Gültigskeitsanspruch angesehen. Die AG Psyche distanziert sich in ihrer Arbeit besonders von Theorien und Ideologien, die menschenverachtende Züge haben. Auch grenzen wir uns von einer pauschalen Ablehnung aller schulmedizinischen Verfahren ab, vor allem wenn sie zur Folge hat, dass dadurch schwer erkrankten Menschen eine Therapie mit belegter Wirksamkeit vorenthalten wird. Beschlossen am 18.7.2012 - TOP 3.1

Kein Alleinvertretungsanspruch

Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, die an einem Themenbereich zusammenarbeiten wollen. Die Arbeitsweise ist konsensual oder findet im Mehrheitskonsens statt und wird vom zu erreichenden Ziel geprägt.

Die AG Psyche ist ein solcher Zusammenschluss. Der Piratenpartei wohnt der Grundgedanke der Freiheit inne, deshalb ist das Konstrukt AG ebenfalls nur ein freiwilliger Zusammenschluss. Die AG Psyche beansprucht nicht die Alleinvertretung und die alleinige Kompetenz im Themenbereich Psychiatrie, Sozialpsychiatrie, Psychologie und Psychotherapie. Deshalb steht es jedem frei, diese Themenbereiche eigenständig zu bearbeiten, abseits der AG Psyche oder eine konkurrierende AG zu gründen.

Die Mitglieder der AG Psyche stimmen darin überein, dass eine aktive Mitarbeit Grundlage unserer konsensualen und konstruktiven Arbeitsweise ist. Sie stimmen ebenfalls darin überein, dass gemeinschaftliche Übereinkünfte wirksam sind. Beschlossen am 18.7.2012 - TOP 3.1

Zusammenschluss mit anderen Zusammenschlüssen

Die AG Psyche steht einer Zusammenführung oder einem Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Zur Wahrung ihrer fortwährenden inhaltlichen Arbeit und der daraus resultierenden und erwarteten Qualität erklären die Mitglieder der AG Psyche, dass eine Zusammenführung oder ein Zusammenschluss nur unter den Bedingungen erfolgen kann, dass es Regelungen in Form einer Satzung gibt, die das Mindestmaß an Regelungen enthält, damit ein verlässlicher Organisationsrahmen besteht sowie die inhaltliche Autonomie geachtet und respektiert wird, die für die Arbeit in den Themenfeldern der AG Psyche notwendig ist. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, würden die Mitglieder der AG Psyche einem Zusammenschluss oder einer Zusammenführung positiv gegenüber stehen. Beschlossen am 13.12.2012 - Siehe Beschlüsse