AG Geldordnung und Finanzpolitik/ThemaStaatsfinanzierungsbank

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Zielstellung

  • eine eigene Bank zur Finanzierung von Staat und öffentlichen Einrichtungen (oder je eine pro Bundesland und für Bund)
  • soll nicht vordergründig als Monetative dienen, kann aber Bestandteil einer solchen sein

Aufgabenbestimmung und Abgrenzung

  • führt (kostenfreie) Girokonten für potentiell alle öffentlichen Einrichtungen (Staat/Land, Kommunen, Eigenbetriebe, udgl.)
  • stellt Kredite für obige Zielgruppe zur Verfügung
  • Automatisierung des Zahlungsverkehrs
  • keinerlei Kreditvergabe an externe (dh. also keine Förderung der Privatwirtschaft, keine sonst bei GB'en üblichen Eigengeschäfte, etc)
  • optional: (kostenfreie) Girokonten für Privatpersonen und Unternehmen im Territorium (zur Sicherstellung des Zahlungsverkehrs)
  • Refinanzierung über die Notenbank

Aufkauf von öffentlichen Schulden

  • die SFB kauft im Rahmen der Umschuldung (oder bei frei handelbaren WP'en ggf. vom Markt) sukzessive alle öffentlichen Schulden auf
  • Zinsen werden ggf. anteilig über den Trägerstaat wieder an die einzelnen Kreditnehmer über Zinsbeihilfeprogramme ausgeschüttet.
  • optional: von anderen öffentlichen Banken gehaltene öffentliche Kredite können ebenso in die SFB verlagert werden

Finanzierung öffentlicher Infrastruktur

  • alle öffentlichen Infrastrukturen können (im Rahmen ihres Bilanz- bzw. Wiederherstellungswertes) bei der SFB beliehen werden
  • für neue Infrastruktur- oder Sanierungs-Projekte vergibt die SFB langfristige Kredite, die ihm Rahmen der ordentlichen Abschreibung zu tilgen sind