AG Drogenpolitik/Themen/Psilocybinhaltige Pilze

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
AG Drogen- und Suchtpolitik - Navigation


Psilocybinhaltige Pilze

Psilocybinhaltige Pilze (Zauberpilze, Magic Mushrooms, Psilos, “Fleisch der Götter”), sind psychoaktive Pilze. Die in ihnen enthaltenen Stoffe Psilocybin und Psilocin wirken ähnlich wie die Droge LSD, sind jedoch von kürzerer Wirkdauer. Psilocybinhaltige Pilze sind weltweit verbreitet, die meisten finden sich in der Gattung der Kahlköpfe (Psilocybe). Insgesamt sind über 180 Arten bekannt. Zum Kauf (legal oder illegal) werden oft Kubanische Kahlköpfe (Psilocybe cubensis) angeboten. Erste Funde die auf einen Gebrauch schließen lassen, datieren auf 7000 bis 5000 v. Chr., weitere Belege für einen Gebrauch finden sich in den folgenden Jahrhunderten aus unterschiedlichen Kulturen, vereinzelt bis in die Gegenwart. Eine breite Bekanntheit erlangten psychoaktive Pilze erstmals durch einen 1957 von Gordon Wasson verfassten Life-Artikel, in dem er seine Erkenntnisse über psychoaktive Pilze darlegte. Gordon Wasson war 1953 nach Mexiko gereist um die Existenz der psychoaktiven Pilze zu beweisen und hat dort ein Pilz-Ritual, der Schamanin Maria Sabina, beobachten und 1955 daran teilnehmen können.

Wirkung

Die Wirkung von psilocybehaltigen Pilzen hängt sehr stark von der Menge und dem psychischen Zustand des Konsumenten ab. Dabei reicht das Wirkungsspektrum von leichtem Schwindel bis hin zur Ich-Auflösung, starken visuellen Halluzinationen, Zeitverzerrung und All-Einheitserlebnis. Der oft im Zusammenhang mit Pilzen erwähnte “Horrortrip”, wird meistens durch die falsche mentale Einstellung des Konsumenten und durch die falsche Umgebung ausgelöst. In einer entspannten, bekannten Umgebung, der richtigen mentalen Einstellung und einer guten psychischen Verfassung ist das Risiko einen Horrortrip zu erleben bekommen gering. Ein anfänglich sehr unangenehmes Erlebnis kann außerdem im Laufe des “Trips” in das Gegenteil umschlagen. Es ist möglich das man durch die Wirkung von psilocybinhaltigen Pilzen mit verdrängten oder unterbewussten Erlebnissen/Erinnerungen konfrontiert wird. Es ist schon sehr häufig vorgekommen, dass dadurch lebensverändernde Erlebnisse oder Einsichten gewonnen wurden, wodurch verdrängte Ängste/Probleme/etc. verarbeitet bzw. beseitigt werden konnten. Natürlich kann genau diese Fähigkeit des Psilocybins für einige Personen negativ und beängstigend sein.

Medizinischer Nutzen

Verschiedene medizinische Versuche mit Psilocybin beweisen einen positiven medizinischen Nutzen für folgende Krankheitsbilder (durch ärztliche Verabreichung und Kontrolle) :

  • Cluster Kopfschmerzen und Depressionen
  • Alkoholsucht
  • Positive Persönlichkeitsveränderungen (Offenheit, Toleranz...)
  • Angsterkrankungen
  • Verbesserung der Behandlung von Psychosen (Schizophrenie u.v.a. durch *Modellpsychosen beim behandelnden Arzt)

Gefahren

In einer Klassifikationstudie zur Schädlichkeit von Drogen für Individuum und Umfeld aus Großbritannien 2010 wurden psychoaktive Pilze als am wenigsten schädliche der untersuchten Drogen klassifiziert. Die nicht-abhängigkeitserzeugende Wirkung und die geringe Giftigkeit der Wirkstoffe sind dabei entscheidende Faktoren. Gefahren beim Konsum von Pilzen bestehen vor allem in psychischen Gesundheitsrisiken, in Unfällen und der Verwechslung mit anderen Pilzen. Quelle

Rechtliches

Durch die 1971 in Kraft getretene Konvention über psychotrope Substanzen der Vereinten Nationen wurden die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin im Westen und weiten Teilen der Welt zu kontrollierten Substanzen erklärt. Der Rechtsstatus der Pilze selbst dagegen wurde und wird jedoch unterschiedlich interpretiert. Die hängt unter anderem damit zusammen, dass die Pilze geographisch weit verbreitet sind und natürlich wachsen. In Deutschland sind die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes erfasst. Besitz von und Handel mit diesen Pilzen sind daher unabhängig vom Zweck des Besitzes (mit eng begrenzten Ausnahmen, beispielsweise zum Zweck pilzkundlicher Sammlungen), in Deutschland strafbar. Quelle


Unsere Forderung

(Da dieser Artikel in der Bearbeitung und Diskussion ist, ist dies nicht die offizielle und allgemeine Meinung der Piratenpartei.)

These

Psilocybin kann zur erfolgreichen medizinischen Behandlung von verschiedenen Krankheiten benutzt werden, in den meisten Fällen sogar erfolgreicher als mit konventionelle Behandlungsmethoden, dazu gehören zum Beispiel die Behandlung von Clusterkopfschmerz, Alkoholsucht, Angsterkrankungen, Depressionen und weiteren psychischen Erkrankungen. Außerdem kann der Wirkstoff Psilocybin eine “Modellpsychose” beim behandelnden Arzt bewirken, der dadurch die Psychosen der Patienten besser verstehen und behandeln kann. Psilocybin ist nicht als “Partydroge” geeignet, kann aber bei gezieltem Konsum eine Verbesserung der psychischen Verfassung und eine dauerhafte, positive Persönlichkeitsveränderung des Konsumenten hervorrufen. Voraussetzung ist, dass der Nutzer aufgeklärt ist und die Droge bewusst und zum Zwecke einer bewussten Erfahrung konsumiert. Leider gibt es durch fehlende Aufklärung und die restriktive Drogenpolitik, keine uns bekannte Forschung in Deutschland die sich mit diesem wichtigen Wirkstoff beschäftigt. Da Psilocybin außerdem keine gesundheitlichen Risiken birgt und weder eine körperliche- noch psychische Abhängig hervorruft, besteht kein Grund zur Strafverfolgung von Konsumenten und Personen die psilocybinhaltige Pilze zum Eigenbedarf kaufen oder selbst anbauen.

Forderung

Wir fordern die komplette Legalisierung von psilocybinhaltigen Pilzen. Das bedeutet, dass der Konsum, der Anbau und der Kauf nicht weiterhin strafrechtlich verfolgt und verurteilt wird. Die Herstellung und der Vertrieb muss gesetzlich geregelt werden, z.B. durch Apotheken oder lizensierte Fachgeschäfte, um die Qualität des Produktes zu gewährleisten, um Verwechslungen mit giftigen Pilzen auszuschließen und um Beschaffungskriminalität zu vermeiden. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Psilocybin zur Behandlung von Krankheiten grundsätzlich zuzulassen, denn die Wahl der geeigneten Behandlung ist ein Recht eines jeden Arztes und Patienten. Entsprechend ihres hohen Potenzials halten wir diese Forschung für förderungswürdig, und sehen darin auch eine wirtschaftliche Chance.


Argumente


AG Drogen- und Suchtpolitik - Navigation