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Pad Legalisierung Cannabis

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Piratenpads sind  lediglich Arbeitshilfen und Infossammlungen. Sie stellen KEINE offizielle Aussage oder Haltung der Piratenpartei dar !

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Zukunftsvision

Nachdem die Piraten im Jahre 2011 das erste Mal mitregierten, gelang es am Ende einer schweren Legislaturperiode ein Gesetz zur Cannabislegalisierung einzubringen. Nach langer Diskussion im Parlament ließen sich sogar einige konservative Politiker davon überzeugen, daß Alternativen zur Prohibition zumindest einmal versucht werden müssen.
Heute im Jahre 2012 hat die Einführung dieser Maßnahme ihr 10-jähriges Jubliäum, Zeit um Bilanz zu ziehen.


Deutsche Bauern können gegen Konzession THC haltiges Hanf anbauen. Ein auf kleinere Höfe ausgelegtes Konjunkturprogramm hat die deutsche Landwirtschaft gestärkt. Die regelmäßigen und gesicherten Einnahmen aus dem Hanfanbau sichern die Existenz der Höfe in schwierigen Zeiten. Gute Bodenbedingungen gepaart mit deutscher Gründlichkeit führten dazu, daß Deutschland schnell zu einem der weltweit führenden Anbieter für medizinisches Cannabis aufstieg. Da der Anbau in geringerem Umfang auch für Privatpersonen erlaubt wurde, müssen die Bauern ihre Plantagen nicht aufwendig sichern.
Die Erzeugnisse der Bauern werden von der deutschen Bundesbehörde für Drogen angekauft. Neben der Qualitätskontrolle kümmert die Behörde sich um den Export ins Ausland und den Vertrieb an die Drogenfachgeschäfte, Coffeeshops und Apotheken.
Der Verkauf von THC haltigem Hanf findet in verschiedenen Modellen statt. Nach dem holländischen Beispiel sind Coffeeshops eingeführt worden, in denen THC haltiges Hanf sowohl verkauft als auch konsumiert werden darf. Eine weitere Erwerbsmöglichkeit sind die Drogenfachgeschäfte, in denen Cannabis von geschultem Fachpersonal verkauft wird, der verschwundene Schwarzmarktes sorgte ebenso dafür, daß früher übliche Streckmittelvergiftungen heute kein Thema mehr sind. Durch die mittlerweile weite Verbreitung von Cannabis als Medikament ist es unter Jugendlichen mittlerweile als Spießerdroge verpönt.
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Produktion
Maßnahmen zur Regulation der Produktion

* Konzessionen für Anbau (pflanzlich)
* Konzession für Produktion (chemisch)
* Konzession für Import 


Kontrolle/Vertrieb
Maßnahmen um die Produktion zu kontrollieren und den Verkauf vorzubereiten


* Qualitätskontrolle
** unabhängige/lizensierte Labore

Verkauf
Regelungen die den Verkauf an Endkonsumenten betreffen, richten sich an die Verkäufer

* Coffeeshop
*  Drogenfachgeschäft, Spirituosenfachgeschäft, Tabakfachgeschäft,  Fachausbildung für Verkäufer in diesen Geschäften, siehe Wirtsbrief und  vergleiche Coffeeshops in Holland
* Apotheke
* absolutes Werbeverbot


Konsum
Regeln und Maßnahmen die sich an die Endkonsumenten richten

* Drogenführerschein
* Drugchecking (unnötig da bereits oben die Qualitätskontrolle eingerichtet ist)
** unabhängige/lizensierte Labor
*** Jugendschutzregelung

Ich sehe zumindest den Anbau und die damit verbundenen Kontrollen sowohl auf Ökologie als auch auf Qualität recht gelassen. Prinzipiell wären ähnliche Strukturen wie beim Tabak auch für Cannabis verwendbar. Nicht die Gründung großer Konzerne ist gemeint, sondern die landwirtschaftliche Produktion, Saatgutherstellung/Vertrieb usw.

Problematischer wird die Kontrolltätigkeit im Ausland. Deutschland wird nicht drum herum kommen einen Teil des Bedarfs zu importieren. Das wäre eine große Chance Bauern in Ländern wie Mauretanien, Marokko oder z.B. im bis dahin neu gegründeten Staat Palestina eine Existenzgrundlage zu geben, bzw. wie im Fall der ersten beiden Staaten deren bisherigen Anbau zu legalisieren. Selbstverständlich sind dabei die landestypischen Zustände zu berücksichtigen. Wer will schon Ärger mit dem Imam? 

Zusätzliche Qualitätskontrollen werden sich relativ schnell erledigt haben. Oder kennt jemand zusätzliche Kontrollen beim Tabak? Daher halte ich das Drugchecking für nicht ganz so wichtig beim Cannabis.

Für Qualitätskontrollen wird m.E.(??) auch noch der Fiskus sorgen. Die Preisgestaltung wird im wesentlichen vom Wirkstoffgehalt THC abhängig sein, wie in den holländischen Coffeeshops. Da der Fiskus keine Einbußen hinnehmen wird, ist zu erwarten, dass der Zoll als Fiskalbehörde eigene Stichproben macht.  

Apropos Fiskus: Mit einer Canabissteuer, ähnlich der Tabaksteuer (nur bitte nicht so hoch), ließe sich vielleicht der kostenlose Nahverkehr finanzieren.

Nachfolgende Urteile müssen beachtet werden

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1206347534&ID=330
Kein Recht auf Rausch BVerfG
 
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1206347534&ID=6549 Beschlussvorlage AG Bernau)
 
http://www.bverfg.de/entscheidungen/lk20040629_2bvl000802.html (Ablehnung AG Bernau aus formalen Gründen)
 
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1206347534&ID=7703
Cannabis als Medizin BVerwG
 
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1206347534&ID=7522
Bloßes Mitsichführen von Haschisch kein Grund für weitere Aufklärungsmaßnahmen (Fahrerlaubnisrecht) OVG Berlin


http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00004.htm OLG Hamm
Kurzfristiges Ansichnehmen begründet keinen Besitz gem. § 29 Abs.1 Nr.3 BtMG auch auf Cannabis anwendbar

Gesetze:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html Grundgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/index.html BtmG

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html Arzneimittelgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html Jugendschutzgesetz 

 Änderungen 14.02.2012 by MD 
 
 
Export statt Import,Indoor Anbau fördern ,Cannabis kann man nicht für ca ein halbes Jahr  ca.März bis September importieren,wenn,dann auch nur aus Erdteilen der Zeitzone zu unserer versetzt abläuft,das müßte überprüft werden ob in diesen Ländern überhaupt angebaut werden darf.
 die Hanfpflanze wächst und reift in einem bestimmten Lichtzykuls Cannabis lagern führt zum Qualitätsverlust
 kein verkauf über Apotheken,weil diese der Pharmaindustrie unterstellt sind und diese sich seit jeherfür ein Cannabisverbot einsetzt.
 die legalisierung von Cannabisprodukten sollte schon einen neuen starken Wirtschaftszweig hervorbringen,über eine monopolisierung auf Cannabis sollte nachgedacht werden,selbstanbau zum Verkauf (über 500g. Eigenbedarf pro Jahr)sollte als Steuerhinterzug geahndet werden,die Richtlinie der Privatsphäre naja wer mit 5 Kilo ausserhalb seines Grundstückes erwischt wird, Pech gehabt

 
Um die, von uns geplante Umsetzung der Legalisierung aller Rausch-und Genussmittel schnell mit dem
deutschen Gesetzbuch zu vereinen, habe ich mir ein paar Gedanken gemacht, wie dies erfolgen könnte.
 
Der   erste wichtige Schritt ist, das echte Drogen, nämlich Pflanzen,   Pflanzenteile und ihre Zubereitungen aus dem Betäubungsmittelgesetz   entnommen und dem
neu zu schaffenden Drogenpflanzengesetz (Entwurf siehe Unten) zugeführt werden. 
Im   BtMG verbleiben nun nur Stoffe und Stoffgruppen welche halb-syntetisch   oder synthetisch hergestellt werden können, gleichzeitig folgt
eine   stärkere Verknüpfung des BtMG mit dem Arzneimittelgesetz. Durch diese   Verknüpfung, von BtMG und AMG gelingt eine bessere Kontrolle über 
industriellen   hergestellte Produkte. Da von diesen synthetischen oder   halb-syntetischen Stoffen, die Größten bekannten Suchtgefahren  ausgehen,  muß der Staat hier 
besonders regulierend und zum Wohle des Volkes eingreifen.
 
Begründung:
 
In   Deutschland gibt es viele Pflanzen die nicht unter das BtMG fallen,  die  aber nachgewiesen eine suchterzeugende oder bei Überdosierung,  toxische  Wirkung aufzeigen.
Dazu gehören unter anderem Tabak, Engelstrompete, Tollkirsche, Bilsenkraut .
Als   genaueres Beispiel: Der Blaue Eisenhut enthält in allen seinen Teilen   das Alkaloid Aconitin. Den höchsten Gehalt an Aconitin  3%  haben die   Wurzel. In den Blättern sind  bis zu 1,3% des Alkaloids zu finden. 
Aconitin   ist eines der stärksten bekannten Pflanzengifte. Die tödliche Dosis  für  einen Menschen liegt zwischen 1 und 10 mg/kg bei oraler Aufnahme.  
Vor   diesem Hintergrund ist es schwer, nach dem heutigen Stand der   Wissenschaft, dem mündigen Bürger ein Verbot von minder bis überhaupt   nicht tödlichen Pflanzen vie Cannabis, Khat oder Kratom zu
kommunizieren.   Auch lässt sich so die Trennung von synthetischen und   halb-synthetischen Stoffen und Naturdrogen einfach und klar regeln, als   Beweis ist der nationale und internationale Umgang mit Tabak
zu   sehen, weswegen ich als Vorlage des Drogenpflanzengesetzes, das heute   gültige und als wirksam zu erachtende Tabakgesetz der BRD heran gezogen   habe.
 
Entwurf des Drogenpflanzengesetztes:https://piratenpad.de/p/gZxGScAXiR  CR 14.2012


Der Eigenanbau Muss für jeden frei sein, wie das frei schon sagt, unbeschränkt.
Ich möchte meine eigenen Pflanzen anbauen und damit machen können was ich für richtig halte, sie Rauchen, Essen, Verkaufen oder weiter geben.
Ein simples Steuersystem könnte eine Pauschalabgabe pro qm Anbaufläche für klein Anbauer die verkaufen möchten sein.
Den Jugendschutz empfinde ich als noch simpler machbar, wer Jugendlichen unter einem bestimmten Alter (was durch Wissenschaftler anhand der gestiegen Entwicklung  der Jugend zu ermitteln ist) Bewusstseins verändernde Stoffe etc. überlast, verkauft  oder zugänglich macht, wird halt angemessen bestraft, weil er der Entwicklung der Jugendlichen damit schadet.
Ich kann mir auch vorstellen dass dieses Alter nach Einzelfallprüfung der Geistigen Entwicklung des Einzelnen ausgesetzt werden kann, um der Person die frei Entfaltung seiner Persönlichkeit zu gewährleisten.   
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