AG Drogenpolitik/Bundestagswahl 2013/E-Zigarette
Parteiposition 'E-ZIGARETTE' (Entwurf)
Diskussion und Anregungen zu diesem Antrag bitte HIER.
Antragstext
Version 1 - ohne Absatz 'Abgabe'
Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entsteht kein Rauch und nach derzeitigem Wissenstand auch keine anderen, für Dritte schädliche Emissionen.
Die Piratenpartei fordert:
- Es müssen Qualitätsstandards als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel von E-Zigaretten und ihrer Zusatzstoffe geschaffen werden (Ausweispflicht für Inhaltsstoffe der Liquids, kindersichere Behältnisse, Angabe der Nikotinkonzentration, Zulassungsregeln für Produzenten usw.)
- Eine Höchstkonzentration für Nikotin in den Liquids soll, idealerweise europaweit, festgelegt werden.
- Als Grundlage zur Einschränkung von Bürgerrechten dürfen ausschließlich unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse dienen. Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Jugend- und Verbraucherschutzes getroffen werden. Abgabe und Handhabung von E-Zigaretten sollen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet werden.
- Der Versuch der Einbeziehung von E-Zigaretten ins »Nichtraucherschutzgesetz« ist abzulehnen. Insbesondere ist kein Grund erkennbar, die Benutzung von E-Zigaretten auf Raucherbereiche zu beschränken.
Begründung
Die E-Zigarette ist ein neuartiges Produkt für einen alternativen schadstoffminimierten Nikotinkonsum, welches den Rauchvorgang simuliert, und daher kontrovers diskutiert wird. Aufgrund der Neuartigkeit bestehen keine bundes- oder EU-einheitlichen Regelungen bzgl. Herstellung, Import, Handel und Konsum. Die Piratenpartei sollte bei der zu erwartenden Ausgestaltung von Regelungen zur E-Zigarette maßgeblich Einfluß nehmen, um jeglicher willkürlichen Bevormundungs- und unfundierten Verbotspolitik entgegen zu wirken.
Antragstext
Version 2 - mit Absatz 'Abgabe'
Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entsteht kein Rauch und nach derzeitigem Wissenstand auch keine anderen, für Dritte schädliche Emissionen.
Die Piratenpartei fordert:
- Es müssen Qualitätsstandards als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel von E- Zigaretten und ihrer Zusatzstoffe geschaffen werden (Ausweispflicht für Inhaltsstoffe der Liquids, kindersichere Behältnisse, Angabe der Nikotinkonzentration, Zulassungsregeln für Produzenten usw.)
- Eine Höchstkonzentration für Nikotin in den Liquids soll, idealerweise europaweit, festgelegt werden.
- Als Grundlage zur Einschränkung von Bürgerrechten dürfen ausschließlich unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse dienen. Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Jugend- und Verbraucherschutzes getroffen werden. Abgabe und Handhabung von e-Zigaretten sollen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet werden.
- Der Versuch der Einbeziehung von E-Zigaretten ins »Nichtraucherschutzgesetz« ist abzulehnen. Insbesondere ist kein Grund erkennbar, die Benutzung von E-Zigaretten auf Raucherbereiche zu beschränken.
- Eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz ist abzulehnen. Stattdessen soll eine angemessene, zweckgebundene Abgabe auf nikotinhaltige Liquids eingeführt werden. Aus den Einnahmen sollen Drogenaufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung mitfinanziert werden.
Begründung
Die E-Zigarette ist ein neuartiges Produkt für einen alternativen schadstoffminimierten Nikotinkonsum, welches den Rauchvorgang simuliert, und daher kontrovers diskutiert wird. Aufgrund der Neuartigkeit bestehen keine bundes- oder EU-einheitlichen Regelungen bzgl. Herstellung, Import, Handel und Konsum. Die Piratenpartei sollte bei der zu erwartenden Ausgestaltung von Regelungen zur E-Zigarette maßgeblich Einfluß nehmen, um jeglicher willkürlichen Bevormundungs- und unfundierten Verbotspolitik entgegen zu wirken.