AG Außenpolitik/Text/Europäische Außenpolitik

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Europäische Außenpolitik – verstehen und gestalten!

Antragsentwurf für das Wahlprogramm zur Europawahl 2013

Präambel

Die PIRATEN stehen für eine gemeinsame europäische Außen‑ und Sicherheitspolitik, die den Menschen‑ und Bürgerrechten verpflichtet ist. Sie soll sich nicht an nationalen Einzelinteressen orientieren, sondern gemeinsame europäische Interessen vertreten und die Beziehungen zu und mit anderen Staaten und Interessengruppen friedlich gestalten.

1. Demokratische Legitimation

Die Ziele einer europäischen Außenpolitik müssen demokratisch legitimiert sein. Die Zuständigkeit zum Beschluss ist daher dem Europaparlament zu übertragen. Die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sind dabei angemessen zu beteiligen.

2. Transparenz

Die Ziele und Strategien einer europäischen Außenpolitik sollen in einem öffentlich und vollständig barrierefrei zugänglichen Dokument nachvollziehbar sein, das vom Europaparlament beschlossen wird. Diese Transparenz soll nicht nur der innereuropäischen Kontrolle des auswärtigen Handelns der EU dienen, sondern auch den Verhandlungspartnern der EU eine verlässliche Basis für Gespräche bieten.

Ebenso wie die Strategien öffentlich sein sollen, muss auch jedes auswärtige Handeln der EU für den Bürger nachprüfbar sein. Insbesondere sollen Vertragsverhandlungen so öffentlich wie möglich geführt werden und dürfen nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. In jedem Fall sind die Protokolle von Verhandlungen zu veröffentlichen.

3. Grundlagen: Ziele

Das Ziel einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik muss die Wahrung der europäischen Stabilität sein, ohne dabei die Vision des globalen Friedens zu verlieren. Aus der bewegten europäischen Geschichte heraus glauben wir zutiefst an unveränderbare Menschenrechte, deren Stärkung und Verbreitung die EU entschlossen einfordern soll. Wichtige Ziele sind weiterhin:

  • Abrüstung und Rüstungskontrolle, insbesondere von Massenvernichtungswaffen
  • Effektive Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern, vor allem auch von Überwachungstechnologie
  • Förderung der Zivilgesellschaft
  • Unterstützung von Demokratisierungsprozessen durch zivile Maßnahmen
  • Krisenprävention
  • Schutz des Internets als globales Allgemeingut

4. Grundlagen: Umsetzung

Die Umsetzung dieser Ziele soll kooperativ erfolgen und stets einen Interessensausgleich anstreben. Bei entsprechender demokratischer Legitimation sind dafür die Rechte der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen‑ und Sicherheitspolitik auszuweiten und zu stärken. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) der EU soll weiter ausgebaut werden.

5. Nothilfe und Krisenbewältigung

Die EU soll andere Staaten in humanitären Notlagen auf deren Ersuchen stets mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen bzw. diese Unterstützung im Vorfeld anbieten. Weiterhin soll die EU darauf hinwirken, dass Konflikte in anderen Staaten mit friedlichen Mitteln gelöst werden können. Außer zur Verteidigung der EU und zur Rettung von EU‑Bürgern aus Notlagen, die eine bewaffnete Rettung erforderlich machen, soll die EU nur dann bewaffnete Einsätze führen oder unterstützen, wenn sie

  • im internationalen Verbund und
  • unter UN‑Mandat und
  • mit klarer, nachvollziehbarer und im Vorhinein aufgestellter Zielsetzung und
  • zur Beendigung der Begehung von
    • Völkermord oder
    • ethnischen Säuberungen oder
    • Kriegsverbrechen in systematischem und erheblichen Ausmaß

erfolgen sollen.

Solche Einsätze sind im Sinne eines Parlamentsvorbehalts unter die Aufsicht und Kontrolle des EU‑Parlaments zu stellen. Es soll die Einsätze konstant beobachten und auswerten, Fehlentwicklungen sofort stoppen und die Erkenntnisse in einem fortlaufenden Prozess auch möglichen parallelen oder nachfolgenden Missionen zur Verfügung stellen.

Die Rechte der nationalen Parlamente über die jeweils zur Verfügung gestellten Kontingente der Mitgliedsstaaten sind zu wahren.

Die Kontingente selbst sind bereits in der Planungsphase unter eine zivile Gesamtführung zu stellen. Diese soll insbesondere dafür Sorge tragen, dass eine Intervention langfristig stabile und sozial gerechte Verhältnisse ermöglichen kann.