2020-10-12 - Protokoll Vorstand Hamburg
Vorstand Landesverband Hamburg | Vorstandssitzung #/2020 |
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Der amtierende Vorstand wurde auf dem 27. Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg, am 15.08.2020, für ein Jahr gewählt. Inhaltsverzeichnis
Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Festsetzung der TagesordnungDie Sitzung wird eröffnet um 19:15. Die Beschlussfähigkeit ist mit 4 von 7 Vorstandsmitgliedern gegeben. Die Tagesordnung wird festgesetzt. Ein 5. Vorstandmitglied ist hunzu gekommen. Bekanntgabe von UmlaufbeschlüssenNachholen von konstituierenden AktionenBeschluss der GeschäftsordnungRené stellt folgenden Antrag: Beschlussvorschlag Die bestehende Geschäftsordnung des letzten Vorstandes bleibt bestehen. Die Geschäftsordnung wurde zuletzt Anfang 2018 geändert, konkret ging es hier um die Umlaufbeschlüsse. Dieser Stand liegt den Mitgliedern vor. Abstimmung: 4/0/0 -> Angenommen René stellt folgenden Antrag: Beschlussvorschlag In § 7 wird folgender Absatz gestrichen: # Einmal im Quartal erfolgt die Vorstandssitzung unter Einbeziehung der Vorstände aller Bezirksverbände. Begründung Macht so in der Form keinen Sinn mehr. Abstimmung: 4/0/0 -> Angenommen Beschluss GeschäftsverteilungsplanGemäß GO geben wir uns einen Geschäftsverteilungsplan. Der letzte GVP liegt den Mitgliedern vor. Situation im Landesverband, in den Kreisverbänden und Bundesverband
Bundestagswahl 2021
Bundesparteitag 2020.1
Anträge zur BeschlussfassungÄnderung der Geschäftsordnung / 4 Augen-Prinzipbb Martin stellt folgenden Antrag: Beschlussvorschlag Die Geschäftsordnung ist zu ändern: §9 Verträge und Haushalt a) Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip). b) Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden. Das Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes. c) Alle Maßnahmen, die für den Landesverband wirtschaftlich eine Belastung von mehr als 150,00 € im Einzelfall zur Folge haben oder der Abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand. d) Für Transaktionen auf dem Girokonto gilt das 4-Augen-Prinzip ebenfalls. Es werden 3 Vorstandsmitglieder bestimmt, von denen jeweils 2 gemeinsam gegenüber der Bank handeln. Begründung Die gegenwärtig geltende Fassung des § 9 lautet: §9 Verträge und Haushalt a) Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip). b) Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden. Das Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes. c) Alle Maßnahmen, die für den Landesverband wirtschaftlich eine Belastung von mehr als 150,00 € im Einzelfall zur Folge haben oder der Abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand. d) Für Transaktionen auf dem Girokonto gilt die kollektive Ausübung und die Beschränkung des Gesamtwertes nicht, da entsprechende Transaktionen an einen Kontobevollmächtigten im Voraus durch den Vorstand zu beauftragen sind. Der Vorstand ist Treuhänder des gesamten Parteivermögens. Er hat dabei die Sorgfalt eines Treuhänders anzuwenden. Diese Sorgfaltspflicht bezieht sich auch auf die Verhinderung dubioser oder krimineller Handlungen, diese sollen durch das 4-Augen-Prinzip erschwert werden. Verhindert werden können sie nicht. Da das 4-Augen-Prinzip bereits in § 9 Ziffer 1 statuiert ist, gibt es keinerlei Begründung, dies nicht auch auf das Geldvermögen anzuwenden. Abstimmung 3/1/1 -> Angenommen Zugriff auf KontoRené stellt folgenden Antrag: Beschlussvorschlag René Pönitz und Arthur Kaiser erhalten Zugriff und Gewalt zum Konto der Piratenpartei Hamburg sowie aller Bezirksverbände. Begründung Durch den neuen Vorstand brauchen wir neue Zugriffe. Mit dem Beschluss können wir zur Bank rennen. Abstimmung: 5/0/0 -> Angenommen Reisekostenordnung LV HamburgRené stellt folgenden Antrag: Beschlussvorschlag Für den Landesverband Hamburg gilt die Reisekostenordnung des Bundes in der jeweils gültigen Fassung mit folgender Ergänzung:
Begründung: Nach meinem Kenntnisstand haben wir derzeit keine Reisekostenordnung im Landesverband. Kommissarisch würde ich als Schatzmeister im Zweifel die vom Bund annehmen, zu finden hier: https://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung Grund dieser Ergänzung: Gerade Plakatierfahrten oder Transporte belasten ein Fahrzeug übermäßig durch ständige Start- und Bremsvorgänge. Ein Nachweis über eine Routenplanung ist irrwitzig, wenn man ständig im Kreis um Bäume und Laternen sucht. Wenn ich nach so einer Fahrt noch straßengenau dies abbilde (und das habe ich ein paar Mal in Berlin gemacht), so macht das keinen Spaß. Da kommen schon locker mal 50 Kilometer zusammen, wenn man Außenbereiche dekoriert. Abstimmung: 5/0/0 -> Angenommen Offizielle Einweihung des Marktmeisterhäuschens als kleiner EventSonstigesBeschlussbuchAls Schatzmeister möchte ich ein Beschlussbuch gerne etablieren - um finanzwirksame Beschlüsse erkennen zu können, siehe HH:Vorstand/Beschlussbuch FinanzanträgeAls Schatzmeister bitte ich künftig, bei finanzwirksamen Anträgen jeweils in den Beschlusstext mit zu erfassen:
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