2014-01-16 - Protokoll vom Stammtisch Bielefeld
Inhaltsverzeichnis
- 1 Protokoll für die Bielefelder Mitgliederversammlung und Themen für den Stammtisch
Protokoll für die Bielefelder Mitgliederversammlung und Themen für den Stammtisch
DATUM: 16.1.2014 ab 20:00 Uhr in der Tangente, Mühlenstrasse 2, 33607 Bielefeld
- Eröffnung: 20:25
- Versammlungsleitung: Lars
- Protokollant: Pablo
- Akkreditierungspirat: Lars
- MV ist beschlussfähi
- Generelle Anwesenheit: 13 Piraten; 2 Gäste
MV
TOP 1 - Satzungsänderungsantrag §4 Ordnungsmaßnahmen
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der §4 "Ordnungsmaßnahmen" wird wie folgt geändert:
(1) Alle Regelungen der Bundessatzung zu Ordnungsmaßnahmen gelten entsprechend.
(2) Ordnungsmaßnahmen werden vom Kreisvorstand ausgesprochen. Das Prozedere und die Regeln legt der Vorstand in seiner Geschäftsordnung fest.
(3) Die folgenden Ordnungsmaßnahmen können ausgesprochen werden:
- Ermahnung
- Verwarnung
- Verweis von Mailinglisten, Stammtischen und/oder anderen Veranstaltungen
- Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden
- Enthebung von einem Parteiamt
- Der Vorstand kann den Ausschlusses eines Mitglieds aus der Piratenpartei Deutschland beim zuständigen Schiedsgericht beantragen. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.
Ergänzend können folgende Ordnungsmaßnahmen vom Kreisvorstand angeordnet werden:
- temporärer oder dauerhafter Entzug der Schreibrechte auf den Mailinglisten des Kreisverbandes
- temporärer oder dauerhafter Entzug der Schreibrechte in den Internetforen des Kreisverbandes
- temporärer oder dauerhafter Entzug der freien Schreibrechte auf den Mailinglisten des Kreisverbandes
- temporärer oder dauerhafter Entzug der freien Schreibrechte in den Internetforen des Kreisverbandes
Der Maßnahmenkatalog hat keine steigernde Ordnung. Die Maßnahmen können ohne Rangfolge vergeben werden, so wie der Vorstand entscheidet.
Antragsteller: Lars (für Vorstand)
- Vorstellung durch Katja
- Eröffnung Rednerliste
- GO-Antrag auf Schließung der Liste. Begründung: "Thema wurde oft genug auf MV besprochen"
- Rednerliste geschlossen
- Abstimmung:
- Einstimmige Zustimmung (13 dafür)
TOP 2 - Satzungsänderungsantrag §9 Bewerberaufstellung
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
In § 9 der Satzung des Kreisverbands Bielefeld der Piratenpartei Deutschlands wird der nachfolgende Absatz 3 eingefügt:
(3) Die Kreismitgliederversammlung kann sich eine Wahlordnung geben.
- Antragsteller: Christoph
- Vorstellung durch Christopher
- Abstimmung:
- Einstimmige Zustimmung (13 dafür)
ab jetz 14 akkreditierte Piraten
TOP 3 - Satzungsänderungsantrag §10 Satzungs- und Programmänderung
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
In § 10 Absatz 1 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Wahlprogramms" die Wörter "oder der Wahlordnung" eingefügt.
In § 10 Absatz 2 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Wahlprogrammänderung" die Wörter "oder Wahlordnungsänderung" eingefügt.
Antragsteller: Christoph
- Vorstellung durch Christopher
- Abstimmung:
- Einstimmige Zustimmung (14 dafür)
TOP 4 - Beschluss einer Wahlordnung
Variante 1a
Die Mitgliederversammlung beschließt nachfolgende Wahlordnung.
§ 1 Gültigkeitsbereich
(1) Die vorliegende Wahlordnung gilt bei Wahlen zur Bewerberaufstellung für Volksvertretungen sowie die Vorstandswahlen des Kreisverbands Bielefeld der Piratenpartei Deutschlands.
§ 2 Wahl eines einzelnen Amtes / eines Kandidaten für eine Kommunale Vertretung
(1) Bei Wahlen zu einem einzelnen Amt bzw. eines einzelnen Kandidaten für eine kommunale Vertretung kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
(2) Gewählt ist derjenige Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Kandidaten mit Ja gestimmt haben und der den höchsten Anteil an Ja-Stimmen aus den gültigen Ja- und Nein-Stimmen erhalten hat.
(3) Erfüllen zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 1 (2) so ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
(4) Erfüllen zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 1 (2) und (3) so findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt.
(5) Bei einer Stichwahl kann jeder akkreditierte Pirat eine Stimme für einen der Bewerber abgeben. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten zwei oder mehr Bewerber die meisten Stimmen so entscheidet das Los.
§ 3 Gleichzeitige Wahl von mehreren Ämtern / mehrerer Kandidaten auf eine Wahlliste kommunaler Vertretungen.
(1) Werden mehrere Ämter gleichzeitig bzw. mehrere Kandidaten auf eine Wahlliste für eine kommunaler Vertretung gleichzeitig gewählt, so kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
(2) Gewählt sind diejenigen Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Kandidaten mit Ja gestimmt haben und die die höchsten Anteile an Ja-Stimmen aus den gültigen Ja- und Nein-Stimmen erhalten haben.
(3) Ist eine Reihenfolge bei der Wahl vorgesehen, gilt die Reihenfolge der Anteile der Ja-Stimmen aus den gültigen Ja- und Nein-Stimmen.
(4) Haben zwei oder mehr Bewerber die Voraussetzung für einen Amt bzw. einen Platz auf der Liste erreicht, so ist derjenige Kandidat gewählt, der mehr Ja-Stimmen erhalten hat. Haben die Kandidaten auch die gleiche Anzahl an Ja- Stimmen erreicht, so entscheidet das Los.
Variante 1b
Die Mitgliederversammlung beschließt nachfolgende Wahlordnung.
§ 1 Gültigkeitsbereich
(1) Die vorliegende Wahlordnung gilt bei Wahlen zur Bewerberaufstellung für Volksvertretungen sowie die Vorstandswahlen des Kreisverbands Bielefeld der Piratenpartei Deutschlands.
§ 2 Wahl eines einzelnen Amtes / eines Kandidaten für eine Kommunale Vertretung
(1) Bei Wahlen zu einem einzelnen Amt bzw. eines einzelnen Kandidaten für eine kommunale Vertretung kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
(2) Gewählt ist derjenige Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Kandidaten mit Ja gestimmt haben und der den höchsten Anteil an Ja-Stimmen aus den gültigen Ja- und Nein-Stimmen erhalten hat.
(3) Erfüllen zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 1 (2) so ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
(4) Erfüllen zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach §1 (2) und (3) so entscheidet das Los.
§ 3 Gleichzeitige Wahl von mehreren Ämtern / mehrerer Kandidaten auf eine Wahlliste kommunaler Vertretungen.
(1) Werden mehrere Ämter gleichzeitig bzw. mehrere Kandidaten auf eine Wahlliste für eine kommunaler Vertretung gleichzeitig gewählt, so kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
(2) Gewählt sind diejenigen Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Kandidaten mit Ja gestimmt haben und die die höchsten Anteile an Ja-Stimmen aus den gültigen Ja- und Nein-Stimmen erhalten haben.
(3) Ist eine Reihenfolge bei der Wahl vorgesehen, gilt die Reihenfolge der Anteile der Ja-Stimmen aus den gültigen Ja- und Nein-Stimmen.
(4) Haben zwei oder mehr Bewerber die Voraussetzung für einen Amt bzw. einen Platz auf der Liste erreicht, so ist derjenige Kandidat gewählt, der mehr Ja-Stimmen erhalten hat. Haben die Kandidaten auch die gleiche Anzahl an Ja- Stimmen erreicht, so entscheidet das Los.
Variante 2a
Die Mitgliederversammlung beschließt nachfolgende Wahlordnung.
§ 1 Gültigkeitsbereich
(1) Die vorliegende Wahlordnung gilt bei Wahlen zur Bewerberaufstellung für Volksvertretungen sowie die Vorstandswahlen des Kreisverbands Bielefeld der Piratenpartei Deutschlands.
§ 2 Wahl eines einzelnen Amtes / eines Kandidaten für eine Kommunale Vertretung
(1) Bei Wahlen zu einem einzelnen Amt bzw. eines einzelnen Kandidaten für eine kommunale Vertretung kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt ist derjenige Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Haben zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 1 (2) erfüllt, so findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt.
(4) Bei einer Stichwahl kann jeder akkreditierte Pirat eine Stimme für einen der Bewerber abgeben. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten zwei oder mehr Bewerber die meisten Stimmen so entscheidet das Los.
§ 3 Gleichzeitige Wahl von mehreren Ämtern / mehrerer Kandidaten auf eine Wahlliste kommunaler Vertretungen.
(1) Werden mehrere Ämter gleichzeitig bzw. mehrere Kandidaten auf eine Wahlliste für eine kommunaler Vertretung gleichzeitig gewählt, so kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt sind diejenigen Bewerber für die mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
(3) Ist eine Reihenfolge bei der Wahl vorgesehen, entscheiden die Anzahl der Ja-Stimmen über diese.
(4) Haben zwei oder mehr Bewerber die gleichen Voraussetzung für einen Amt bzw. einen Platz auf der Liste erreicht, so entscheidet das Los.
Variante 2b
Die Mitgliederversammlung beschließt nachfolgende Wahlordnung.
§ 1 Gültigkeitsbereich
(1) Die vorliegende Wahlordnung gilt bei Wahlen zur Bewerberaufstellung für Volksvertretungen sowie die Vorstandswahlen des Kreisverbands Bielefeld der Piratenpartei Deutschlands.
§ 2 Wahl eines einzelnen Amtes / eines Kandidaten für eine Kommunale Vertretung
(1) Bei Wahlen zu einem einzelnen Amt bzw. eines einzelnen Kandidaten für eine kommunale Vertretung kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt ist derjenige Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Erfüllen zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 1 (2) und (3) so entscheidet das Los.
§ 3 Gleichzeitige Wahl von mehreren Ämtern / mehrerer Kandidaten auf eine Wahlliste kommunaler Vertretungen.
(1) Werden mehrere Ämter gleichzeitig bzw. mehrere Kandidaten auf eine Wahlliste für eine kommunaler Vertretung gleichzeitig gewählt, so kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt sind diejenigen Bewerber für die mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
(3) Ist eine Reihenfolge bei der Wahl vorgesehen, entscheiden die Anzahl der Ja-Stimmen über diese.
(4) Haben zwei oder mehr Bewerber die gleichen Voraussetzung für einen Amt bzw. einen Platz auf der Liste erreicht, so entscheidet das Los.
Antragsteller: Christoph
- Vorstellung durch Christopher
- Eröffnung der Rednerliste
- Ja-Nein-System ist einfacher
- Bitte wird geäußert das gewählte System bis Samstag zu verinnerlichen
- System soll dazu dienen Kandidaten mit größt möglicher Akzeptanz zu wählen
- Enthaltung ist ein demokratisches Grundrecht
- "Klare Ansage" wird gewünscht
- Enthalungssystem besitze eine Paradoxie: Zur Wahl stehender kann 1. werden obwohl er das Quorum nicht erreicht und umgekehrt ein zur Wahl stehender 2. obwohl er das Quorum erreicht
- Sorge vor "Kampfkandidatur"
- AKzeptanzwahl und Quorum als Alternative?
- GO-Antrag auf Meinungsbild: "Bevorzugt ihr Variante mit Enthaltung?"
- Meinungsbild fällt deutlich negativ aus
- Weitere Diskussion nur über Version 2 "Ja-Nein". Frage: Stichwahl oder Losentscheid
- GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste - zurückgezogen
- Vorstellung Variante 2a
- Schließung der Rednerliste
Ab jetzt 15 akkreditierte Piraten
- Abstimmung
- Einstimmige Zustimmung (15 dafür)
Schließung MV
Grosser Stammtisch
Gäste fragen - Piraten antworten
- keine Fragen
Sonstiges
Verpflegung auf AV? Was wollen, was brauchen wir? [Lars, kurze Abstimmung auf Stammtisch und mit Tangente]:
- Küche wird geöffnet
Fahrkostenerstattung für Immanuel:
- Meinungsbild überwiegend positiv
- Stammtisch geschlossen um 21:44