2013-04-25 - Protokoll AG Psyche

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Protokoll der UG Psyche vom 25.04.2013

TOP 1 Psychotherapiegesetz

  • Wikipedia Artikel Psychotherapiegesetz Österreich
  • Wikipedia Artikel Psychotherapeutengesetz in Deutschland
  • Auffallend ist die genaue Regelung der vorgegebenen Stunden an verschiedenen Lehrinhalten
  • Soweit für Joker erkennbar war, regelt das österreichische Psychotherapiegesetz nicht die Zulassung von Psychotherapieverfahren
  • Das Psychotherapeutengesetz in Deutschland regelt das sehr wohl in seinem § 11
  • Im Ganzen ist zu bemerken, dass das österreichische Psychotherapiegesetz als übernehmenswürdigen Inhalt für Joker nur den genauen Regelungsinhalt der vorgebenen Stunden an Lehrinhalten hat. Oder anders: in Deutschland hat das entsprechende Gesetz keinen solchen Inhalt, die Lehrinhalte sind anderswo festgelegt. Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob es lohnenswert ist, den Lehrinhalt ins Gesetz aufzunehmen.

TOP 2 BundesPsychKG

Problematiken bei der Umsetzung

  • Rechtliche Aspekte (Polizei/richterliche Anordnungen)
  • Förderalismusrichtlinien
  • Finanzierung / Regelung auf Landesebene und durch Krankhauspläne
  • Schwer umzusetzen, aber gute Forderung für Grundsatzprogramm

TOP3 Gesetzentwurf NRW zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Normen dürfen längstens bis zum 31. Mai 2013 gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angewendet werden. Den Gesetzgebern in Bund und Ländern wurde aufgegeben, ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, das dem verfassungsrechtlichen "Abstandsgebot" Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden habe. Dabei habe der Bundesgesetzgeber angesichts seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für den Bereich des Strafrechts die wesentlichen Leitlinien vorzugeben. Die Landesgesetzgeber hätten das Abstandsgebot sichernde, effektive Regelungen für den Vollzug der Maßregel zu treffen, die einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug gewährleisten

§ 11 Behandlung
(1) Die anzubietenden Behandlungsmaßnahmen haben dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entsprechen. Soweit standardisierte Angebote nicht ausreichen oder keinen Erfolg versprechen, sind individuell zugeschnittene Behandlungsangebote zu unterbreiten.
(2) Bei der Behandlung wirken Bedienstete verschiedener Fachrichtungen in enger Abstimmung zusammen. Externe Fachkräfte sind einzubeziehen, soweit dies erforderlich ist.
(3) Den Untergebrachten sollen Bedienstete der Einrichtung als feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
§ 12 Sozialtherapeutische Maßnahmen
Den Untergebrachten sind sozialtherapeutische Maßnahmen anzubieten, wenn dies aus Gründen der Behandlung angezeigt ist. Diese Maßnahmen sollen in der Einrichtung durchgeführt werden
§ 31 Beschäftigung
(1) Die Untergebrachten sind zur Arbeit nicht verpflichtet. Den Untergebrachten sollen Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung (Beschäftigung) angeboten werden, die ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigen. Nehmen die Untergebrachten eine Beschäftigung an, darf sie nicht zur Unzeit niedergelegt werden.
(2) Beschäftigung soll insbesondere dazu dienen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten.
(3) Den Untergebrachten kann insbesondere zur Entlassungsvorbereitung gestattet werden, einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Einrichtung nachzugehen. §53 Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Den Untergebrachten ist zu gestatten, sich selbst zu beschäftigen, soweit nicht die Sicherheit und Ordnung oder die Erreichung der Vollzugsziele gefährdet werden.
§ 34 Ausfallentschädigung
Nehmen Untergebrachte während der Zeit der Beschäftigung an psychiatrischen, psychotherapeutischen oder sozialtherapeutischen Behandlungsmaßnahmen oder anderen Einzel oder Gruppenbehandlungsmaßnahmen nach § 10 Nummer 1 und 2 teil, erhalten sie für die Dauer des Ausfalls der Beschäftigung eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent der Vergütung als Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe. Dabei ist die durchschnittliche Vergütung der letzten drei Monate zugrunde zu legen.
§ 60 Nachgehende Betreuung
Die Einrichtung kann früheren Untergebrachten auf Antrag Hilfe auch bis zu sechs Monaten nach der Entlassung gewähren, soweit das Ziel der vorangegangenen Behandlung gefährdet ist und die Hilfe nicht anderweitig sichergestellt werden kann.


TOP4 AG-verbundene Anträge auf BPTarguments

  • BPTarguments - was ist das ?
    • Diskussionsplattform für Neumarkt, um die Antragsdiskussionen aus dem BPT auszulagern
    • Diskussionstyp: Geschlossene Fragestellung
      • Antrag X - pro/contra-Argumentation
      • Antrag X - befürworten oder ablehnen
      • Antrag X - wichtig oder unwichtig
        • erfolgsrelevant
    • http://bptarguments.piratenpartei.de/
    • Ansage: Unterstützt die AG-verbundenen Anträge auf BPTarguments
    • Liste der AG-Verbundenen Anträge:
Eckdaten der Sitzung

Donnerstag

25

Apr. 2013

AG Mumblesitzung

20:00 - 21:24 Uhr
Mumble-Raum Gesundheitspiraten
NRW - Mumble

Danke an alle Teilnehmer!

Anwesenheit
  1. Xenija Wagner
  2. PirateJoker
  3. Inside
Abwesend
  1. Check red.gifWolfgang Jäkel
  2. Check red.gifTomKarla
  3. Check red.gifFriedhelm Tropberger
  4. Check green.gifReinhard Schaffert
Check green.gif - entschuldigt
Check red.gif - unentschuldigt
Gäste

Insgesamt waren ca. 8 Teilnehmer anwesend.

Nächster Termin

Donnerstag

26

Sep. 2013

AG Mumblesitzung

19:00 Uhr
Mumble-Raum Gesundheitspiraten
NRW - Mumble

Termin eintragen
So, das war's. Rechtschreibfehler dürfen gerne berichtigt werden, wenn inhaltlich Essenzielles fehlt, bitte ergänzen. Bei Unklarheiten bitte die Diskussionsseite für Nachfragen nutzen.

Protokoll erstellt von:gemeinsame Protokollführung


Wer: UG Psyche
Wo: Wir treffen uns in Mumble. Link: Mumble.svg
Wann: Do den 26 September 2013 um 19:00
Ansprechpartner: Julitschka
Termin eintragen