2012-12-06 - Pressemitteilung PIRATEN SPD PM 03.12.12

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Pressemitteilung
Thema: SPD PM 03.12.12 (IFS)
Ersteller: Christian
Status: Versandt
Verantwortlicher Redakteur:
geprüft durch diese Lektoren:
Gliederung: Landesverband Bayern > Bezirksverband Oberbayern > Kreisverband Weilheim-Schongau
verschickt am 06.12.2012


Zur Pressemitteilung der SPD Penzberg vom 03.12.2012 http://spd-penzberg.de/ortsverein/unsere-politik/buergerinformation-und-beteiligung-rechtsanspruch-schafft-kein-vertrauen/ (Zitate aus der Pressemitteilung)


"Eine Informationsfreiheitssatzung mag dem Bürger einen Rechtsanspruch auf Information geben, informiert ist der Bürger aber deswegen noch lange nicht."

Weder eine Selbstverpflichtung, noch eine Satzungsänderung informieren den Bürger. Es ist die Aufgabe der Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Landkreis und Bezirk), den Bürgern umfassenden Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Ein bloßer Anspruch auf Kommunalebene nützt natürlich wenig, wenn eine Gemeinde, oder Stadt nicht voll und ganz hinter einer zugänglichen Informationspolitik steht. Dazu gehören das Freistellen von Daten (Informationsfreiheit) und das Bereitstellen selbiger (Transparenz).

Informationsfreiheit bedeutet, dass unter Berücksichtigung des Datenschutzes alle anfallenden Informationen der Gemeinde für Bürger einsehbar sind. Der Rechtsanspruch einer solchen Satzung ist für Bürger deshalb so wichtig, da niemand darüber zu entscheiden hat, wer welche Informationen bekommen darf und wer nicht. Eine Eingrenzung der Informationsweitergabe ist strikt abzulehnen und nicht im Sinne einer freiheitlich orientierten, modernen Gesellschaft, die Bürgerrechte und Meinungsfreiheit als schützenswerte Errungenschaft betrachtet. Die Entscheidung darüber, was wichtig ist und was nicht, müssen mündige Bürger selbst treffen können. Die Eingrenzung der freizugebenden Daten im Antrag der SPD steht jedoch genau für diese Art der Vorauswahl durch die Stadtverwaltung und keineswegs dafür, dass Bürger umfänglich informiert werden.


"Bei Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt haben, konnte man feststellen, dass das Bedürfnis nach Information auf diesem Wege nicht immer ausgeprägt zu sein scheint."

Informationsfreiheit ist ein von der Nachfrage unabhängiges Bürgerrecht. Selbst wenn die Anfragen in den genannten Gemeinden gering sind, schadet die Satzung niemandem. Eine Satzung in dem Umfang, wie wir PIRATEN sie fordern, wäre Beweis dafür, dass es in Penzberg nichts zu verbergen gibt und die Bürger zur Beteiligung aufgefordert sind. In Penzberg wären dieses Jahr im Rahmen der Debatte um das Biomasseheizkraftwerk sicherlich schon mehr Anfragen eingegangen als in den gesamten genannten Beispielen, sofern es eine entsprechende Satzung gegeben hätte.


"Ein Rechtsanspruch ist unserer Meinung nach auf einer höheren staatlichen Ebene, z.B. dem Freistaat Bayern, anzusiedeln."

Ein entsprechendes Gesetz wäre im Gegensatz zu einer Satzung natürlich vorzuziehen. Leider sah die bayerische Landesregierung das bisher anders und hat binnen weniger Jahre sieben Gesetzesinitiativen dazu scheitern lassen und die Entscheidung auf die Kommunen abgewälzt. Diese berufen sich wiederum auf die Landespolitik. Der Leidtragende ist einzig und allein der Bürger. Weshalb warten und anderen den "schwarzen Peter" zuschieben? Die Penzberger SPD kann selbst handeln, indem sie einer Informationsfreiheitssatzung zustimmt und diese bis zur Verabschiedung eines Transparenzgesetzes in Bayern beibehält. Das wäre ein Zeichen dafür, dass die Stadtverwaltung es mit der Transparenz ernst meint und eine selbstbestimmte, handlungsfähige Politik im Sinne der Bürger stattfinden lassen möchte.


"Die SPD Penzberg hält es für zielführender direkt in die Informationsvermittlung zu investieren anstatt in die Bürokratie einer Satzung."

Der Bürokratieaufwand einer Informationsfreiheitssatzung ist verschwindend gering. Das zeigen die Fälle, in denen eine solche Satzung bereits verabschiedet wurde, denn schließlich sind die Daten schon vorhanden. Weshalb sollte der Bürger andere Informationen erhalten als die Stadtverwaltung? Wenn argumentiert wird, dass die Anfragen sich in einer Gemeinde im einstelligen Bereich bewegen, kann dabei kein großer Aufwand anfallen. Im Rahmen der jetzt schon angesetzten Arbeitsgruppe ist es sicherlich ein leichtes, gestellte Forderungen verbindlich in eine entsprechende Satzung zu überführen. Dies bedeutet keinen immensen Mehrwaufwand, da der Antrag bzw. die Umsetzung des Antrags der SPD sowieso geprüft werden soll. Es müsste nicht einmal eine eigene Satzung formuliert werden: Eine umfassende Mustersatzung kann auf der Homepage des Bündnisses für Informationsfreiheit eingesehen werden (http://informationsfreiheit.org/mustersatzung/).


"Vorbild für die Entwicklung des Antrages „Bürgerinformation und –beteiligung“ war die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, die eine herausragende Bürgerinformationspolitik betreibt - und dabei ohne eine Informationsfreiheitssatzung auskommt."

Die Stadt Pfaffenhofen hat im Gegensatz zu Penzberg den Passus der Liveübertragung/Streaming von Stadtratssitzungen nicht verworfen, sondern realisiert. Damit wird eine Beteiligung der Bürger an der lokalen Politik gefördert. In Grasbrunn und Bad Aibling werden auch sämtliche Tagesordnungen, Anträge und Beschlüsse im Internet zur Verfügung gestellt. Penzberg sollte sich an diesem Trend orientieren und mit einer entsprechenden Satzung die Vorreiterrolle im Landkreis übernehmen.

Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Weilheim-Schongau

Pressekontakt:
Alexander Neumeyer
Stellv. Vorsitzender
Telefon: 0170 / 7386494
E-Mail: alexander.neumeyer@web.de


Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)