2009-03-18 - Pressemitteilung Wiesbaden Urteil Vorratsdatenspeicherung

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Pressemitteilung (ENTWURF! veraltet und nicht veröffentlicht)
Thema: Wiesbadener Beschluss gg. Vorratsdatenspeicherung
Ersteller: NetAndroid
Status: ungeprüft
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Gliederung: Landesverband Bayern
Datum 18.03.2009


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Das Zitat, welches hier behandelt wird ist von X.Y..

Wiesbadener Gericht erkennt Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich in seinem Beschluss vom 27.02.2009 gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Nach Auffassung des Gerichts ist die verdachtsunabhängige Datenspeicherung unverhältnismäßig. Der Wortlaut des Beschlusses (Aktenzeichen: 6 K 1045/08.WI) kann auf der Website des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eingesehen werden. [1] Darin heißt es, dass die Vorratsdatenspeicherung ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz" sei und eine "Datenspeicherung auf Vorrat in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig wäre. Der Einzelne gäbe keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden".

Ursprünglich wurde die Klage von einem hessischen Landwirtschaftsbetrieb angestrengt, der gegen die Veröffentlichung von Daten zu den Agrarsubventionen im Internet war. Auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Name und Anschrift der Betriebe, sowie auch die Höhe der bezogenen Beihilfen eingesehen werden. Diese Daten, so der Kläger, lassen Rückschlüsse auf den Betrieb selbst zu.

Die Richter erkannten in ihrem Urteil auch, dass ein Bürger, der sich im Internet informieren wolle, grundsätzlich dazu gezwungen sei, sich der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Zudem sieht es das Gericht aber als Wertungswiderspruch an, einerseits den Telefonmarkt zu überwachen, andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen.

Das Verwaltungsgericht reichte nun die offenen Fragen an den EuGH weiter und setze das Verfahren aus. Ob sich allerdings der EuGH nochmals mit der Frage beschäftigen wird ist unklar.

Die Piratenpartei begrüßt die prinzipiellen Bedenken des Gerichtes an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und hofft darauf, dass diese undemokratische und auf seltsame Weise zustande gekommene Richtlinie möglichst schnell wieder wieder abgeschafft wird. Ferner fordern wir eine umfassende Überprüfung aller bisher erlassenen Überwachungsgesetze auf ihre Effektivität und im Falle einer nicht nachweisbaren Verbesserung der Lage deren sofortige Abschaffung.

XY von der Piratenparte sagte dazu: "Wer sich heutzutage im Internet informieren will, tut dies unter den Augen des Staates. Dadurch werden die Bürger eingeschüchter und machen von ihren verfassungsmässigen Rechten nicht mehr in dem Umfang gebrauch, wie sie es normalerweise tun würden. Der Beschluss des Wiesbadener Gerichtes ist nur ein kleines Beispiel für diese Tatsache."


Pressekontakt:
Piratenpartei Deutschland
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Dirk T. Polly | Pressesprecher
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Tel: (089) 38 164 693-1
Postfach 44 05 34
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Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 12.000 Mitglieder.



Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)