2009-03-05 - Antwort2 Anfrage Presseschauer
Diese Pressemitteilung wurde bereits versendet. Editieren im Wiki bringt also nichts mehr. Nachbearbeitungen oder Auflistungen von Leuten, die unsere PM genutzt haben, sind sehr erwünscht. |
Pressemitteilung | |
Thema: | Antwort auf Anfrage2 von Presseschauer |
Ersteller: | Leoni |
Status: | in Arbeit |
Verantwortlicher Redakteur: | |
geprüft durch diese Lektoren: | |
Gliederung: | Bund |
verschickt am | 05.03.2009 |
Antwort auf Anfrage 2
Sehr geehrter Herr Daniel Schulz,
Regulierung ist in diesem Bereich nicht notwendig und sogar schädlich. In den Bereichen, in denen nur ein begrenzter Frequenzbereich zur Verfügung steht, ist eine Regulierung nachvollziehbar, da verhindert werden muss, dass sich die Sender in die Quere kommen und die Qualität insgesamt leidet.
Im Internet kommen sich die "Frequenzen" nicht in die Quere, da eine Verbindung zwischen Anbieter und Empfänger aufgebaut wird und nicht ein bestimmter Bereich fest belegt werden muss.
Wenn im Internet eine Regulierung durchgesetzt wird, dann wird dies nur die Vielfalt im Netz einschränken und es besteht Grund zu befürchten, dass die Regulierung noch auf weitere Bereiche, so z.B. Videoplattformen wie YouTube, ausgeweitet wird.
Wir könnten uns vorstellen aus Protest keine Genehmigung zu beantragen. Auch um einen Präzedenzfall zu provozieren.
Anfrage 2
Wahlkampf 2009 - zweite Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herrn,
da ich bereits Antwort auf meine erste Anfrage erhalten habe (ob diese allerdings von Ihrer Partei eingegangen ist, müssten Sie an dieser Stelle selbst prüfen), folgt hier der zweite Wahlprüfstein.
Im Dezember wurde der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung veröffentlicht, dem folgende Passagen zu entnehmen sind:
„Damit stellt sich die Frage nach den Rahmenbedingungen für ein offenes und vertrauensvolles Kommunikationsklima, das für eine Demokratie lebenswichtig ist.“
und…
„Die Bundesregierung sieht den Schutz und die Förderung der in Artikel 5 Absatz 1 GG verankerten Kommunikationsgrundrechte als zentrale Aufgabe ihrer Medienpolitik an. Die Grundrechte der Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit sowie das in Artikel 20 Absatz 2 GG verbürgte Demokratieprinzip weisen den Medien eine fundamentale Bedeutung für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, die gesellschaftliche Kommunikation und den demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu.“ - aus dem Medien- und Kommunikationsbericht der Bundsregierung
„Im Juli letzen Jahres änderte der Medienrat der Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Fernsehsatzung dahingehend, dass Livestreaming-Angebote im Internet mit mehr als 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten genehmigungspflichtig und ab 10.000 potentiellen gleichzeitigen Nutzern wie Kabelsender zu behandeln sind. Die BLM setzt dabei eine Richtlinie um, die auf EU-Ebene beschlossen wurde und sich ebenfalls im 12. Rundfunkstaatsvertrag wiederfindet. Die BLM nimmt damit in Deutschland eine Vorreiterrolle unter den Landesmedienanstalten ein.“ aus einer Pressemittelung der Arbeitsgemeinschaft Social Media
Streamingangebote als Rundfunk, bei Überschreitung einer bestimmten Nutzerzahl, zu betrachten, behindert Forschung, Kultur und Bildung. Jede fortschrittliche Universität, jeder besser organisierte Kongress und selbst Kulturveranstaltungen nutzen die technischen Möglichkeiten zur Erweiterung des physisch begrenzen Raumes. Die Grenzen zwischen Sender und Empfänger werden durch den technischen Fortschritt und die sich verändernde Mediennutzung verschwinden. Somit stellt sich die Frage, ob eine solche Regulierung überhaupt notwendig ist.
Des Weiteren bin ich mir an dieser Stelle nicht im Klaren darüber, ob die Parteien, die solche Angebote für Parteitage oder Wahlkampfveranstaltungen bereitstellen, ihre Streamingangebote ordnungsgemäß bei den Landesmedienanstalten anmelden – wie ist das bei Ihnen?
Die Landesmedienanstalten verfolgen zwar Zuwiderhandlungen nicht, dennoch resultiert aus der aktuellen Regelung eine Rechtsunsicherheit, die zu Abmahnungen führen kann.
Beziehen Sie bitte zum geschilderten Sachverhalt Stellung!
Einsendeschluss für die zweite Stellungnahme ist Freitag der 6. März 2009.
Um Ihnen zu verdeutlichen, dass dieses Thema mir besonders am Herzen liegt, möchte ich Sie noch auf eine virtuelle Podiumsdiskussion der Arbeitsgemeinschaft Social Media hinweisen, die ich für die Arbeitsgemeinschaft Social Media mit Unterstützung der Streamingplattform make.tv organisiert habe.
Falls Sie Interesse haben mich persönlich kennen zu lernen, haben Sie am 2. und 3. Mai die Möglichkeit im Rahmen des PolitCamp09 mit mir in Kontakt zu kommen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schultz ...
Piratenpartei Deutschland
Bundespressesprecher
Dr. Olaf Konstantin Krüger
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