2008-03-11 - Pressemitteilung zum Urteil des BVerfG zur automatisierten Kennzeichenerfassung

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Pressemitteilung
Thema: Urteil des BVerfG zur automatisierten Kennzeichenerfassung
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Gliederung: Bund
verschickt am 11.03.2008


Piratenpartei klagt erfolgreich gegen automatisierte Kennzeichenerfassung


Das Bundesverfassunsgericht erklärte in seinem heutigen Urteil die automatisierte Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig. Der Generalsekretär der Piratenpartei Schleswig-Holstein, Klaus Petersdorf, zählt neben den Klägern aus Hessen ebenfalls zu den Beschwerdeführern. Die Verfassungsrichter entschieden, dass der massenhafte Abgleich von KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdatenbanken nicht zulässig sei.

Es sei nicht genau geregelt bei welchen Anlässen die Polizei KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdatenbanken abgleichen dürfe. Dies widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die Karlsruher Richter. Schon im Vorfeld hatte Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein, verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. "Dass die zutreffenden Hinweise des Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert schlichtweg ignoriert wurden, bedeutet für mich, dass die zuständigen Personen nicht nur grob fahrlässig, sondern vorsätzlich ein Gesetz formulierten, das gegen die Verfassung verstößt", kritisiert Petersdorf.

Auch der Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch, der dem hessischen Pendant des Gesetzes mit "Bauchschmerzen" zugestimmt hatte, sollte sich fragen, ob er seinem Amt überhaupt gerecht wird.


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)