2007-03-31 - Killerspiel Landesverband Berlin
Inhaltsverzeichnis
Killerspiele
Die Piraten des Landesverbandes Berlin haben am 31.3.07 eine Demonstration gegen das geplante Killerspielverbot durchgeführt. Am Potsdamer Platz / Berlin wurde bei strahlendem Sonnenschein ein 64qm goßes Schachbrett aufgebaut, auf welchem die Aktivisten der Piratenpartei "Blutschach" gespielt haben. Die Aktion stand unter dem Motto: "Wir wollen doch nur spielen". Das Spiel versinnbildlichte die Absurdität einer möglichen Zensur von Killerspielen. Erstaunlicherweise verließen die Spieler das Schachbrett ohne Amokgelaufen zu sein. "Blut" (Lebensmittelfarbe) indes floss reichlich (6 Liter). Die Berliner Stadtreinigung hat es mit Humor und Fassung getragen. Sie werden noch einige Tage beschäftigt sein.
Anwesende
Anwesend waren ca. 30 Piraten und etwa 150 -200 Zuschauer, unter welchen mehrere Presseteams von Radio, Fernsehen und Internetmedien zu finden waren.
Umsetzung
Der Verlauf: Nach zweistündigem Aufbau und Umkleiden wurde eine Schachpartie zwischen zwei ausgewiesenen Schachspielern ausgetragen, welche jeweils eine Schachmannschaft zu führen hatten. Beide Seiten nahmen die Aufgabe sehr ernst und schickten eine Figur nach der anderen in ein "mörderisches" Spektakel. Mit Schaumstoffwaffen, Spritzen, Kostümen und Blutbeutelchen ausstaffiert, kämpften die Figuren um ihr Schachleben. Jeder Zweikampf wurde zu einem blutigem Showdown, der mit Interesse von den anwesenden Zuschauern verfolgt wurde.
Das Spiel
Die Partie: Nach schwachem Start von Weiss folgte ein dauerhafter Angriff auf die weiße Königsstellung. Einzig ein Abzugsschach verhinderte schlimmeres und rettete Weiß in das vermeintlich remises Endspiel. Seinen letzten Bauer konnte Schwarz jedoch mühelos und ohne jede Absprache zur Dame umwandeln und die Partie klar gewinnen. Der Videobeweis wird folgen.
Statement
"Killerspiele" sind nicht Ursache von Amokläufen und Gewaltbereitschaft, sondern alltäglicher Teil der Freizeitkultur mündiger Bürger. Computerspiele werden bereits heute von der USK mit Altersbeschränkungen belegt und bei Straftatbeständen wie Kriegsverherrlichung oder Verletzung der Menschenwürde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert (§15 Abs. 2 JuSchG).
Das geforderte Totalverbot von Spielen mit Kriegshandlung wird die Spieler in die Illegalität treiben und wirtschaftliche Einbußen nach sich ziehen.