§9a (5), Kontrolle des Schatzmeisters

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf eines Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Tobias Höpfner.

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Titel: Kontrolle des Schatzmeisters
Kurzbeschreibung: Kontrolle des Schatzmeisters und somit der Landeskasse

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Tobias Höpfner
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9a
Beantragte Änderungen

(5) Der Schatzmeister und der stellvertretende Schatzmeister finden sich vierteljährlich zusammen und führen gemeinsam eine Kassenprüfung durch. Hierbei auffallende Unregelmäßigkeiten sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen. Die vierteljährliche Prüfung entfällt, wenn in diesem Zeitraum durch den Rechnungsprüfer eine Rechnungsprüfung stattfindet.

Begründung

Eine jährliche Prüfung durch den Rechnungsprüfer reicht hier meiner Ansicht nach nicht, da die Amtszeit des Schatzmeisters ebenfalls auf ein Jahr beschränkt ist. Fallen bei der Rechnungsprüfung Unregelmäßigkeiten auf, so ist die Amtszeit des Schatzmeister eigentlich schon wieder vorbei und eine Aufarbeitung der Umfänge Zeit- und Kostenintensiv. Dieses Vieraugenprinzip sollte für den Vorstand Transparenz schaffen. Eine Kontrolle des Schatzmeisters und somit der Landeskasse ermöglicht bei Unregelmäßigkeiten eine schnelle Reaktion des Vorstands.

Dies ist ein Nachfolgeantrag zu: http://pir.at/18q0


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