SL:Landesschiedsgericht
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Inhaltsverzeichnis
Kontakt
- E-Mail: schiedsgericht (at) piratenpartei-saarland (dot) de
Mitglieder
Gewählt auf dem Landesparteitag 2019.1.
- Richter: Ralf Donath
- Richter: Wolfgang Barth
Richter: Tobias Stenzelwegen Wahl in den Bundesvorstand zurückgetreten
- Ersatzrichterin: Birgit Klingenberg
Organisation des Landesschiedsgerichts
Das Landesschiedsgericht arbeitet nach der Schiedsgerichtsordnung und nach seiner Geschäftsordnung.
Verfahrensübersicht - Laufende Verfahren
Derzeit gibt es kein laufendes Verfahren am Landesschiedsgericht Saarland.
Alle Angaben zum Verfahrensstand sind ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die Angaben in den offiziellen Schriftsätzen des Gerichts. Zeitpläne zum Verfahrensverlauf sind lediglich Prognosen und dienen der Veranschaulichung des weiteren Vorgehens. Von ihnen kann jederzeit auch ohne Begründung abgewichen werden.
Aktenzeichen | Anrufung | Fallgruppe | Berichterstatter | Verfahrensstand und voraussichtlicher Zeitplan |
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Verfahrensübersicht - Abgeschlossene Verfahren
Aktenzeichen | Anrufung | Erledigung | Ergebnis
}} |
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LSG-SL-4/13 | 04.10.2013 | 12.10.2014 | Rechtmäßigkeit festgestellt |
Der Antragsteller hat die Prüfung eines Paragraphen der Landessatzung durch das Landesschiedsgericht beantragt. Nach einem Wechsel des Landesschiedsgerichtes wurde das Verfahren übernommen. Das Schiedsgericht hat die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Paragraphen festgestellt. | |||
LSG-SL-3/13 | 02.08.2013 | 05.08.2013 | Verfahren nicht eröffnet |
Die Klägerin hat den Erlass einer Ordnungsmaßnahme durch das Landesschiedsgericht beantragt. Das Schiedsgericht hat mangels Zuständigkeit für den Erlass von Ordnungsmaßnahmen die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. | |||
LSG-SL-1/13 | 03.07.2013 | 19.08.2013 | Antrag als unbegründet abgewiesen |
Das Landesschiedsgericht hat festgestellt, dass temporäre oder dauerhafte Sperren auf Mailinglisten-/Foren im Rahmen von Moderationsrichtlinien grundsätzlich keine Einschränken des Mitgliedsrechts auf Teilhabe an der politischen Willensbildung darstellen und folglich keine Ordnungsmaßnahme i.S.d. der Satzung sind. Auf Wunsch der Parteien wurde der Schriftverkehr veröffentlicht. https://wiki.piratenpartei.de/Datei:LSG-SL_1-13_Schriftverkehr.pdf | |||
LSG-SL-2/13 | 11.07.2013 | 26.08.2013 | Antrag als unbegründet abgewiesen |
Das Landesschiedsgericht stellt fest, dass Änderungsanträge für die GO einer Versammlung keine besondere Frist oder Veröffentlichung bedürfen, sofern es keine anderslautende Regelung gibt. Darüber hinaus stellt das Landesschiedsgericht fest, dass es sich bei Büropiraten um keine Parteiamt handelt und entsprechende Regelungen keine Anwendung finden. |