SN:Kreisverband/Westsachsen/Regionalvollversammlung 2015.1/Anträge

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Alle hier gespeicherten Anträge wurden fristgemäß zur KMVDD2014.2 eingereicht, spiegeln aber bis zu ihrer Annahme nur die Meinungen der Autoren wieder.


Anträge für das Grundsatzprogramm

Anträge für das Wahlprogramm

sonstige Anträge

SOA 01 - Auflösung des RV Westsachsen

Antragssteller: Andreas Roth

Antragstext

Hiermit beantrage ich, die Regionalvollversammlung möge die Auflösung des RV Westsachsen

Begründung

Es gibt zu wenige aktive Mitglieder um den Weiterbestand zu rechtfertigen.


Satzungsänderungsanträge

SÄA 01 - Änderung § 8 Änderungen dieser Satzung Abschnitt 3 und 4

Die Regionalvollversammlung möge beschließen, 8 Änderungen dieser Satzung Abschnitt 3 und 4 wie folgt zu ändern:

neu:

3. Satzungsänderungen werden nur dann wirksam, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes, mindestens jedoch 3 Personen, an der Abstimmung teilgenommen haben und mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen für die Satzungsänderung abgegeben wurden.

4. Erreicht ein Antrag auf Satzungsänderung auf der Regionalvollversammlung nicht die zur Verabschiedung erforderliche Mehrheit, kann jedes abstimmungsberechtigte Mitglied zu der von diesem Antrag umfassten Vorschrift der Regionalvollversammlung einen anderen Wortlaut vorschlagen, dessen Aufnahme in die Tagesordnung und Zulassung zur Abstimmung der einfachen Mehrheit bedarf. Auch eine solche Satzungsänderung wird nur dann wirksam, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes, mindestens jedoch 3 Personen, an der Abstimmung teilgenommen haben und mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen für die Satzungsänderung abgegeben wurden.

alt:

3. Satzungsänderungen werden nur dann wirksam, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes, mindestens jedoch 8 Personen, an der Abstimmung teilgenommen haben und mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen für die Satzungsänderung abgegeben wurden.

4. Erreicht ein Antrag auf Satzungsänderung auf der Regionalvollversammlung nicht die zur Verabschiedung erforderliche Mehrheit, kann jedes abstimmungsberechtigte Mitglied zu der von diesem Antrag umfassten Vorschrift der Regionalvollversammlung einen anderen Wortlaut vorschlagen, dessen Aufnahme in die Tagesordnung und Zulassung zur Abstimmung der einfachen Mehrheit bedarf. Auch eine solche Satzungsänderung wird nur dann wirksam, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes, mindestens jedoch 8 Personen, an der Abstimmung teilgenommen haben und mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen für die Satzungsänderung abgegeben wurden.


Begründung

Anpassung an reelle Mitgliederzahlen


SÄA 02 - Änderung § 5 Der Regionalvorstand

Antragssteller: Andreas Roth

Antragstext

Die Regionalvollversammlung möge beschließen, § 5 Der Regionalvorstand wie folgt zu ändern:

1. Der Regionalvorstand besteht mindestens aus 3 Mitgliedern

  • a) der/m Vorsitzenden
  • b) der/m stellv. Vorsitzenden
  • c) der/m Schatzmeister/in

1.1 Es kann zusätzlich ein/e Generalsekretär/in gewählt werden.

1.2 Es kann zusätzlich eine gerade Anzahl an Beisitzern gewählt werden. Beisitzer können zu Stellvertretern anderer Vorstandsmitglieder durch Vorstandsbeschluss oder Regelung in der Vorstandsgeschäftsordnung ernannt werden. Jeder Beisitzer kann genau ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.

1.3 Die Aufgabe des Stellvertreters ist es unter anderem, bei einem vorzeitigen Ausscheiden, z.B. durch Rücktritt, die Aufgaben des jeweils zu Vertretenden zu übernehmen. Weiteres regelt die Geschäftsordnung des Vorstands. Eine Person kann jeweils nur ein Amt ausfüllen. Vorstände können nicht Vertreter anderer Vorstände sein.

Begründung

Das Parteiengesetz benennt stellv. Vorsitzenden