RP:Antrag/2014.1/003/Rechtsfähigkeit des LV

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.1/003
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Friedel
Kurzbeschreibung
Der LV soll ein rechtsfähiger Verein sein.
Betrifft
§1 Name, Sitz und Betätigungsbereich
Alternativ zu Antrag
RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/keine_Rechtsfähigkeit_des_LV

Einer der beiden Anträge (oder ein weiterer Antrag, den ich bisher nicht kenne) sollte unbedingt angenommen werden, um das Problem, das sich aus der Annahme des unzulässigen Antrags aus der SDMV ergeben hat, zu lösen.

Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10105113 vom 01.11.2013 18:40

Antrag

Der §1 der Satzung mit dem Titel "Name, Sitz und Betätigungsbereich" wird durch einen weiteren Absatz ergänzt mit dem Inhalt: "Die Piratenpartei Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz wird ins Vereinsregister eingetragen" ergänzt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird die Eintragung als rechtsfähiger Verein beim Registergericht beantragt. Bei zuständigen Finanzamt wird die Bestätigung eingeholt, dass die Satzung den Anforderungen für die Eintragung entspricht und es wird ein Freistellungsbescheid beantragt und beim Registergericht eingereicht.

Begründung

In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wurde beschlossen: "Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist." Der LV kann das aber gar nicht feststellen, denn er ist nicht rechtskräftig. Ein Verein, und dazu gehören auch Parteien, wird durch eine Eintragung ins Vereinsregister zum rechtsfähigen Verein (BGB §21). Dazu ist es zwingend nötig (BGB §57 Abs. 1) dass diese Eintragung in der Satzung festgeschrieben wird. Da in der SDMV nicht über Satzungsänderungen entschieden werden kann, halte ich den Antrag in der SDMV und daher auch die Abstimmung darüber für nicht zulässig. Die Entscheidung über diese Satzungsänderung kann nur durch die LMV getroffen werden.

Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass eine Eintragung ins Vereinsregister weitreichende Folgen hat. Sie hat Folgen z.B. für die Buchhaltung und die Steuererklärungen. Jede Satzungsänderung muss (gebührenpflichtig) beim Amtsgericht eingetragen werden und ist erst ab dieser Eintragung wirksam.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Friedel
  2. Guru
  3. RaBe3107
  4. Sebastian Degenhardt 13:39, 14. Jan. 2014 (CET)
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Das Finanzamt entscheidet nicht darüber, ob die Eintragung in das Vereinsregister zulässig ist. Das Finanzamt entscheidet darüber, ob die Satzung einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und der Verein steuerlich besonders förderungsfähig ist, z.B.: Spendenquittungen ausstellen darf. Parteispenden werden aber ganz anders eingebracht als gemeinnützige Vereinsspenden. Deswegen ist eine Eintragung ins Vereinsregister schon mal überflüssig.
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  • Contra: Wir brauchen keine Vereinseintragung. Das Geld und die Arbeit können wir uns sparen. Gem. § 3 S. 2 PartG sind wir bereits rechtsfähig.
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