HSG:Göttingen/Wahlinformationen

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Wahlinformationen

Formalien

Wer kann gewählt werden?

  • Fachgruppensprecher werden direkt per Personenwahl gewählt.
  • Alle anderen Gremien werden per personengebundener Listenwahl gewählt. Das heißt, es kann ein/e bestimmte/r Kandidat/-in mit Zugehörigkeit zu einer Wahlliste gewählt werden. Hierdurch wird zum einen die Position dieses/-r Kandidat/in in der Liste bestimmt, als auch der Liste als solches eine Stimme gegeben. Die Verteilung der Stimmen auf die Listen bestimmt die Anzahl der durch die Liste gestellten Sitze im jeweiligen Gremium. Innerhalb einer Liste bestimmt die Zahl der erhaltenen Stimmen über die Stimmberechtigung bei Antritt. Ein gewählter Kandidat kann sich vertreten lassen.

Wie kann gewählt werden?

Es ist die Wahl im Wahllokal und per Briefwahl möglich.

Wahllokal

  • Unter Vorlate eines Studien- oder Personalausweises ist die Wahl in den Wahllokalen möglich.
  • Es wird folglich nicht die Wahlbenachrichtigung benötigt.
  • Die Wahllokale sind nach Studienbereichen aufgeteilt. Wichtig! Es zählt der eingetragene Hauptstudiengang!!!
  • Die genauen Öffnungszeiten und Orte der Wahllokale werden im Vorfeld bekannt gegeben: Siehe http://www.uni-goettingen.de/de/201804.html.

Briefwahl

  • Die Wahlunterlagen können im Vorfeld der Wahl angefordert werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung i.d.R. bis ungefähr zwei Wochen vor dem Wahltermin eingesendet sein.
  • Persönlich können die Briefwahlunterlagen i.d.R. bis zum Freitag vor der Wahl bei der Wahlleitung (Goßlerstraße 5-7) abgeholt werden.
  • In beiden genannten Fällen müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum letzten Wahltag um 14 Uhr bei der Wahlleitung angelangt sein.
  • Genaues Datum und Uhrzeit könnt ihr der Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Wann und wo kann gewählt werden?

Wie erfahre ich über die Ergebnisse?

  • Im Verlauf des späten Nachmittags/Abends des letzten Wahltages findet i.d.R. im ZHG die Auszählung der Stimmen statt. Die vorläufigen Ergebnisse werden im Verlauf des Abends in einem Hörsaal im ZHG verkündet.
  • Anschließend werden die meisten Hochschulgruppen diese über Kommunikationsmedien wie twitter, Hochschulgruppenhomepages, etc. publizieren.
  • Einige Tage später veröffentlicht die Wahlleitung die offiziellen Ergebnisse der Wahlen unter http://www.uni-goettingen.de/de/4158.html.

Gremien an der Georg-August-Universität Göttingen

Ausländisches Studierendenparlament (ASP)

  • Das ASP kann nur von "Ausländern" besetzt und gewählt werden.
  • Das ASP ist vergleichbar mit dem StuPa für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Fachgruppen

  • Vertreten die Studierenden eines Studienfachs.
  • Eine Analogie aus der Schule wären hier die Klassensprecher/-innen.

Fachschaftsparlament

  • Besteht aus Studierenden, die in Listen organisiert antreten.
  • Ein Kandidat/eine Kandidatin kann nur auf einer Liste gelistet sein, jedoch können mehrere Listen für ein Fachschaftsparlament antreten.
  • Das Fachschaftsparlament wählt den Fachschaftsrat. Dieser entsendet Vertreter/-innen zur Fachschaftsräteversammling (FSRV).
  • Entspricht dem StuPa auf Fachbereichsebene

Fakultätsrat

  • Der Fakultätsrat besteht aus 13 Vertretern/-innen des Fachbereichs, die sich wie folgt aufschlüsseln:
    • 7 Professoren
    • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter
    • 2 Personen aus dem Verwaltungsdienst
    • 2 Studenten/-innen
  • Der Fakultätsrat entscheidet über Belange des Fachbereichs, bspw. Stellenbesetzungen.
  • Der Fakultätsrat beschließt Studien- und Prüfungsordnungen.

Senat

  • Der Senat besteht aus 13 Vertretern/-innen des Fachbereichs, die sich wie folgt aufschlüsseln:
    • 7 Professoren
    • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter
    • 2 Personen aus dem Verwaltungsdienst
    • 2 Studenten/-innen
  • Der Senat entscheidet auf Uniebene über wichtige Themen wie Stellenbesetzungen, Geldmittel, Zulassungsbeschränkungen, etc.
  • Besteht aus Studierenden, die in Listen organisiert antreten.
  • Ein Kandidat/eine Kandidatin kann nur auf einer Liste gelistet sein, jedoch können mehrere Listen für den Senat antreten.

Studierendenparlament (StuPa)

  • Das StuPa ist das höchste Organ der selbstverwalteten Studierendenschaft.
  • Es besteht aktuell aus 47 Mitgliedern.
  • Das StuPa wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).
  • Das StuPa beschließt den Haushalt des AStA
  • Besteht aus Studierenden, die in Listen organisiert antreten.
  • Ein Kandidat/eine Kandidatin kann nur auf einer Liste gelistet sein, jedoch können mehrere Listen für das StuPa antreten.
  • Jeder Kandidat einer Liste ist ab einer Stimme vertretungsberechtigt, jedoch in Reihenfolge der Stimmverteilung. Das heißt, hat eine Liste einen Platz und es ist ein Vertreter mit 5 und einer mit 3 Stimmen anwesend und eingetragen, hat der Studierende mit 5 Stimmen das Wahlrecht für den Sitz.