NDS:Mitgliederversammlungen/2019.1/SAe Antraege
Wichtig!
Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt: § 12 Die Landesmitgliederversammlung
...
Bis zum 28.12.2018 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden! Bis zum 03.01.2018 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen). Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder - ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken) - der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege ) - der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen) DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun. Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.
wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr euren Antrag an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch und helfen bei der Wiki-Formatierung. Und wenn ihr lieb fragt, pflegen die ihn vielleicht auch ins Wiki ein, so sie den Zeit haben. == Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt. == Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind. Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!
|
Inhaltsverzeichnis
- 1 Satzungsänderungsantrag zu §'12345 Ich mach mir die Welt' von 'Max Mustermann'
- 2 Satzungsänderungsantrag zu § 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- 3 Satzungsänderungsantrag zu §'9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände' von 'Thomas Ganskow'
- 4 Satzungsänderungsantrag zu § 12 Die Landesmitgliederversammlung
- 5 Satzungsänderungsantrag zu § 21a Wahlordnung zu Aufstellungsversammlungen von Thomas Ganskow
Satzungsänderungsantrag zu §'12345 Ich mach mir die Welt' von 'Max Mustermann'
Antragsteller: Max Mustermann
Ticket:
Thematik
- Anpassung an Bundessatzung
Änderung
- § 12345 Ich mach mir die Welt, Anpassung an Bundessatzung:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
§ 12345 Ich mach mir die Welt
|
§ 12345 Ich mach mir die Welt
|
Begründung
- Obst ist gesund, das sollte hervorgehoben werden.
Ergebnis
Satzungsänderungsantrag zu § 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Antragsteller: Jens Berwing
Ticket: 35280
Thematik
- Änderung der Zuständigkeit
Änderung
- § 5 Beendigung der Mitgliedschaft, Änderung der Zuständigkeit:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
|
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Dieser Paragraph wird um folgenden Punkt ergänzt: Als Erklärung des Austrittes aus der Partei ist zu behandeln, wenn ein Mitglied mit seinen Mitgliedsbeiträgen länger als 24 Monate im Zahlungsverzug ist, innerhalb dieser Zeit zweimal schriftlich angemahnt wurde und auf eine dritte erfolgte Mahnung trotz Setzung einer weiteren Zahlungsfrist von einem Monat und trotz schriftlichen Hinweises auf die Folgen einer weiteren Zahlungsverweigerung die rückständigen Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Landesvorstand stellt die Beendigung der Mitgliedschaft fest und hat dies dem ausgeschiedenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. |
Begründung
- Noch immer reagieren nur wenige KV´s auf Streichungsvorschläge, so das wir hier kaum eine Möglichkeit haben, nichtzahlende Mitglieder zu streichen. Da das Parteiengesetz nicht darauf eingeht, haben wir mit dieser Satzungsänderung eine gewisse Handhabe zu handeln.
Ergebnis
- Angenommen mit Änderung: 24 Monate statt 12 Monate
Satzungsänderungsantrag zu §'9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände' von 'Thomas Ganskow'
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: 35579
Thematik
- Ersatzlösung für fehlende Schatzmeisterkandatur
Änderung
- § 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände, Anpassung an Parteiengesetz:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände |
§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände
|
Begründung
- Die Position des Schatzmeisters ist die verantwortungsvollste und mitunter arbeitsreichste. Damit der Erhalt oder die Gründung eines unterhalb des Landesverbandes existierenden Verbandes nicht gefährdet ist, wenn sich niemand findet, der die Position des Schatzmeisters übernehmen möchte, es aber eine gem. dem Parteiengesetz zuständige Person gibt, die für Finanzen als zuständig gewählt wird, kann der Landesverband die eigentliche Arbeit übernehmen. Das, was genau zu übernehmen ist, würde dann innerhalb des formlosen Antrags an den Landesvorstand geregelt.
Ergebnis
- Angenommen
Satzungsänderungsantrag zu § 12 Die Landesmitgliederversammlung
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: 35037
Thematik
- Anpassung an sonstige Landessatzung
Änderung
- § 12 (3) Satz 1 Die Landesmitgliederversammlung:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
§ 12 (3) Satz 1 Die Landesmitgliederversammlung
|
§ 12 (3) Satz 1 Die Landesmitgliederversammlung
|
Begründung
Schriftform im Sinne des § 126 BGB bedeutet, dass der Text unterschrieben sein muss, Hierbei ist unerheblich, ob das Schriftstück per Post oder Telefax oder signiert unterschriebener E-Mail übermittelt ist.
Textform bedeutet, dass das Dokument auf einem dauerhaften Datenspeicher unveränderlich abrufbar ist. Auch maschinell erstellte Briefe, Telegramm- oder SMS-Nachrichten, USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten oder die Festplattenlaufwerke von Computern sowie E-Mails zählen im Sinne des § 126 b BGB als Textform.
Die bisherige Formulierung in Satz 4 "Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat" ist somit ein Widerspruch zu Satz 1.
Zudem wird auch in den § 3 und 5 der Satzung die Formulierung "Schrift- oder Textform" genutzt.
Ergebnis
Satzungsänderungsantrag zu § 21a Wahlordnung zu Aufstellungsversammlungen von Thomas Ganskow
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket:
Thematik
- Verkürzte Einladungsfrist bei außerordentlicher Aufstellungsversammlung
Änderung
- § 21a Wahlordnung zu Aufstellungsversammlungen:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
21a Wahlordnung zu Aufstellungsversammlungen |
21a Wahlordnung zu Aufstellungsversammlungen
a) die Ankündigung von vorgezogenen Neuwahlen auf Landes- oder Bundesebene eine kurzfristige Einberufung zur Wahl von Kandidaten oder b) die Nichtanerkennung einer Kandidatenaufstellung zu regulären Wahlen dies der Erfüllung der formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl förderlich ist." |
Begründung
- Die letzten Landtagswahlen wurden um 4 Monate vorgezogen. 4 Monate, die wir regulär noch gehabt hätten, die notwendigen Unterstützerunterschriften zu sammeln. Nur, weil schon weit im Vorfeld, knapp nach landeswahlrechtlich frühest möglichem Termin eine Aufstellung erfolgte und damit auch eine Unterstützerunterschriftensammlung beginnen konnte, war die Teilnahme an der Landtagswahl überhaupt möglich.
- Wenn wie sich abzeichnet, dass auch eine vorzeitige Bundestagswahl nicht unmöglich ist (die SPD hat angekündigt, zur "Halbzeit" die Ergebnisse der Koalition und ein Bestehenbleiben zu überprüfen, sollten wir die notwendigen satzungsgemäßen Änderungen vorgenommen haben, auch dann möglichst schnell eine Aufstellungsversammlung durchführen zu können.
- Die in Niedersachsen geltenden Wahlgesetze machen ausdrücklich keine Vorgaben hinsichtlich der Fristen für Einladungen zu Aufstellungsversammlungen. Auch die Rechtsprechung hat sich diesbezüglich lediglich dahingehend geäußert, dass eine Einladungsfrist von unter drei Tagen zu kurz ist. Diese Frist führt dann bspw. das Landtagswahlgesetz in Brandenburg in seinem § 25 (4) an. [1]
[1] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglwahlg#25
Ergebnis
- Angenommen