BY:Mittelfranken/Parteitag 2012.1/Sonstige Anträge

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Vorlage Sonstiger Antrag

Sonstiger Antrag Nr.
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Beantragt von
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Antrag

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Diskussion:Mittelfranken/Parteitag_2012.1/Sonstige_Anträge



Antrag 1

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Sonstiger Antrag Nr.
1
Beantragt von
Tobias Rudert
Titel 
Direkte Demokratie in Bayern - Volksentscheide
Antrag

Grundsätzliches

Die Bayerische Verfassung sieht die politische Beteiligung der Bürger durch demokratische Abstimmungen vor. Umgesetzt ist dies unter anderem in Form von Volksbegehren und Volksentscheiden. Die Piraten in Bayern sehen diese Möglichkeit sehr positiv und unterstützen sie.

Direktdemokratische Volksentscheide stellen eine vollwertige Möglichkeit zur Gesetzgebung bereit. Diese findet durch die Bürger selbst in einer Sachfrage statt. Bürger und Parlament sind hierbei gleichberechtigt, wie von der Verfassung vorgesehen. Genau so wie das Parlament sollen auch die Bürger nach bestimmten Regeln Gesetze erlassen können, schließlich geben sie als Souverän dem Parlament erst durch Wahl die Berechtigung dazu, dies zu tun. Die beiden Gesetzgebungswege konkurrieren jedoch nicht, vielmehr sollen sie zusammenspielen, auch indem das Parlament in den Prozess eingebunden wird. Davon profitieren beide Seiten in Form eines besseren Ablaufs und einer sachlichen, öffentlichen Debatte.

Bei Volksentscheiden steht eine Sachfrage im Fokus. Im Gegensatz dazu wird Politik häufig genug - etwa bei Wahlen - durch Personen und Parteiinteressen dominiert, die Inhalte bleiben auf der Strecke. Hier existiert eine Chance zur Versachlichung der Politik und der öffentlichen Diskussion, wenn bei letzterer die herkömmliche Politik und ihre Gesichter mal in den Hintergrund treten.

Ein großes Problem entsteht in der Demokratie dadurch, dass Parteien nur große, komplexe Wahlprogramme anbieten, sodass der Bürger oft genug nur das geringste Übel wählen kann. Als Meinungsanbieter können die Parteien den politischen Willen des Volkes deshalb nur zu einem gewissen Grad abbilden, selbst wenn die versprochenen Inhalte tatsächlich umgesetzt werden und nicht Koalitionsverhandlungen zum Opfer fallen. Direktdemokratische Elemente können hier präziser wirken, sowohl über angemessene Einstiegshürden für eine Volksabstimmung als auch durch die Abstimmung selbst und ihr Ergebnis.

Gleichmaßen ermöglichen es Volksbegehren, unpopuläre oder missliebige Themen auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie der Bevölkerung wichtig sind. Regierung und Parteien können solche Themen dann nicht einfach ignorieren oder totschweigen, sondern müssen agieren und sich selbst in der Debatte positionieren. Dies verhindert, dass es in der Bevölkerung "brodelt" und unterdrückte Stimmmungen sich mit der Zeit radikalisieren. Volksabstimmungen als fester Teil einer Demokratie sind also ein Angriff auf den Parteienstaat.

Eine erhebliche Verbesserung bedeuten direktdemokratische Elemente für die Möglichkeit der Bürger, die Demokratie im Land tatsächlich zu gestalten. Insbesondere ermöglichen andere Wege wie Demonstrationen oder Petitionen lediglich Einfluss auf und Aufmerksamkeit durch die Herrschenden und keine eigene direkte politische Macht für die Bürger. Diese Möglichkeiten gehen das Problem der kontinuierlich steigenden Politik- und Parteienverdrossenheit an und entziehen dieser auch ihre Legimitation. Denn wer der Meinung ist, dass irgendwo ein bedeutendes Problem oder Missstand existiert, kann aktiv werden und dazu beitragen, dieses Problem zu lösen. Hat er keinen Erfolg, kann der Bürger auch nicht mehr über "die da oben" schimpfen, sondern höchstens über sich selbst und seine Mitmenschen, die das Problem möglicherweise gar nicht als solches betrachten.

Nützlich ist außerdem die hohe Akzeptanz und demokratische Legimitation der Entscheidungen aus Volksentscheiden. Der Nutzen existiert einerseits durch die Möglichkeit der Politik, sich - wenn sinnvoll - zusätzlich die Bestätigung des Volkes für eine bestimmte Entscheidung des Parlaments einzuholen. Andererseits können die Bürger mit ihren Entscheidungen Regierung und Parlament politisch binden. Missachtung dieser Entscheidungen zeugt von Ignoranz und hat wahrscheinlich Konsequenzen bei der nächsten Wahl.

Wichtig ist das Verständnis von Volksentscheiden als eine gewichtige Entscheidung durch das Volk. Ein ständiger "Beschuss" mit Volksabstimmungen hilft niemandem weiter und kann dazu führen, dass die tatsächlich bedeutsamen Themen untergehen. Das bedeutet, dass nicht alle möglichen Fragen abgestimmt werden und auch nicht immer wieder abgestimmt wird, etwa weil jemandem das Ergebnis nicht passt. Dies geht Hand in Hand mit der Rolle der Volksabstimmungen in Relation zu Parlament und Regierung, dem Charakter als wichtige oder bedeutende Sachfrage und der großen Wirkung einer direkten Entscheidung durch das Volk. Folglich dürfen und müssen Beschränkungen, Hürden und Regeln sich an diesem Verständnis messen lassen.

Umsetzung

Bei der Zulässigkeit von Themen lassen sich folgende Fälle ausschließen:

  • menschen- grundrechts- und verfassungswidrige Änderungen
  • Themen, für die der Freistaat Bayern nicht zuständig ist (sondern z. B. der Bund)
  • der Staatshaushalt nach der Regelung in der Bayerischen Verfassung

Ausdrücklich begrüßt wird die Möglichkeit, den Landtag nach Art. 18 der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzuberufen.

Beim heutige Ablauf muss eine Initiative zunächst Unterschriften sammeln, um dann als Volksbegehren erneut einen Teil der Bevölkerung hinter sich zu versammeln, was im Erfolgfall in einer Volksabstimmung mündet. Dieser Prozess ist akzeptabel, wenn die vorgesehenen Hürden angemessen sind, um die von der Bevölkerung gewünschten Entscheidungen zuzulassen. Dies ist allerdings zum Teil nicht der Fall.

Die erste Hürde von 25000 Unterschriften für die Zulassung soll erhalten bleiben. Die Unterschriftenzahl entspricht grob der Einwohnerzahl einer Kleinstadt. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass an dieser Hürde keinesfalls reihenweise Initiativen gescheitert sind.

Vielmehr war dies bei der Hürde vom Volksbegehren zur eigentlichen Volksabstimmung der Fall, die einigen Restriktionen unterliegt, an denen bereits weit fortgeschrittene Initiativen häufig doch noch scheitern. Die Authentizität der Unterschriften und damit die rechtmäßige Erfüllung des Quorums soll durch eine Überprüfung der Unterschriften sichergestellt werden. Folglich kann die Unterschriftensammlung auch frei auf der Straße erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Staatsbürger, der sich regelmäßig im Land aufhält, die Unterschrift leisten kann. Dazu ist eine Sammelfrist von 4 Wochen angemessen. So kann dem Einzelnen auch etwa im Falle üblicher Urlaubsreisen oder ausgedehnter Dienstreisen während der Frist in aller Regel die Möglichkeit zur Abgabe der Unterschrift gewährleistet werden.

Desweiteren soll das notwendige Unterschriftenquorum von zehn Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden - die gleiche Unterstützung benötigt auch bei eine Partei, um im Parlament die Gesetzgebung zu beeinflussen. Da für diese Änderung jedoch die Bayerische Verfassung geändert werden muss, wird dies relativ schwer umsetzbar sein und ist daher im Vergleich zur freien Sammlung und der Verlängerung der Sammelfrist nachrangig.

Beim Sammeln von Unterschriften und den dazugehörigen Formularen und bürokratischen Abläufen gab und gibt es einige Fallstricke wie die Beschaffenheit der zu verwendenden Formulare. Die Notwendigkeit einer solchen Hürde muss sich mit der Sicherstellung der demokratischen Integrität und Rechtmäßigkeit der Abstimmung und den mit ihr verbundenen Abläufen begründen lassen, ansonsten sind sie abzuschaffen.

Ein obligatorisches Referendum bei Änderung der bayerischen Verfassung ist unterstützenswert, da Änderungen an den Grundlagen von Demokratie und Staat nur mit Beteiligung und Zustimmung des Bürgers erfolgen sollten.

Die Interaktion mit dem Landtag während des Ablaufs ist zu befürworten. Das Volksbegehren soll im Parlament behandelt und abgestimmt werden. Hierbei haben die Initiatoren ein Rederecht. Lehnt der Landtag den Vorschlag ab, findet die Abstimmung durch das Volk statt. Außerdem hat der Landtag die Möglichkeit, einen konkurrierenden Vorschlag zur Abstimmung beim Volksentscheid zu stellen. Ebenso muss das Parlament einen Volksentscheid direkt beschließen können, z. B. um die Bevölkerung über besonders entscheidende Sachverhalte abstimmen zu lassen. Reflexartige, andauernde Forderungen aus der Opposition nach einem Volksentscheid bei missliebigen Beschlüssen sind hingegen abzulehnen.

Findet am Ende ein Volksentscheid statt, wird zu diesem ein Infoblatt mit den Argumenten der Initiatoren und der Gegner erstellt. Dieses soll entweder an alle Haushalte verteilt oder den Kommunen zur Auslage überlassen werden, diesen ist die Weiterverteilung freigestellt. In jedem Fall muss das Infoblatt frei und in passender Form im Internet verfügbar sein.

Begründung

Hinweis: Dieser Antrag entstand u. a. durch und nach Beratung durch "Mehr Demokratie e. V." auf dem Frankenplenum im August 2011. Er ist jedoch nicht blind "abgeschrieben" und setzt die Forderungen des Vereins auch nicht eins zu eins um.

Kurz zusammengefasst:

  • Piratenpartei ist ganz klar pro Volksentscheid, aber nicht völlig beliebig
  • menschen- grundrechts- und verfassungswidrige Änderungen ausgeschlossen
  • 25 000 Unterschriften für ein Volksbegehren bleiben erhalten
  • freie Stimmensammlung für einen Volksentscheid statt Gang zum Amt
  • 4 statt 2 Wochen Sammelfrist für einen Volksentscheid
  • Senkung des Unterschriftenquorums für einen Volksentscheid von 10 auf 5% (allerdings nachrangig, da Verfassungsänderung notwendig)
  • keine unnötigen bürokratischen Fallstricke (z. B. Formulare)
  • pro obligatorisches Referendum bei Verfassungsänderungen
  • Rederecht für die Initiatoren bei der Behandlung im Landtag
  • Möglichkeit einer direkten Initiierung eines Volksentscheids durch den Landtag
  • Infobroschüre bei Volksentscheiden

Das Diskussionspapier unseres Referenten findet sich unter folgendem Link: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f8/Buergerbeteiligung.pdf

Landeswahlgesetz: http://by.juris.de/by/gesamt/WahlG_BY_2002.htm

Bayerische Verfassung: http://www.dircost.unito.it/cs/docs/bayern1946.htm

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag_2012.1/Sonstige_Anträge


Antrag 2

Sonstiger Antrag Nr.
2
Beantragt von
CEdge stellvertretend für Georg Ass
Titel 
Einführung flächendeckender Eingangstests auf MRSA in Kliniken und Heimen zurückgezogen vom Antragsteller
Antrag

MRSA ist der berühmt, berüchtigte, Krankenhauskeim. Durch die häufige Behandlung mit Antibiotika sind viele Bakterien resistent geworden. Bei tatsächlicher Erkrankung hilft kein Antibiotika mehr, somit sind Sepsis oder Organverlust die häufige Folge, was mit hohen Mehrkosten bei der Behandlung einhergeht.

Ein grundsätzlicher Standardtest (wie in Holland vorgeschrieben), läßt die Betroffenen lokalisieren und meist erfolgreich sanieren. Die Heilungschancen sind danach hochgradig!

Kostenersparnis in den Kliniken > 1 Mrd. Euro, ganz abgesehen von dem menschlichen Leid, durch Tod oder schwerer Behinderung!

Es ist völlig unverständlich, dass die Kassen den Test nicht bezahlen (Kosten ca. 20,- €).

Gez. Georg Ass

georgass - ät - gmx - dot - net


Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag_2012.1/Sonstige_Anträge


Antrag 3

Sonstiger Antrag Nr.
3
Beantragt von
Rene Brosig
Titel 
Nationalpark Steigerwald
Antrag

Die mittelfränkischen Piraten sprechen sich für die Einrichtung eines Nationalpark Steigerwald, gemäß den Ausführungen des "Freundeskreis Nationalpark Steigerwald e.V.", aus. Sie folgen damit nicht den Begründungen des "Unser Steigerwald e.V.".

Begründung

Einleitung

Die Diskussion um den Nationalparkt Steigerwald wird seit geraumer Zeit sehr intensiv geführt. Mit diesem und dem konkurrierenden Antrag Nr. 4 möchte ich eine Positionierung der mittelfränkischen Piraten in dieser Frage erreichen. Die Entscheidung in Mittelfranken dient der Vorbereitung zu entsprechenden Anträge auf dem Landesparteitag Bayern im März 2012.

Allgemein

Ziele eines Nationalparks:

  1. Naturschutz
  2. Forschung
  3. Erholung (= Tourismus)

Bedingungen Nationalpark allgemein:

  1. keine Nutzung in der Kernzone
  2. keine Bewirtschaftung
  3. keine Schädlingsbekämpfung
  4. eingeschränkte Freizügigkeit

Bedingungen Nationalpark Steigerwald:

  1. Größe 11.000 ha (ausschließlich in Staatsbesitz)
  2. im Großraum Ebrach (zwischen Geiselwind und Hassfurt)
  3. 50 % (75%) müssen ganz aus der Nutzung genommen werden (=8250 ha)

Bestandsanalyse Forstwirtschaft / Wald

Im Mittelpunkt der Nationalpark-Überlegungen der Befürworter stehen zwei ausgedehnte Laubwaldkomplexe mit zusammen rund 11.000 Hektar, die ausschließlich aus Staatswald bestehen. Der südliche Teil mit 4.700 Hektar gehört überwiegend zum Landkreis Bamberg, der nördliche mit 6.200 Hektar zu den Landkreisen Haßberge und Schweinfurt.

Landkreise Privat u. Körperschaftswald

  • Bamberg: 28.071 ha
  • Haßberge: 24.700 ha
  • Schweinfurt: 15.620 ha (zzgl. 38.319 ha Staatswald)
  • Summe: 106.710 ha
  • Fläche für geplanten Nationalpark: 11.000 ha

Betroffene Waldfläche 10%

[Waldflächenanteile in den Landkreisen (Antwort der Staatsregierung Drs. 16/8493)]

Demnach würden für den geplanten Nationalpark Steigerwald ca. 10% der Waldfläche in den betroffenen Landkreisen in Anspruch genommen. Die Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) geben vor, dass nach 30 Jahren Übergangsfrist auf mindestens 75 % der Fläche eines Nationalparks die Bewirtschaftung und jede Form von Eingriff eingestellt sein müssen. Diese 75 % der Fläche müssen aber nicht auf Anhieb am Tag der Ausweisung aus der Nutzung genommen werden. Der Nationalpark könnte mit 50 % Naturzone starten, welche dann schrittweise über einen Zeitraum von 30 Jahren auf 75 % erweitert werden. Die Auswirkungen auf die Rohstoffversorgung der regionalen Holzwirtschaft würden damit aber deutlich geringer ausfallen, als man beim ersten Blick nur auf die Flächengröße vermuten würde. Dies soll mit dem Datenmaterial aus der Antwort der Staatsregierung belegt werden.


Pro Nationalpark

Im nördlichen Steigerwald findet sich ein Bestand an Buchenwäldern, wie er einst 80% der Fläche Deutschlands überzog. Heute sind es gerade noch 4,4%, wovon sich gut ein Viertel des Rotbuchenbestandes in Bayern befindet. Damit kommt dem Freistaat eine besondere Verpflichtung beim Erhalt dieser ursprünglichen Waldform zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Biodiversitätskonvention im Jahr 1993 zum Schutz der biologischen Vielfalt verpflichtet. Zur Umsetzung dieses völkerrechtsbindenden Vertrages hat die Bundesregierung im November 2007 die Nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Darin formuliert die Bundesrepublik das Ziel bis zum Jahr 2020 5% der Wälder aus der Nutzung zu nehmen. Im Steigerwald kann Bayern einen Beitrag zu dieser Biodiversitätsstrategie leisten, zumal die fragliche Fläche ausschließlich Staatsforst umfasst. Daher werben die bayerischen Umweltverbände sowie Bündnis 90 / Die Grünen seit geraumer Zeit für die Einrichtung eines Nationalparkes im Steigerwald. Wir verweisen dabei auf die enorme Artenvielfalt, die in den geschaffenen Naturwaldreservaten des Steigerwaldes mittlerweile zu finden ist.

Ende Juni 2011 hat die UNESCO fünf Buchenwaldgebiete in Deutschland in die Liste der Weltnaturerbe aufgenommen. Keines dieser Gebiete liegt in Bayern. Der Steigerwald hätte jedoch die Chance nach Schaffung entsprechender Voraussetzungen (Waldnaturschutzgebiet samt eines Zentrums mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen zum Thema Buchenwälder / „Haus der Buchen“) ebenfalls das Gütesiegel „Weltnaturerbe“ zu erhalten. Die UNESCO fordert ausdrücklich die Nachnominierung weiterer deutscher Buchenwaldgebiete!

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag_2012.1/Sonstige_Anträge


Antrag 4

Sonstiger Antrag Nr.
4
Beantragt von
Rene Brosig
Titel 
Naturpark Steigerwald
Antrag

Die mittelfränkischen Piraten sprechen sich gegen die Einrichtung eines Nationalpark Steigerwald, gemäß den Ausführungen des "Freundeskreis Nationalpark Steigerwald e.V.", aus. Sie folgen den Begründungen des "Unser Steigerwald e.V."

Begründung

Einleitung

Die Diskussion um den Nationalparkt Steigerwald wird seit geraumer Zeit sehr intensiv geführt. Mit diesem und dem konkurrierenden Antrag Nr. 3 möchte ich eine Positionierung der mittelfränkischen Piraten in dieser Frage erreichen. Die Entscheidung in Mittelfranken dient der Vorbereitung zu entsprechenden Anträge auf dem Landesparteitag Bayern im März 2012.

Allgemein

Ziele eines Nationalparks:

  1. Naturschutz
  2. Forschung
  3. Erholung (= Tourismus)

Bedingungen Nationalpark allgemein:

  1. keine Nutzung in der Kernzone
  2. keine Bewirtschaftung
  3. keine Schädlingsbekämpfung
  4. eingeschränkte Freizügigkeit

Bedingungen Nationalpark Steigerwald:

  1. Größe 11.000 ha (ausschließlich in Staatsbesitz)
  2. im Großraum Ebrach (zwischen Geiselwind und Hassfurt)
  3. 50 % (75%) müssen ganz aus der Nutzung genommen werden (=8250 ha)

Bestandsanalyse Forstwirtschaft / Wald

Im Mittelpunkt der Nationalpark-Überlegungen der Befürworter stehen zwei ausgedehnte Laubwaldkomplexe mit zusammen rund 11.000 Hektar, die ausschließlich aus Staatswald bestehen. Der südliche Teil mit 4.700 Hektar gehört überwiegend zum Landkreis Bamberg, der nördliche mit 6.200 Hektar zu den Landkreisen Haßberge und Schweinfurt.

Landkreise Privat u. Körperschaftswald

  • Bamberg: 28.071 ha
  • Haßberge: 24.700 ha
  • Schweinfurt: 15.620 ha (zzgl. 38.319 ha Staatswald)
  • Summe: 106.710 ha
  • Fläche für geplanten Nationalpark: 11.000 ha

Betroffene Waldfläche 10%

[Waldflächenanteile in den Landkreisen (Antwort der Staatsregierung Drs. 16/8493)]

Demnach würden für den geplanten Nationalpark Steigerwald ca. 10% der Waldfläche in den betroffenen Landkreisen in Anspruch genommen. Die Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) geben vor, dass nach 30 Jahren Übergangsfrist auf mindestens 75 % der Fläche eines Nationalparks die Bewirtschaftung und jede Form von Eingriff eingestellt sein müssen. Diese 75 % der Fläche müssen aber nicht auf Anhieb am Tag der Ausweisung aus der Nutzung genommen werden. Der Nationalpark könnte mit 50 % Naturzone starten, welche dann schrittweise über einen Zeitraum von 30 Jahren auf 75 % erweitert werden. Die Auswirkungen auf die Rohstoffversorgung der regionalen Holzwirtschaft würden damit aber deutlich geringer ausfallen, als man beim ersten Blick nur auf die Flächengröße vermuten würde. Dies soll mit dem Datenmaterial aus der Antwort der Staatsregierung belegt werden.

Contra Nationalpark

Biologische Vielfalt durch nachhaltige Nutzung

Der Verein „Unser Steigerwald e.V.“ bezieht Stellung zum Artenschutz sowie zu Forderungen zum großflächigen Nutzungsverzicht im Wald (Auszug)

Unsere Wirtschaft und Gesellschaft ist auf die nachhaltige und pflegliche Nutzung unserer vielfältigen Natur- und Kulturräume angewiesen. Die von den Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro ausgehandelte Biodiversitäts-Konvention hat daher den Schutz der biologischen Vielfalt und die Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile als gleichrangige Ziele formuliert: „Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung – und damit das wirtschaftliche Potential der natürlichen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf.“ (aus: BMU, 2007).

Die vom Bundesumweltministerium entwickelte Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Nationale Biodiversitätsstrategie) formuliert für verschiedene Lebens- und Kulturräume Ziele, um dieses Übereinkommen auf nationaler Ebene umzusetzen. In Bezug auf den Lebensraum Wald empfiehlt sie zum Schutz der biologischen Vielfalt 5 % (550.000 ha) der Waldfläche Deutschlands einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Dies erfordert aber keinesfalls einen Nutzungsverzicht! Vielmehr sollte in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland die Waldfläche grundsätzlich mit dem Ziel eines optimalen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens bewirtschaftet werden.

Wir stellen dazu folgendes fest:

  1. Der Wald ist ein lebensnotwendiges Ökosystem, das neben seiner Klimaschutz- und Erholungsfunktionen gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung mit dem wichtigsten regenerativen Rohstoff Holz sicherstellen muss.
  2. Gesunde, stabile und artenreiche Mischwälder sind unsere Lebens- aber auch Wirtschaftsgrundlage. Wir erkennen daher die Notwendigkeit von Natur- und Artenschutz im Rahmen einer nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung an.
  3. Die im Sinne des Naturschutzes besonders schützenswerten Wälder in Deutschland – die Buchenwälder – sind das Ergebnis generationenübergreifender, verantwortungsvoller Waldbewirtschaftung der Waldbesitzer in den letzten Jahrhunderten.
  4. 3,3 Mio. ha der terrestrischen Fläche in Deutschland sind bereits als FFH-Schutzgebiete ausgewiesen.
  5. Darüber hinaus sind bereits heute 5 % der begehbaren Waldfläche Deutschlands besonders geschützte Biotope wie bspw. Bruch-, Sumpf-, und Auenwälder.
  6. Die Betriebe der rohholzverarbeitenden Industrie sind auf eine verlässliche und gesicherte Rohstoffversorgung ihrer Werke angewiesen. Eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wälder ist für sie also tatsächlich auch „ökonomisch“ überlebenswichtig.
  7. Die Waldfläche Deutschlands reicht allerdings bereits heute nicht aus, um den inländischen Bedarf an Rohholz für die stoffliche und energetische Holzverwertung zu decken Bis zum Jahr 2020 wird ein weiterer Anstieg des Holzverbrauchs um 40 Mio. fm/anno prognostiziert, wenn die ambitionierten klimapolitischen Ziele erreicht werden sollen. Dies käme einer Steigerung des Holzeinschlags um 50% gleich.
  8. Die stoffliche Nutzung von Holz leistet einen erheblichen Beitrag zur langfristigen Bindung von CO2 in den Holzprodukten.

Auf Basis dieser Fakten fordern wir:

  1. Eine objektive Erfassung des Status Quo aller bereits vorhandenen Schutzflächen im Wald und die Weiterführung eines flächenübergreifenden Waldnaturschutzes.
  2. Transparente und vereinfachte Gesetzgebung statt fortwährender Reglementierungen, die die nachhaltige und multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder erschweren.
  3. Eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige, risikomindernde Waldbewirtschaftung.
  4. Eine zukunftsfähige und lösungsorientierte Naturschutzpolitik für den Wald unter Einbeziehung aller handelnden Akteure, aber vor allem auch der unmittelbar vom Wald und dessen Produkten abhängigen Unternehmen und Arbeitsplätzen.
  5. Die Anerkennung der klimapolitischen Bedeutung der stofflichen Holzverwertung zur langfristigen Bindung von CO2 in Holzprodukten sowie eine drastische Erhöhung der Förderung der Holzverwendung in Deutschland.
Diskussion
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