LiquidFeedback/Themendiskussion/§9a (3) - Spontanbewerbungen de facto abschaffen

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Antragstext

Der Artikel §9a (3) der Bundessatzung soll geändert werden: Spontanbewerbungen für den Bundesvorstand sollen im Normalfall nicht mehr möglich sein.

Bisherige Fassung

(3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt.

Neue Fassung

(3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt. Eine Bewerbung für den Bundesvorstand ist gültig, wenn sie mindestens vier Wochen vor Beginn eines ordentlichen Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. Diese Frist entfällt

  1. bei einem außerordentlichen Bundesparteitag
  2. für einzelne Ämter, wenn sich zu wenige Bewerber finden (für den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister jeweils weniger als drei Bewerber; für die weiteren Mitglieder weniger als doppelt so viele Bewerber, wie Ämter vorhanden sind)

Begründung

Spontanbewerbungen für den Bundesvorstand waren meiner Meinung nach sinnvoll, als die Partei um die tausend Mitglieder groß war. Nach dem Mitgliederansturm fände ich es inzwischen allerdings nur als fair gegenüber dem höchsten Parteigremium, wenn diesem auch genügend Zeit gegeben würde, um bisher unbekanntere Bewerber genauer betrachten zu können.

Noch dazu liessen sich so (wenn das gewünscht wird) einige zeitraubende Fragerunden ins Vorfeld des Bundesparteitags verlagern, das ist aber ausdrücklich nicht primäres Ziel dieses Antrags.

Der Zeitraum "vier Wochen" ist angelehnt an die Frist für die Satzungs- und Programmänderungsanträge. Die Ausnahme für einen denkbaren außerordentlichen Bundesparteitag ist aufgrund dessen kurzer Einladungsfrist von 2 Wochen in meinen Augen auch sinnvoll.

Diskussion

Statement Michael Ebner

Zunächste möchte ich mal als Fail einräumen, dass ich vor dem Schreiben meiner Anregung den Antragstext nicht gründlich genug gelesen habe: Ja, Schiedsrichter und Kassenprüfer gehören nicht zum Bundesvorstand - mea culpa.

Zur Sache: "Aus dem Bauch heraus" würde ich den Vorschlag prinzipiell unterstützen, wir sollten das aber noch mal sehr sorgfältig durchdiskutieren. Auch die Frage, was denn nun die beste Frist sei.

Vor den Erfahrungen der letzten BuVo-Wahl sehe ich folgende Argumente:

  • Es sind nur Kandidaten gewählt worden, die im Vorfeld ihre Kandidatur bekannt gegeben haben. Diese waren entweder bereits im Vorstand oder haben sich bei Vorbereitungstreffen den Fragen der Basis gestellt. (Eine Kandidatur einen Tag vorher kann man durchaus auch als Spontankandidatur verstehen.)
  • Jede Kandidatur kostet Zeit, insbesondere dann, wenn wir eine gründliche Befragung beibehalten wollen. Wir hatten auch den Fall einer Spontankandidatur, bei der die Kandidatenbefragung in Richtung Sachdebatte ausgeufert ist - inhaltlich durchaus spannend, aber unter den falschen Voraussetzungen, und daher brachte sie uns inhaltlich nicht viel weiter.
  • Die Kandidatenbefragung könnte man kürzer halten, wenn die Teilnehmer des BPT sich bereits im Vorfeld mit den Kandidaten auseinander gesetzt haben. Das werden die aber allenfalls dann tun, wenn halbwegs sicher ist, dass keine weiteren dazu kommen.
  • Bisweilen zeichnet sich eine inhaltliche Linie erst nach ein paar Beschlüssen auf dem Parteitag ab, in diesem Zuge könnten dann andere Kandidaten gefragt sein. Mit einer solchen Frist verlieren wir da erheblich an Flexibilität. (Beispiel: Solange wie das BGE nicht vertreten, brauchen wir im Vorstand keinen, dem dies das "Ein-und-Alles-Thema" ist. Fasst der Parteitag aber dann einen entsprechenden Beschluss, wäre dieser "der richtige Pirat am richtigen Ort".)
  • Und - ganz klare Sache: Wenn es zu wenig Kandidaten gibt (auch, weil vielleicht Kandidaten zurückziehen), dann müssen spätere Kandidaturen erlaubt sein.

So, und nun bin ich mal auf Eure Argumente gespannt.

Gedanken hierzu von elzoido

Die Idee, die Restriktion auch zu lockern, wenn es wenige Kandidaten gibt werde ich zeitnah einarbeiten.

Ob man eine Deadline auch bei den Kassenprüfern und dem Schiedsgericht einbauen sollte, wäre auf jeden Fall überlegenswert.

Da ja beim letzten BPT zuerst die personellen Fragen geklärt wurden, bevor (ein kleines bisschen) inhaltliche Arbeit gemacht wurde (und das durch eine wie auch immer geartete Deadline auch nicht die dümmste Idee ist), ist das Argument vom richtigen Piraten am richtigen Ort in meinen Augen sowieso schon ausgehebelt. Und falls es ab sofort 2 Bundesparteitagen pro Jahr geben sollte (1 hauptsächlich personeller, 1 hauptsächlich inhaltlicher), ist das ja auch kein Problem, da potentielle Kandidaten dann genug Zeit haben, um darauf zu reagieren. Noch dazu lässt sich ja eventuell (so der nächste BPT beschließt, das so zu wollen) in Zukunft dank LiquidFeedback (oder ähnlichen Tools) deutlich besser abschätzen, wie die Stimmung "an der Basis" zu gewissen entscheidenden Themen ist.

Die Länge der Frist habe ich eher aus dem Bauch raus auf 4 Wochen gesetzt, hauptsächlich, weil man dann einen konkreten Zeitpunkt hat, an dem die inhaltlichen und personellen Fragen des BPT im Wesentlichen feststehen und weil sich der Zeitraum als weder zu kurz, noch zu lang "anfühlt". Für Argumente zu eine andere Fristlänge bin ich aber selbstverständlich offen.

Anmerkungen

Ich habe Bauchschmerzen mit folgendem: "Eine Bewerbung für den Bundesvorstand ist gültig, wenn sie mindestens vier Wochen vor Beginn eines ordentlichen Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist" Wieso entscheidet damit defakto der Bundesvorstand welche Bewerbungen um den Bundesvorstand als rechtzeitig eingegangen gelten? Imho sollten die Bewerbungen von einer anderen Instanz verwaltet werden, die z.B. kein Interesse daran haben kann Bewerber auszuschließen. Das soll nicht heißen das ich dem momentanen Vorstand nicht traue, dennoch liegt da ein Interessenkonflikt vor, der ja recht einfach zu beheben ist. *LordHelmchen* 13:32, 17. Aug. 2010 (CEST)

Falls jemand tatsächlich Angst haben sollte, dass ein eventuell in Zukunft "böser" Vorstand die eigene Bewerbung absichtlich verschluckt, gibt es ja durchaus Möglichkeiten, dem vorzubeugen, zum Beispiel durch eine Mail an die Aktiven-Liste mit dem Vorstand im CC. Außerdem ist die Vorgehensweise "Einreichung beim Vorstand" auch schon bei Satzungs- und Programmänderungsanträgen so, da könnte ein "böser" Vorstand ja auch manipulieren. Zusätzlich möchte ich anmerken, dass wir ganz ganz andere Probleme hätten, wenn jemals ein Vorstand gewählt würde, der einstimmig (andernfalls würde es ja nicht lange dauern, bis das rauskommt) gegen einzelne Bewerber oder Anträge konspiriert.
Welche Instanz wäre denn deiner Meinung nach hier besser geeignet?
---Elzoido 15:22, 17. Aug. 2010 (CEST)
Anmerkung: Derzeit laufen eMails an vorstand@piratenpartei.de in ein Ticket-System, das von mir bearbeitet wird, und parallel an alle Vorstandsmitglieder, die dies wünschen (derzeit Jens, vielleicht auch mehr). 100% sicher ist das nicht, 100% sicher wäre auch keine Kandidatenseite im Wiki, noch nicht mal die ML. Am sichersten wäre wohl LF, aber den Aufschrei möchte ich hören, wenn das als verbindlich eingeführt wird... Michael Ebner 13:26, 20. Aug. 2010 (CEST)


Was genau spricht dagegen, Spontankandidaturen dennoch zu ermöglichen, wenn ein Kandidat eine genügende Anzahl Unterstützer sammeln konnte? So kann jemand, der kurz nach "Kandidatenschluss" dennoch Unterstützerunterschriften sammeln. Auch kurz vor Beginn des Parteitags wäre das noch möglich. Haibaer 16:59, 9. Sep. 2010 (CEST)