HH:11. Landesparteitag/Anträge

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Antrag 1

Senkung des aktiven Wahlalters

Text

Antrag an das Wahlprogramm:

Die Piratenpartei Hamburg beschließt sich für die Absenkung des Alters für ein aktives Wahlrecht bei Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen auf 16 Jahre auszusprechen.

Begründung

Erfolgt mündlich auf dem LPT durch den Antragsteller

Antragsteller

Paul Meyer-Dunker

Ergebnis: vertagt

Antrag 2

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Text

Antrag an das Wahlprogramm:

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym zu gestalten.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Begründung

Erfolgt mündlich auf dem LPT durch den Antragsteller

Antragsteller

Paul Meyer-Dunker

Ergebnis: Angenommen mit der Option, auf dem nächsten LPT einen besseren Text zu verabschieden.

Antrag 3

Energienetze zurück in öffentliche Hand

Text

Antrag an das Wahlprogramm:

Die Piratenpartei Hamburg beschließt sich für die Rückkehr der Hamburger Energienetze in öffentliche Hand einzusetzen.

Begründung

Die Rekommunalisierung der Hamburger Versorgungsnetze (Die Hamburger Strom- und Gasnetze sowie das Fernwärmenetz der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH) ist eine zentrale Voraussetzung und ein erster wichtiger Schritt, um die Energiepolitik in Hamburg klimafreundlicher und sozial gerechter zu gestalten und sie einer demokratischen Kontrolle zu unterwerfen.

Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien müssen die Netze konsequent zu dezentralen Versorgungsstrukturen umgebaut werden. Daran haben die Betreiber von Großkraftwerken kein Interesse, denn das würde die großen Kohle und Atomkraftwerke überflüssig machen, mit denen sie viel Geld verdienen.

Die Energieversorgung ist für die Menschen von existenzieller Bedeutung und gehört in den zentralen Bereich der Daseinsvorsorge. Energienetze bilden die grundlegende Infrastruktur zur Gewährleistung dieser Versorgung. Weil sie aber auch ein natürlich Monopol darstellen, da Energienetze nicht gegeneinander konkurrieren ist es umso verheerender, diese zum Spielball privater Interessen zu machen. Wie die Grundsicherung, der Zugang zu Bildung oder zur Gesundheitsversorgung gehören die Energienetze und somit die Energieversorgung nicht in die Hände von Unternehmen, die ausschließlich Gewinnmaximierung als Ziel haben.

Wir brauchen mehr gesellschaftliche Kontrolle. Mit der Übernahme der Energienetze haben die Bürger deutlich mehr Möglichkeiten, die Energiepolitik in Hamburg bestimmend zu gestalten.

Antragsteller

Paul Meyer-Dunker

Ergebnis: angenommen

Antrag 4

"Fliegenden Gerichtsstand" abschaffen

Text

Antrag an das Wahlprogramm:

Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den sogenannten "fliegenden Gerichtsstand" bei rechtlichen Streitigkeiten, die sich aus Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Medien ergeben, abzuschaffen. Der Kläger soll nur noch die Wahl haben zwischen dem für seinen eigenen Standort zuständigen Gericht, und dem des Beklagten. Wir als Hamburger Piraten sehen uns hier in einer besonderen Verantwortung, um wenigstens den Rest der Republik vor den skandalösen Urteilen der Pressekammer des Landgericht Hamburg zu schützen.

Begründung

Immer wieder kommt es zu völlig unverständlichen Urteilen besagter Pressekammer, deren Vorsitzender Richter Buske seine richterliche Unabhängigkeit regelmäßig dazu nutzt, in völliger Ignoranz einschlägiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts bei der Güterabwegung zwischen Persönlichkeitsrecht und Presse-/Meinungsfreiheit stets gegen letztere zu entscheiden. Dadurch hat sich ein regelrechter Klagetourismus entwickelt, der darin mündet, dass selbst Verfahren von Münchner Prominenten gegen Münchner Zeitungen in Hamburg verhandelt werden, weil die Kläger sich in Hamburg weitaus größere Chancen ausrechnen, als vor jedem anderen deutschen Gericht. (Außer vielleicht noch Berlin.)

Der Antrag wurde im Hamburger LiquidFeedback als Meinungsbild mit 17/0/0 Stimmen angenommen.

Antragsteller

Burkhard Masseida

Ergebnis: Angenommen mit der Änderung, den letzten Satz des Antragstext an den Anfang der Begründung zu verschieben.

Antrag 5

Ablehnung von nichttödlichen Waffen bei Polizei, Polizeiorganen und Sicherheitsdiensten

Text

Antrag an das Wahlprogramm:

Der Einsatz von neuen, sogenannten "nicht-tödlichen" Waffen (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, etc.) die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können ist bei Polizei und privaten Sicherheitsdiensten abzulehnen. Eine Erprobung im Einsatz als erster Schritt zu Ihrer Einführung ist ebenfalls abzulehnen. .

Begründung

Antragsteller

Burkhard Masseida

Ergebnis: angenommen

Antrag 6

Verbunddatei "Gewalttäter Sport" abschaffen oder zumindest an minimale Datenschutzstandards anpassen

Text

Antrag an das Wahlprogramm:

Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die sogenannte "Gewalttäter Sport"-Datei entweder abzuschaffen oder zumindest einen angemessenen Datenschutz-Standard durch folgende Vorschriften sicher zu stellen:

  • Eintrag frühestens bei dringendem Tatverdacht, nicht schon bei Anfangsverdacht oder gar Platzverweisen/Personalienkontrollen ohne konkreten Vorwurf.
  • Sofortige schriftliche Information des Betroffenen über den Postweg, sobald ein Datensatz angelegt oder verändert wird.
  • Sofortige Löschung des entsprechenden Datensatzes, wenn das Ermittlungsverfahren in einem Freispruch oder in einer Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO endet.
  • Strenge Prüfung der Notwendigkeit des Eintrags, falls das Verfahren in einer Einstellung nach § 153 ff. endet.
  • Ständige Kontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.
Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Hamburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen, wobei u.U. eine Übergangsfrist zu gewähren ist.

Begründung

In der Datei "Gewalttäter Sport" speichern die verschiedenen Polizeiorgane bundesweit Erkenntnisse über Personen, die sie verdächtigen, evtl. in Zukunft Straftaten zu begehen. Sie dient also der Prävention, was als Argument genutzt wird, weswegen rechtsstaatliche Verfahren nicht notwendig sind. Die Polizeiorgane stehen außerdem massiv in der Kritik von Fanorganisationen, sie würden exzessiv Leute in die Datei eintragen, bei denen keine Veranlassung dazu besteht.

  • Es findet in der Regel keinerlei Information der Betroffenen statt. Im Zweifelsfall erfährt man das genau dann, wenn man von der Bundespolizei daran gehindert wird in seinen gebuchten und bezahlten Urlaubsflieger einzusteigen. (Keine Theorie. Das ist Leuten passiert.)
  • Manche Polizeidienststellen tragen routinemäßig jeden ein, der im Umfeld eines Fußballspiels irgendwie aufgefallen ist. Aufkleber geklebt, wild gepinkelt, etc. Eine Kontrolle ist kaum möglich, da man von dem Eintrag ja in der Regel nichts mitkriegt.
  • Um dort eingetragen zu werden, muss man nicht etwa vor Gericht einer Straftat überführt worden sein, nein, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht völlig aus, oder auch ein einfacher Platzverweis.
  • Oft reicht es, in einer Fangruppe unterwegs zu sein, in der die Polizei "bekannte Gewalttäter" erkennt. Sich aus der Gruppe zu entfernen, wie die Polizei rät, ist aber oft gar nicht möglich, weil man im Kessel zum Stadion geführt wird.
  • Oder es wurde in der Nähe eine Straftat begangen, der Täter kann nicht gefunden werden, also werden von allen Umstehenden die Personalien aufgenommen, und sie landen in der Datei.
  • Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren in einem Freispruch endet, oder in einer Verfahrenseinstellung, bleibt der Eintrag bestehen.

Die Folgen für Betroffene können aber durchaus eklatant sein:

  • Platzverweise, Kessel oder Vorbeugehaft im Umfeld von Fußballspielen
  • Meldeauflagen, um nicht zu bestimmten Fußballspielen anreisen zu können
  • Ausreiseverweigerung an Flughäfen, wenn im Zielland demnächst ein wichtiges Fußballspiel stattfindet
  • deine örtliche Polizeidienststelle versucht dich dazu zu überreden, "freiwillig" eine DNA-Probe abzugeben
  • Der Erwerb von Eintrittskarten für sportliche Großereignisse wie Weltmeisterschaften wird verwehrt.
  • usw.
Der derzeitige Betrieb der Datei ist daher für Piraten untragbar.

Antragsteller

Burkhard Masseida

Ergebnis: angenommen