BW:Klausuren/Urheberrechtsklausur/Notizen
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Inhaltsverzeichnis
Ziele
- Entmachtung der Verwerter
- Schaffung eines Rahmens, um Urhebern eine ökonomische Verwertung zu ermöglichen
- Wir wollen keinen Kulturkommunismus / Kulturschmarotzer
- Das Urheberrecht darf nicht in das Privatleben der Bürger eindringen (Einschränkung von Bürgerrechten)
- Pluralisierung (Aufbrechung von Monopolen)
- Objektivierung der Kulturförderung (Korrektur der derzeitigen Quersubventionierung)
- Der Urheber sollte pro Werk entscheiden können, ob die Verwertungsgesellschaft ihn dafür vertreten soll.
GEMA
Probleme
- GEMA schränkt Freiheit der Urheber ein (Beispiel: eigene Veröffentlichungen)
- Als ausführender Künstler landet viel Geld bei anderen GEMA-Mitgliedern
- Pauschalanmeldungen sorgen für Intransparenz (Veranstalter zahlt 300 Euro, Künstler erhält 20)
- Der Verteilungsschlüssel ist extrem komplex und daher intransparent.
- Komponisten ernster Musik werden von den anderen Urhebern subventioniert.
- Aufteilung in angeschlossene, außerordentliche und ordentliche Mitglieder undemokratisch.
- Monopolstellung
Vorteile
- Sorgt für Beteiligung der Urheber, wenn irgendwo Geld mit der Musik verdient wird
- Ein zentraler Ansprechpartner für beispielsweise Diskotheken
Fragen
- Würde es helfen, für Konkurrenz bei den Verwertungsgesellschaften zu sorgen? Aufteilung der GEMA? Ist in den USA der Fall und erlaubt daher Einzelanmeldungen.
- Sollte man eine unabhängige Schiedsstelle schaffen, die Aufführungszahlen ermittelt?
- Sind stichprobenartige Tracklisten geeignet für eine gerechte Verteilung?
- Ist es gerecht, dass Converband-Aufführungen höher bewertet werden als die eigene Aufführung eines Künstlers?
- Sollte man die Vertragsfreiheit zwischen Verwertungsgesellschaft und Künstler einschränken, um für ein Kräftegleichgewicht zu sorgen?
- Muss analog zum Internetzugang über den Provider Netzneutralität gelten? Oder sollte es "Weihnachtsbundles" in economy und deluxe geben?
Fragen allgemein
- Ab wann beginnt eine kommerzielle Verwendung von Musik?
- Ist YouTube kommerziell? Derzeit noch kein Geschäftsmodell erkennbar (abgesehen von Werbung).
- Dem Urheber wird von YouTube angeboten, Werbung zu schalten, an denen er beteiligt wird.
- Ist YouTube ein Verwerter oder nur eine Plattform? Ein Provider ist ja auch kein Verwerter, verdient aber Geld dabei.
- Inwieweit ist kino.to als kommerziell anzusehen?
- Wem gehören die Inhalte? Niemandem? Gibt es kein geistiges Eigentum?
- Sollte das Urheberrecht veräußerbar sein? (geht in der Schweiz, USA, aber nicht in Deutschland)
- Lässt das derzeitige Recht den Verwertern zu viel Freiheiten, um den Urheber unter Druck zu setzen?
- Muss die Politik für ein Einkommen der Urheber sorgen? Ist es nicht Aufgabe der Urheber, ein Geschäftsmodell zu finden?
- Inwieweit sind wir bereit, Kultur querzufinanzieren, die sich selbst nicht kommerziell trägt? (Kirchenmusik, ernste Musik)
- Sollte der Urheber explizit seine Werke anmelden, damit der Schutz gilt? Umkehr der Schutzvermutung. Vorteil: keine verwaisten Werke mehr.
- Sollte diese Anmeldung über eine zentrale Stelle erfolgen oder individuell auf z.B. Homepages?
- Wollen wir den Künstler motivieren, sein Rohmaterial zu veröffentlichen?
Argumente gegen den Begriff des geistigen Eigentums
- Es gibt keine ökönomische Knappheit.
- Materielles Eigentum hat keine Ablauffristen.
Fakten
- Es gibt ein Gerichtsurteil, das Einschränkungen auf territoriale Verwertungen verbietet.
Im Anschluss an die freie Diskussion präsentierten Andi Popp und Christian Hufgard ihre Programmvorschläge:
Nötige Änderungen am Urheberrecht
Streichungen
- Schutzes von Bauwerken (Stichwort: Holzschränke in einer Schule, Verstoß gegen Feuerverordnung, aber urheberrechtlich geschützt)
- Schutz von technischen oder wissenschaftlichen Zeichnungen
- Schutz geringfügiger Änderungen
- Schutz von Sammelwerken und Datenbanken
- Kennzeichung amtlicher Werke
- Unterscheidung öffentlicher und erschienener Werke (ca. 50 Kopien)
- Derzeit wird man Betreiber einer Wohnanlage mit mehr als 75 Parteien als Rundfunksender betrachtet.
- Bei Vergabe von Verwertungsrechten sollte der Urheber nach einer gewissen Frist (10 Jahre?) ein Sonderkündigungsrecht haben.
- Stärkung des Rückrufrechts bei Nichtverwertung (heute 5, besser 2 Jahre)
Fragen/Anmerkungen aus dem Chat
- Kritik an Schutzverkürzung bei Andis Antrag, wenn Künstler mehr Rechte behalten wollen
- Schöpfungshöhe nicht messbar?
- Bei Andis Vorschlag: Ungerechtigkeit zwischen Werken unterschiedlicher Schöpfungshöhe
- Clearingstelle für Urheberrechte? -> dort freiwillig Urheberrechte aufgeben, verwaiste Werke verwalten
- Karenzzeit für verwaiste Werke?
- Problem: Blockade von abgeleiteten Werken durch Urheber oder Erben