BW:Klausuren/Urheberrechtsklausur/Notizen

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Ziele

  • Entmachtung der Verwerter
  • Schaffung eines Rahmens, um Urhebern eine ökonomische Verwertung zu ermöglichen
  • Wir wollen keinen Kulturkommunismus / Kulturschmarotzer
  • Das Urheberrecht darf nicht in das Privatleben der Bürger eindringen (Einschränkung von Bürgerrechten)
  • Pluralisierung (Aufbrechung von Monopolen)
  • Objektivierung der Kulturförderung (Korrektur der derzeitigen Quersubventionierung)
  • Der Urheber sollte pro Werk entscheiden können, ob die Verwertungsgesellschaft ihn dafür vertreten soll.

GEMA

Probleme

  • GEMA schränkt Freiheit der Urheber ein (Beispiel: eigene Veröffentlichungen)
  • Als ausführender Künstler landet viel Geld bei anderen GEMA-Mitgliedern
  • Pauschalanmeldungen sorgen für Intransparenz (Veranstalter zahlt 300 Euro, Künstler erhält 20)
  • Der Verteilungsschlüssel ist extrem komplex und daher intransparent.
  • Komponisten ernster Musik werden von den anderen Urhebern subventioniert.
  • Aufteilung in angeschlossene, außerordentliche und ordentliche Mitglieder undemokratisch.
  • Monopolstellung

Vorteile

  • Sorgt für Beteiligung der Urheber, wenn irgendwo Geld mit der Musik verdient wird
  • Ein zentraler Ansprechpartner für beispielsweise Diskotheken

Fragen

  • Würde es helfen, für Konkurrenz bei den Verwertungsgesellschaften zu sorgen? Aufteilung der GEMA? Ist in den USA der Fall und erlaubt daher Einzelanmeldungen.
  • Sollte man eine unabhängige Schiedsstelle schaffen, die Aufführungszahlen ermittelt?
  • Sind stichprobenartige Tracklisten geeignet für eine gerechte Verteilung?
  • Ist es gerecht, dass Converband-Aufführungen höher bewertet werden als die eigene Aufführung eines Künstlers?
  • Sollte man die Vertragsfreiheit zwischen Verwertungsgesellschaft und Künstler einschränken, um für ein Kräftegleichgewicht zu sorgen?
  • Muss analog zum Internetzugang über den Provider Netzneutralität gelten? Oder sollte es "Weihnachtsbundles" in economy und deluxe geben?


Fragen allgemein

  • Ab wann beginnt eine kommerzielle Verwendung von Musik?
  • Ist YouTube kommerziell? Derzeit noch kein Geschäftsmodell erkennbar (abgesehen von Werbung).
    • Dem Urheber wird von YouTube angeboten, Werbung zu schalten, an denen er beteiligt wird.
    • Ist YouTube ein Verwerter oder nur eine Plattform? Ein Provider ist ja auch kein Verwerter, verdient aber Geld dabei.
    • Inwieweit ist kino.to als kommerziell anzusehen?
  • Wem gehören die Inhalte? Niemandem? Gibt es kein geistiges Eigentum?
  • Sollte das Urheberrecht veräußerbar sein? (geht in der Schweiz, USA, aber nicht in Deutschland)
  • Lässt das derzeitige Recht den Verwertern zu viel Freiheiten, um den Urheber unter Druck zu setzen?
  • Muss die Politik für ein Einkommen der Urheber sorgen? Ist es nicht Aufgabe der Urheber, ein Geschäftsmodell zu finden?
  • Inwieweit sind wir bereit, Kultur querzufinanzieren, die sich selbst nicht kommerziell trägt? (Kirchenmusik, ernste Musik)
  • Sollte der Urheber explizit seine Werke anmelden, damit der Schutz gilt? Umkehr der Schutzvermutung. Vorteil: keine verwaisten Werke mehr.
    • Sollte diese Anmeldung über eine zentrale Stelle erfolgen oder individuell auf z.B. Homepages?
  • Wollen wir den Künstler motivieren, sein Rohmaterial zu veröffentlichen?

Argumente gegen den Begriff des geistigen Eigentums

  • Es gibt keine ökönomische Knappheit.
  • Materielles Eigentum hat keine Ablauffristen.

Fakten

  • Es gibt ein Gerichtsurteil, das Einschränkungen auf territoriale Verwertungen verbietet.


Im Anschluss an die freie Diskussion präsentierten Andi Popp und Christian Hufgard ihre Programmvorschläge:

Nötige Änderungen am Urheberrecht

Streichungen

  • Schutzes von Bauwerken (Stichwort: Holzschränke in einer Schule, Verstoß gegen Feuerverordnung, aber urheberrechtlich geschützt)
  • Schutz von technischen oder wissenschaftlichen Zeichnungen
  • Schutz geringfügiger Änderungen
  • Schutz von Sammelwerken und Datenbanken
  • Kennzeichung amtlicher Werke
  • Unterscheidung öffentlicher und erschienener Werke (ca. 50 Kopien)
  • Derzeit wird man Betreiber einer Wohnanlage mit mehr als 75 Parteien als Rundfunksender betrachtet.
  • Bei Vergabe von Verwertungsrechten sollte der Urheber nach einer gewissen Frist (10 Jahre?) ein Sonderkündigungsrecht haben.
  • Stärkung des Rückrufrechts bei Nichtverwertung (heute 5, besser 2 Jahre)

Fragen/Anmerkungen aus dem Chat

  • Kritik an Schutzverkürzung bei Andis Antrag, wenn Künstler mehr Rechte behalten wollen
  • Schöpfungshöhe nicht messbar?
  • Bei Andis Vorschlag: Ungerechtigkeit zwischen Werken unterschiedlicher Schöpfungshöhe
  • Clearingstelle für Urheberrechte? -> dort freiwillig Urheberrechte aufgeben, verwaiste Werke verwalten
  • Karenzzeit für verwaiste Werke?
  • Problem: Blockade von abgeleiteten Werken durch Urheber oder Erben