BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Finanzielles/Breitbandausbau

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Breitbandausbau - Einleitung

  • Titel: Breitbandausbau - Einleitung
  • SortKey: GA0
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: ConZee
  • Sub-AG: Finanzielles
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden.

Kommentar

Alternativantrag zu Flächendeckende Breitbandinfrastruktur; wird ergänzt durch Verfügbarkeit; wird ergänzt durch vorausschauender Ausbau; wird ergänzt durch Ausbauförderung; wird ergänzt durch neue Definition

 

(Daraus abgeleitete Forderungen siehe hier, hier und hier.

Förderung des Breitbandausbau

Ausbau fördern um die digitale Spaltung zu verhindern!


Man könnte sich vielleicht an den Vorschlägen von geteilt.de [1] orientieren bzw. diese als Vorlage für konkrete Programmpunkte benutzen. Auszug aus einem Positionspapier [2]

"1. Umgehend wird der Breitbandzugang zum Internet als Universaldienstleistung gemäß Paragraph 78 (2) Telekommunikationsgesetz (TKG) bestimmt. Dabei wird als verbindliche Untergrenze eine Bandbreite von zwei Megabit pro Sekunde festgelegt. Dieses Ziel soll bis Ende 2010 erreicht werden. Gesetzlich wird geregelt, dass in festen Abständen eine Überprüfung und Anpassung der Mindestbandbreite an die vom Durchschnitt der Anwender genutzten Bandbreiten erfolgt. Die Bundesnetzagentur führt die im TKG festgelegten Schritte zur Feststellung der Versorgungslücken durch und schreibt die Dienstleistungen aus. Gegebenenfalls werden Unternehmen verpflichtet, den Ausbau vorzunehmen. Der Staat stellt erforderliche Bürgschaften, Kredite oder Fördermittel bereit, um Investitionen zu ermöglichen.

2. In Gesetze und Verordnungen zum Straßen- und Wegebau sowie für das Verlegen von Ver- bzw. Entsorgungsleitungen wird die Verpflichtung zum Einbau von Leerrohrtrassen aufgenommen.

3. Mit staatlichen Mitteln errichtete kabelgebundene und funkbasierte Netze werden in Gemeinbesitz (kommunal oder staatlich) gehalten. Dies garantiert eine demokratische Kontrolle und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen. Zudem wird dadurch eine aufwendige Regulierung vermieden. Ebenso wird so sicher gestellt, dass die Netze ständig gleichmäßig mit den steigenden Anforderungen wachsen können, ohne das ausschließlich auf Gewinn ausgerichtete Interessen dies behindern.

4. Der Staat verstärkt die Nachfrage nach Breitbandinternetanschlüssen, indem er zügig neue eGoverment-Angebote einführt und vorhandene verbessert. Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen in Unternehmen wird gefördert. Darüber hinaus muss die Vermittlung von Medienkompetenz in Schulen und in der frühkindlichen Bildung verstärkt werden. Alle Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und andere der Bevölkerung zur Verfügung stehende öffentliche Einrichtungen müssen über einen Breitbandinternetanschluss verfügen. Damit wird auch der Zugang sozial Benachteiligter gewährleistet."


Pressemitteilung der Piraten zur Bundestagswahl[3]

"Die Piratenpartei unterstützt natürlich die Förderung des Breitbandausbaus. Breitbandige Kommunikation ist ein zentraler Standortfaktor. In ländlichen Regionen die oft unter schlechter Breitbandversorgung leiden, kann eine gute und erschwingliche Breitbandversorgung helfen, die strukturelle Benachteiligung der Wirtschaft zu verringern. Internetzugang ist heutzutage essentielle Infrastruktur, wie Straßen oder elektrischer Strom. Die Versorgung der gesamten Bevölkerung damit, zu vergleichbaren Preisen, ist eine hoheitliche Aufgabe und muß entweder in staatlicher Hand liegen oder durch Regulierung der privaten Anbieter erzwungen werden. Eine Datenübertragungsrate von 2048 kbit/s, zu marktüblichen Preisen, sollte der Mindeststandard dafür sein."

Finanzierung

Fließtext

Breitbandige Internetnutzung ist heute nicht mehr die Sache von ein paar sonderbaren Internetfreaks ganz im Gegenteil, breitbandige Internetversorgung sollte für alle Bürger in Baden-Württemberg zugänglich sein. Regionen ohne Breitbandausbau sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sondern sie sind auch von der digitalen Spaltung bedroht. Eine Datenübertragungsrate von mindestens 2048 kbit/s, zu marktüblichen Preisen sollte wie Strom, Strassen, Telefon und andere Infrastruktur überall verfügbar sein. Mögliche Forderungen:

  • Verpflichtung zum Einbau von Leerrohrtrassen in neue Straßen
  • Unterversorgte Gebiete finanziell fördern
  • günstigere Kredite von der Landesbank für den Ausbau zur Verfügung stellen


Breitbandausbau:

Breitbandtechnologie hat in den Vergangenen Jahren die Übertragung von Musik- und Videodateien erst möglich gemacht. Zahlreiche Internetangebote, darunter auch solche von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, sind so erst möglich geworden.

Gleichzeitig ermöglicht die Breitbandtechnologie auch Bürgern in entlegenen Gebieten, selbst audivisuelle Inhalte weltweit verfügbar zu machen.

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden. Wir fordern:

1.) Eine Datenübertragungsrate von mindestens 2 MBit/s sollte wie Strom, Straßen, Telefon und anderer Infrastruktur zu marktüblichen Preisen überall verfügbar sein.

2.) Die Verlegung von Leerrohrtrassen beim Bau oder der Sanierung von neuen Straßen. Hierfür soll in die Gesetze und Verordnungen zum "Straßen- und Wegebau" sowie für das "Verlegen von Ver- bzw. Entsorgungsleitungen" eine Verpflichtung zum Verlegen von Leerrohrtrassen aufgenommen werden. Dies verhindert Monopolstellungen und ermöglicht einen kostengünstigen Breitbandausbau.

3.) Unterversorgte Gebiete finanziell zu fördern, um den Ausbau voran zu treiben. Um Investitionen zu ermöglichen stellt das Land hierzu erforderliche Bürgschaften, Kredite oder Fördermittel bereit.

(Pad-Stand vorm Kürzen)

Arguliner

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil. Firmen ohne Breitbandanschluß haben es in unserer vernetzten Welt schwer den Anschluß zu behalten. Sie drohen daher sich aus Regionen ohne Breitbandanbindung zurückzuziehen. Dies würde die Arbeitsplatzsituationen in ländlichen Gebieten erheblich verschlechtern.

Aber diese Regionen drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden. Ohne Internet können sich Menschen schlechter informieren und auch bilden. Regionen ohne Breitband droht somit mittelfristig auch eine Bildungslücke (Wort gefällt mir nicht -> umformulieren).

Studie die Wirkung von Breitbandinfrastruktur auf Unternehmensgründung untersucht: http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp11081.pdf

Historie

Datum Status Begründung
11.11.2009 In Arbeit Erstellung der Seite --ConZee 20:57
15.11.2009 In Arbeit Inhalte erweitert und Finanzierungsmöglichkeiten hinzugefügt --ConZee 17:26
03.03.2010 KlausurA Fließtext hinzugefügt
03.04.2010 Ostern Volltext hinzugefügt
2010-06-14 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 angenommen
2010-06-22 Angenommen2010.2 Arguliner begonnen

Quellen