Archiv:2010/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/14neu

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist die Arbeitsseite für die Neugestaltung des 14. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011. Sie beinhaltet eine Sammlung von Ideen, Informationen und Links zu relevanten Diskussionen sowie eine Liste aller Beteiligten.

Ziel

Es soll ein vollständiger Text eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages mitsamt Begründungsschreiben entstehen, der den Ministerpräsidenten der Länder übergeben wird. Durch eine wirksame öffentliche Diskussion soll bereits im Vorfeld eine Zustimmung erreicht werden, die den Vertrag bis zur Unterzeichnung durch die Länder möglichst unverändert bestehen lässt. Dabei soll der Jugendmedienschutz selbst vom Prinzip her so durchdacht werden, dass er den realen Anforderungen und Bedürfnissen der Mediennutzer- und Anbieter genügt. Ein möglicher Fragenkatalog, den sich ein neuer Vertrag stellen muss, wäre folgender:

  • Wie kann ein nationaler Jugendmedienschutz in einem weltweiten Netz funktionieren, in dem es je nach Nation andere bis gar keine Jugendmedienschutzbestimmungen gibt?
  • Was kann Kinder und Jugendliche in welcher Entwicklungsphase (die nicht zwingend dem Alter entspricht) beeinträchtigen und warum?
  • Wer beurteilt wie die Jugendtauglichkeit von Medien und welche Rechtssicherheiten sind gegeben?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit der Jugendmedienschutz im Zusammenhang mit dem neuen Vertrag gewährleistet werden kann, z.B. bei der Vermittlung von Medienkompetenz, der Etablierung von internationalen Standards, die Verfügbarkeit von Jugendschutzsoftware, Regelungen für öffentlich zugängliche Rechner, usw.?

(Die Liste ist natürlich noch erweiterbar)

Umsetzung

Zur Zeit werden noch Mitarbeiter und Informationen gesucht, die das Vorhaben voranbringen. Später werden die ersten Entwürfe erstellt. Der endgültige Entwurf wird entweder bei einer Diskussion durch Konsens oder durch Abstimmung entschieden. Es war angedacht, eine spezielle Plattform zu verwenden um die Erarbeitung der Entwürfe so transparent wie möglich zu gestalten. Die Diskussion hierzu befindet sich im Piratenforum.

Dies wird jedoch nicht geschehen. Neben dem hohen technischen Aufwand ist die Entscheidung darin begründet, dass es unmöglich ist, die gesamte Kommunikation zu dem Vorhaben in sinnvoller Art und Weise zu veröffentlichen. Von daher ist es nicht relevant, ob ein Entwurf im Forum, in einer Mailingliste, in einem Chat oder im stillen Kämmerchen ausgearbeitet wird. Statt dessen werden wir spätestens nach dem Ausreifen der Entwürfe mit der Öffentlichkeit intensiv in Kontakt treten und auf ihren Kanälen Vorschläge, Kritik und Diskussionen zu verarbeiten und daraus gewonnene Erkenntnisse in unsere Entwürfe hineinfließen zu lassen. Und auch erst zu diesem Zeitpunkt wäre unter Umständen eine Plattform nötig, die unsere Arbeit möglichst anschaulich darstellt. Für Diskussionen zum weiteren Vorgehen steht der oben genannte Forenthread sowie der Ideenbereich auf dieser Seite zur Verfügung. Weitere Diskussionsplattformen befinden sich im Bereich #Links.

Ideen

Die Ideen zum grundlegenden Vorgehen sind jetzt in den Bereich "Umsetzung" umgewandelt worden. Xenotyp 03:54, 9. Jan. 2011 (CET)

Grundlegende Fragen

Damit der Entwurf auch rund wird, gibt es einige grundlegende Fragen die der Entwurf beantworten muss, damit er auch eine tragfähige Struktur hat.

  • Welcher ist der Gesetzeszweck? (ein sehr gutes Mittel um die Auslegung der Vorschrift zu steuern)
  • Welcher ist der eigene Geltungsbereich?
  • Kriterien wann und in welcher Art und Weise Jugend- oder Kindergefährdung vorliegt
  • Wer entscheidet, welche Inhalte den obigen Kriterien entsprechen?
  • Nach welchem Entscheidungsverfahren geht diejenige Stelle vor?
  • Welche Maßnahmen werden bei jugendgefährdenden Inhalten ergriffen und wie wird deren Integrität und Zuverlässigkeit sichergestellt?

Jugendgefährdende Inhalte

Der Vorgängervertrag sagt ganz konkret aus, dass bestimmte Inhalte bist zu einem bestimmten Alter in der Regel jugendgefährdend sind und deshalb in irgendeiner Art und Weise blockiert werden müssen. Es ist allerdings realitätsfern, anzunehmen, dass das bloße Betrachten von Internetseiten zwangsläufig gefährdend ist. Es hängt auch davon ab, wie das Kind damit umgeht, was für eine konkrete Gefährdung viele weitere Faktoren bedingt.

Ein großer Faktor sind dabei die Eltern, von denen gesagt wird, dass sie hin und wieder ihre Kinder vor Computer und Fernsehen "parken", ohne mit ihnen problematische Inhalte zu reflektieren. Das mag zwar vorkommen, doch kann dies nicht der Maßstab für Regelungen sein, die die gesamte Gesellschaft betreffen. Der Staat hat eine Wächterfunktion. Wenn ein Kind Medien konsumieren kann, mit denen es nicht umgehen kann, muss er Lösungen anbieten. Das Medium zu blockieren oder gar den Anbieter zu knebeln ist nur eine Scheinlösung, die in den meisten Fällen keine Wirkung zeigt. Der Staat erfüllt diese Funktion zuverlässiger, wenn er Rahmenbedingungen stellt, die die pädagogische Arbeit der Eltern und Schulen fördert und den Jugendmedienschutz mehr auf das Kind ausrichtet als auf die Medien.

Konkret bedeutet das, dass den Kindern frühzeitig Medienkompetenz zu Radio, Fernsehen, Internet und Zeitungen vermittelt werden muss um in der Informationsangebotsgesellschaft Fuß fassen zu können. Jugendschutzprogramme müssen darauf ausgerichtet sein, die vielfältigen Erziehungsmethoden der Eltern zu unterstützen anstatt sie ihnen aus der Hand zu nehmen.

Alterseinstufungen

Starre, altersbasierte Einstufungen sind prädestiniert dafür, im Durchschnitt zwar repräsentativ sein zu können, jedoch beim einzelnen Individuum in der Regel unpassend zu sein. Von daher wären differenziertere Einstufungen der Inhalte, z.B. mit ICRA, eine Alternative. Zu beachten ist aber, dass diese differenzierten Einstufungen nicht kompatibel mit klassischen Broadcastmedien sind, da in Fernsehern und Radios keine entsprechenden Mechanismen geläufig sind und diese Medien lieber auf Sendezeitbegrenzungen zurückgreifen.

Unterstützung von Jugendschutzprogrammen

Die Einsätze jedweder Jugendschutzprogramme erfolgen ausdrücklich freiwillig. Weiterhin sollte es mindestens ein kostenloses und quelloffenes Programm geben, das offiziell anerkannt ist. In der Frage der Umgehbarkeit ist davon auszugehen, dass das Funktionieren des Programms im Interesse des Kindes liegt. Hat es kein generelles Interesse mehr an ein Jugendschutzprogramm, liegt das nicht im Verantwortungsbereich des Programms. Durch die Auswahl des Jugendschutzprogramms legen die Eltern oder der Betreiber eines Computers selbst fest inwiefern die Funktionalität sichergestellt wird.

Die Regeln und Anforderungen beziehen sich hierbei ausschließlich auf das Internet. Dies soll auch kein technisches Pflichtenheft für eine Jugendschutzsoftware werden, da der JMStV nur Rahmenbedingungen und Pflichten regelt, doch die technische Machbarkeit kann hier aber ebenfalls angeschnitten werden.

Funktionsweise

Das Jugendschutzprogramm analysiert aufgerufene Webseiten nach verschiedenen Anhaltspunkten um sie Einzustufen, so dass es je nach Einsatzgebiet entsprechende Maßnahmen einleitet. Während das klassische Blockieren eher für unbeaufsichtigte, öffentliche Rechner adäquat ist, können auf Rechnern, bei denen Eltern oder sonstige entsprechende Personen in der Nähe sind, Hinweise angezeigt werden. Kinder und Eltern können sich dabei auch informieren, warum eine Website passend oder unpassend ist und erlangen dabei mehr Kompetenz. Unter Umständen können auf Seiten mit schockierenden Bildern und Videos diese deaktiviert werden bis eine entsprechende Nachfrage bestätigt wurde, so dass man vorher weiß womit man es auf der Seite zu tun haben wird.

Unterstützung von Tagging

Das Tagging sollte bereits im gescheiterten 14. JMStV eingeführt werden. Solange andere Alternativen in bestimmten Fällen nicht ausreichend sind, kann ein Anbieter mit einem Tag entsprechend des Jugendschutzgesetzes (also mit fester Alterseinstufung) oder mit einem erweiterten Tag wie ICRA die eigenen Seiten kennzeichnen.

Benutzergenerierte Inhalte

Unabhängig davon, ob und durch welchen Mechanismus eine Seite klassifiziert wird, kann der Anbieter Bereiche, die benutzergenerierte Inhalte darstellen, gesondert markieren um Jugendschutzprogrammen bei der Analyse Hilfestellung zu geben. So ist auch bei einer freiwilligen Selbsteinstufung sichergestellt, dass dem Anbieter nicht mehr Kontrollpflichten für benutzergenerierte Inhalte auferlegt als das Telemediengesetz festlegt.

Klassifizierung durch die Eltern

Das Internet ist kein Broadcastmedium wie beim Rundfunk oder Fernsehen, sondern erlaubt Datentransfer in beide Richtungen. Somit ist es prinzipiell möglich, dass Eltern mit ihren Kindern selbst Eindrücke und Feedback an ein internetbasiertes Jugendschutzsystem senden, so dass dieses daraus Einstufungen berechnet. Neben den mühsam gepflegten White- und Blacklists wird dies die einzige Möglichkeit sein, Webseiten aus dem Ausland zu bewerten. Sollte dieses Modell erfolgreich werden und nicht auf einer starren Alterseinstufung basiert sein, könnte es zu einem internationalen Projekt ausgeweitet werden. Die Aufgabe der Politik wäre hier lediglich, das Vorhandensein der Feedbackfunktionen und deren Berücksichtigung bei der Einstufung in anerkannten Jugendschutzprogrammen vorauszusetzen. Unter Umständen könnte es alle anderen Einstufungsarten überflüssig machen.

Weitere Ideen

Providerseitiger Jugendmedienschutz:

  • Soll schwerere Umgehung erlauben (durch speziellen Authentifizierungsmechanismus, der die Kinder von den Erwachsenen unterscheidet)
  • Bei nicht-klassifizierten Seiten Deep Packet Inspection mit einer oder mehreren der folgenden Einschränkungen:
    • Blockierung von verschlüsseltem Content (wie SSL)
    • Keine Bilder/Videos/Flash u.a.
  • VPN für selbsteingestufte Seiten
  • Eigene Erweiterung der Black-/Whitelists über ein Web-Frontend

Termine

Ausstehend

---

Vergangen

FSF/FSM
Regulierung mit begrenzter Wirkung - Jugendschutz in der modernen Mediengesellschaft
15.02.2011, 15:30 - 18:30, Bertelsmann Repräsentanz (Unter den Linden 1), Berlin
 >> Zusammenfassung
GRÜNE
Zukunftsfähigen Jugendmedienschutz gemeinsam gestalten!
18.02.2011, 15:00 - 20:00, Landtag NRW
 >> Live-Stream (Teil 1)
 >> Live-Stream (Teil 2)
KJM
Reset! - Anforderungen an einen neuen JMStV
18.03.2011, 11:00-13:00 Uhr, KJM-Stabsstelle c/o BLM, großer Sitzungssaal, München
>> Stream-Aufzeichnungen
>> Zusammenfassung
PIRATEN, KV Leipzig
Podiumsdiskussion "Jugendschutz im Internet - wer schützt die Geschützten?"
19.03.2011, 19:00-20:00 Uhr, Soziokulturellen Zentrum "Die VILLA", Lessingstraße 7, Seminarraum in der 3. Etage, Leipzig
>> Zusammenfassung
re:publica 11
JMSTV: Wie weiter mit dem Jugendmedienschutz?
13.04.2011, 17:00 Uhr, Kalkscheune (nahe Friedrichstadtpalast Berlin), Workshop 3
GRÜNE/PIRATEN/ETC
JMStV Barcamp (in Planung)
Planungspad: http://openetherpad.org/jmstvcamp
30.04.2011, ca. 10 - 20 Uhr, Einlass ab 9 - 9:30 Uhr, Unperfekthaus Essen
KJM beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland
Meuterei im Mitmach-Netz: Jugendschützer im Dialog mit der Netzgemeinde
03.05.2011, 14:00 - 15:30 Uhr, Media City Leipzig

Konkrete Artikel/Literatur zur Neufassung

Beteiligte/Informationsquellen

Organisationen bzw. Externe

Befürworter/Mitgestalter der alten Fassung

Piraten

Weitere Mitarbeiter

Links

Älteres