HE:Struktur/AK/Kulturpolitik/Programmanträge
Inhaltsverzeichnis
Programmanträge des AK Kulturpolitik im LV Hessen
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Kulturangeboten
Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Kulturpolitik an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Kultur
- Kulturgüter, die der öffentlichen Hand und damit den Bürgern gehören und die mit deren Mitteln aufbewahrt, gepflegt und präsentiert werden, müssen für die Bürger so frei wie möglich zugänglich und nutzbar sein.
- Die Nutzung von Abbildungen, Reproduktionen und zur Reproduktion geeigneten Daten aller Kulturgüter, die der öffentlichen Hand gehören, sowie von Foto-, Film- und Tonaufnahmen künstlerischer Veranstaltungen von Institutionen, die der öffentlichen Hand gehören oder von dieser kontrolliert werden, sollen für nicht-kommerzielle Zwecke grundsätzlich freigegeben werden, sofern dem nicht andere Rechte zwingend entgegenstehen.
Abbildungsrechte in Museen, Ausstellungen und für Kulturgüter im Besitz der öffentlichen Hand
- Das Fotografieren und Filmen und andere Formen bildlicher Reproduktion in Museen und Ausstellungen durch jedermann sollen grundsätzlich, unentgeltlich und ohne explizite Genehmigungen gestattet sein. Einschränkungen dürfen nur gemacht werden
- sofern damit eine Beeinträchtigung des Betriebes der Institutionen verbunden ist; in diesen Fällen ist eine Lösung zu suchen, die die Bedürfnisse auch der Nutzer berücksichtigt (z.B. zeitliche Beschränkungen für das Fotografieren mit Stativ)
- sofern damit ein unmittelbares Risiko für die bewahrten Kulturgüter verbunden ist (z.B. Fotoblitze bei lichtempfindlichen Gegenständen); in diesen Fällen sind Abbildungen der betroffenen Güter in hoher Qualität frei zur Verfügung zu stellen.
- Das Fotografieren und Filmen von Kulturgütern im Besitz der öffentlichen Hand, die sich an nicht primär ihrer Präsentation dienenden Orten befinden (z.B. in anderen Gebäuden oder in Magazinen), soll jedermann grundsätzlich und unentgeltlich gestattet sein. Der Zugang zu den Gegenständen ist Interessierten in Abstimmung und unter Berücksichtigung der Betriebsnotwendigkeiten der Aufbewahrungsorte zu ermöglichen; ist das aus zwingenden Gründen nicht möglich, sind Abbildungen in hoher Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Die Förderung von privaten Institutionen, die Kunstwerke und andere Kulturgüter präsentieren, soll an die Einhaltung dieser Bedingungen auch durch diese Institutionen gekoppelt werden.
Freier Eintritt zu Kultureinrichtungen
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Kultureinrichtungen, die der öffentlichen Hand gehören oder durch sie kontrolliert werden, mindestens teilweise ohne Eintritt zugänglich sind. Und zwar sollen
- Museen, Ausstellungen und alle anderen Orte der öffentlichen Präsentation von Kulturgütern an mindestens einem Tag pro Woche kostenfrei einen einschränkungslosen Zutritt gewähren
- Bühnenbetrieben 20% der Plätze aller Veranstaltungen oder bei 20% aller gleichartigen Veranstaltungen (z.B. Aufführungen einer Inszenierung) alle Plätze kostenfrei zugänglich machen.
- Förderungen für Institutionen und Präsentationen, die privat betrieben werden, sollen, sofern sie 30% oder mehr der Betriebskosten betragen, nur gewährt werden, sofern auch diese an mindestens einem Tag pro Woche einen kostenfreien einschränkungslosen Zugang ermöglichen.
Archive
- Die allgemeine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der aufbewahrten Güter muss ein zentrales Ziel aller Archive sein, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden oder von dieser kontrolliert werden.
- Sämtliches Archivgut soll in hoher Qualität digitalisiert werden, bei dreidimensionalen Objekten auch in Form von 3D-Scans.
- Die Digitalisate sollen im Internet in leicht zugänglicher Form unbeschränkt zur Verfügung gestellt und für jede Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke grundsätzlich und unentgeltlich freigegeben werden, sofern dem nicht andere Rechte zwingend entgegenstehen.
- Das soll ohne Reduktion ihres Informationsgehaltes geschehen (d.h. z.B. bei 3D-Scans in Form der Scan-Dateien und nicht nur als im Browser drehbare Ansicht). Für die Bereitstellung sind offene Datenformate zu wählen.
- Der physische Zugang zu den Archivgütern soll grundsätzlich jedermann ermöglicht werden, insbesondere ohne die Anforderung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Zugunsten des Betriebsablaufes der Archive können dabei Nutzer mit Anliegen einer Nutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Unterrichtszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange bevorzugt werden; allerdings muss auch für andere Nutzer ein Zugang unter zumutbaren Einschränkungen (z.B. Wartezeit) möglich sein.
Denkmalschutz
Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel "Denkmalschutz" an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine grundlegende Reform des Denkmalschutzes in Hessen ein.
- Ziel des Denkmalschutzes ist es, einmalige oder exemplarische Ergebnisse der Entwicklung unserer Kultur zu bewahren und für die Allgemeinheit erfahrbar zu machen. Einerseits soll die Verfolgung dieses Ziels gestärkt werden; andererseits muss seine Umsetzung in ein ausgewogenes Verhältnis zu den sich daraus ergebenden Zumutungen für einzelne Bürger und Kommunen gebracht werden. Zudem darf der Denkmalschutz nicht zum indirekten Mittel von Stadtplanung (z.B. das Schaffen "hübscher" Ansichten) gemacht werden bzw. sich für das Abwälzen kommunaler Verantwortlichkeiten instrumentalisieren lassen. Schließlich soll er nicht zu einer immer weiter greifenden Musealisierung des öffentlichen Raumes führen.
- Die Aufnahme und das Halten von Gebäuden und Teilen davon in Denkmallisten oder Denkmalbüchern ist viel mehr als bisher in Bezug auf ihre Repräsentativität und Seltenheit im größeren regionalen Zusammenhang zu bestimmen: nicht jedes gut erhaltene Fachwerkhaus muss ein Denkmal sein, wenn weitere ähnliche in der Nähe stehen; nicht jeder alte Ortskern muss ein Denkmal sein, wenn viele andere Orte vergleichbares zeigen. Zudem soll der Erhalt eines unbeeinträchtigten größeren Gesamtzusammenhanges (Ensemble, Straßenbild) bzw. die Stellung eines Objektes in einem solchen ein viel größeres Gewicht für die Einstufung einzelner Objekte haben.
- Eine Streichung aus Denkmallisten oder -büchern soll nach diesen Kriterien deutlich erleichtert werden. Im Gegenzug sollen für die verbleibenden Objekte alle aufgrund des Denkmal-Status' anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden. Maßnahmen zur Bewahrung der Denkmäler in Fällen von Vernachlässigung sollen früher getroffen werden können und entschiedener durchgesetzt werden, wobei den Betroffenen ein Ausgleich für die dadurch erlittenen Beeinträchtigungen zu leisten ist.
- Die Zugänglichkeit von Denkmälern durch die Öffentlichkeit ist zu stärken. Das Fotografieren und Filmen und andere Formen bildlicher Reproduktion durch jedermann sollen grundsätzlich, unentgeltlich und ohne explizite Genehmigungen
Theaterförderung in Hessen
Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel "Theaterförderung in Hessen" an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine grundlegende Modernisierung der hessischen Theaterförderung ein. Die durch das Land geförderten Theaterhäuser – Staats-, Landes- und Stadttheater – sollen nicht mehr einzeln betrachtet werden, sondern als ein Verbund, in dem die verschiedenen Standorte verschiedene Funktionen übernehmen und verschiedene Möglichkeiten bereitstellen. So soll der erheblich ressourcenbindende Unterhalt eigener Ensembles zum Teil durch freie Produktions- und Gastspielstätten abgelöst werden, so dass die verschiedenen Formen aktuellen Theaters gleichermaßen Platz finden.
- Die Übernahme von Funktionen und das Bereitstellen von Möglichkeiten soll nicht nur den anderen Häusern des Verbundes gegenüber geschehen, sondern auch gegenüber freien Theatergruppen und anderen Kulturakteuren.
- Diese Aufgaben sollen in Zielvereinbarungen verbindlich festgehalten werden. Die Förderung dieser Häuser soll an die Umsetzung dieser Zielvereinbarungen und an die konstruktive Mitarbeit im Verbund gekoppelt werden.
- Der Umfang der Förderungen im Land darf im Rahmen dieser Modernisierung insgesamt nicht verringert werden.