HE:Landesparteitage/2018.2/SÄA

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Antragstyp: Satzungsänderungsantrag

Antragsteller: Michael Weber

Antragstitel: Legitimation von nicht einstimmigen Umlaufbeschlüssen durch Aufnahme in die Landesatzung

Antragstext: Der Landesparteitag möge beschließen,

in 9a (Landessatzung) einzufügen: (12) Der Landesvorstand trifft seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Er ist beschlussfähig, sobald mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und eine Einladung zur Vorstandssitzung mindestens eine Woche zuvor bekannt gemacht wurde. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist für nicht-öffentliche Sitzungen auf zwei Tage verkürzt werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur bei 2/3-Mehrheit des Gesamtvorstands möglich. (13) Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlauf fassen. Die Laufzeit eines Umlaufbeschlusses beträgt mindestens zwei Tage mit Einstellung im Beschlussdokumentationssystem. Die jeweilige Laufzeit ist in jedem Antrag zu nennen. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen bei absoluter Mehrheit des Gesamtvorstands. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist im Umlaufbeschlussverfahren nicht gestattet. Widerspricht ein Vorstandsmitglied der Behandlung im Umlauf, ist der Antrag auf die nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung zu vertagen. Alle Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten ordentlichen Sitzung mitsamt des detailierten Abstimmungsverhalten bekanntgegeben, sofern hiervon nicht Rechte Dritter betroffen sind und diese das berechtigte Interesse an einer Veröffentlichung überwiegen.

Begründung: Aufgrund des folgenden BSG-Urteils:

https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/360/BSG_13___2018_Urteil_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y

wurde in Frage gestelt, ob nicht einstimmige Umlaufbeschlüsse überhaupt zulässig sind, wenn die Satzung der zugehrörigen Gliederung hierzu keine Regelungen enthält. Umd diese Grauzone in Klarheit zu verwandeln, soll mit diesem Antrag eine klare Regelung für Umlaufbeschlüsse des Landesvorstandes in die hessiche Landessatzung der Piratenpartei aufgenommen werden.