HE:Kreisverband Offenbach Land/Kreisparteitag/2010.1

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Der Kreisparteitag findet am Samstag, den 13.03.2010, um 14:30 Uhr im Bürgerhaus Nieder-Roden (Kleiner Saal), in der Römerstraße 13, in 63110 Rodgau statt.

Ergebnis

Protokoll (folgt noch)

TO und Anträge

Präsentation "Ergebnisse und Ziele"


Organisation

Die Ort- & Terminfindung findet auf der Unterseite Planung statt.

Einladung

Media:Einladung KPT 2010-1 KV OF-Land.pdf

Anträge

Jegliche Anträge werden auf einer eigenen Unterseite behandelt: Anträge

Anträge zur Abstimmung

1. Antrag

§ 16 - Einberufung des Kreisvorstandes Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von 4 Wochen oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1.von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2.von einem Ortsverband einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage

1a) SÄA zu §16 Satzung PP KV OF-Land (-- Bert Knoop, 23.01.2010)

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von mindestens einmal monatlich oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1.von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2.von einem Ortsverband einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.

1b) SÄA zu §16 Satzung PP KV OF-Land (-- Eduard Baumann, 23.01.2010)

§ 16 - Einberufung des Kreisvorstandes Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von 4 Wochen oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1..von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2..von einem Ortsverband einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.

1c) SÄA zu §16 Satzung PP KV OF-Land (-- Eduard Baumann, 23.01.2010)

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig im Abstand von 4 Wochen oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1..von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2..von einem Ortsverband einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

2. Antrag

§ 24 (2)- Satzungsänderungen

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

SÄA zu § 24 (2)- Satzungsänderungen PP KV OF-Land (-- Eduard Baumann, 23.01.2010)

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages beim Kreisvorstand eingegangen und auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.


3. Antrag

NEU: § 16a - Zulassung von Gästen (Eduard Baumann, 16.02.2010)
(1) Der Kreisparteitag und der Kreisvorstand können durch Beschluss Gäste ausschließen.
(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.

4. Antrag

§24 (3) - Satzungsänderungen (Kai Möller, 16.02.2010)

(3) Änderungen zur Kreissatzung können vom Kreisvorstand, von einem Drittel der Untergliederungen gemeinsam oder von einem Viertel der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einberufung des Kreisparteitages gemeinsam gestellt werden. Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.

SÄA zu §24 (3) - Satzungsänderungen

(3) Änderungen zur Kreissatzung können vom Kreisvorstand, von einem Drittel der Untergliederungen gemeinsam oder von einem Zehntel der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einberufung des Kreisparteitages gemeinsam gestellt werden. Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.

Wahl- und Geschäftsordnung

folgt

Tagesordnung

Ort: Bürgerhaus Nieder-Roden im Kleinen Saal
Adresse: Römerstraße 13, 63110 Rodgau

  • Akkreditierung
  • Wahl Versammlungsleiter
  • Wahl des Wahlleiter
  • Wahl Protokollant
  • Wahl 2. Rechnungsprüfer
  • Rechenschaftsbericht Kreisvorstand
  • Entlastung Schatzmeister
  • Satzungsänderungsanträge
  • Sachanträge
  • Sonstiges

Beginn Akkreditierung 14:00 Uhr

Beginn KPT: 14:30 Uhr

Ende offizieller Teil: ~18:00 Uhr

Danach Piraten-Jeopardy und gemeinsames Abendessen (Pizza-Service auf Bestellung)