HE:Groß-Gerau/Protokolle/KVor-Protokolle/2011-11-17-Protokoll-KVor-Sitzung

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Protokoll Vorstandssitzung KV Groß-Gerau 17.11.2011

Eröffnung der Versammlung um 19:00 Uhr

Vorbereitung

  • Ernennung Protokollant: André Hoffmann
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit des Vorstands: beschlussfähig (Anwesend: Jennifer Fiersbach, Daniel Lang, Thomas Schock, André Hoffmann // Abwesend: Robert Renner)
  • Vorstellung und Verabschiedung Tagesordnung: einstimmig angenommen

Top I: Berichte aus dem Vorstand

Vorsitzender

  • Vorsitzender
    • Eintritte: 3
    • Austritte: 0
    • Mitgliederstand: 40

Stellvertretender Vorsitzender

    • -

Schatzmeister

    • Kontostand und Verbindlichkeiten
      • virt. Bankkonto (geführt beim LV): 252,33 EUR
      • Kasse: -
      • Beschlossene Ausgaben 2011: -
      • Verfügbar: 252,33 EUR

Beisitzer

    • Jennifer Fiersbach
      • -
    • Daniel Lang
      • -

Top II: Diskussionen über kreisverbandsrelevante Themen

  • Festlegen der GO des Vorstandes

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten beziehungsweise die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden und deren Untergliederungen.

Stellvertretender Vorsitzender: Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die Vertretung des Vorsitzenden in Fällen der Abwesenheit in sämtlichen Belangen des Kompetenzbereichs des Vorsitzenden.

Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Beleg- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.

Der Beisitzerin Jennifer Fiersbach obliegt die Mitgliederverwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen insbesondere das Anzeigen von Neubeitritten und die Auskunft von Mitgliedsdaten nach Anfrage gegenüber den restlichen Mitgliedern des Vorstandes.

Dem Beisitzer Daniel Lang obliegt die Organisation innerhalb des südlichen Kreises. Dies beinhaltet die Städte und Gemeinden: Riedstadt, Stockstadt, Biebesheim und Gernsheim.

§3 Entscheidungsfindung

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen. Die Abstimmungen von Vorstandsentscheidungen werden namentlich protokolliert. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • eMail an den Vorstand (vorstand(at)piratenpartei-gross-gerau.de)
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung

Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§4 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigtem Interesse befugt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von sieben Werktagen eine solche einberufen. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von fünf Tagen veröffentlicht.

§5 Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail auf dem Vorstandsverteiler (vorstand(at)piratenpartei-gross-gerau.de) treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und a) eine Verzögerung der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder b) schutzwürdige Daten, wie zum Beispiel Personendaten von Mitgliedern, Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

§6 Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt –, offiziellen Schriftverkehr et cetera) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Der Beisitzerin Jennifer Fiersbach obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die Beisitzerin Jennifer Fiersbach und der Schatzmeister haben Zugriff auf die Mitgliederdaten. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten sofern dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§8 Kommunikationslisten

  • Mailingliste gross-gerau@piratenpartei-hessen.de
  • Generelle Diskussionsliste der Piraten des Kreisverbandes Groß-Gerau
  • Offen für alle, eigenständige An- und Abmeldung
  • Mitglieder der Piratenpartei Groß-Gerau sind angehalten hier angemeldet zu sein
  • Archiv: Nein
  • Syncom: Nein

§9 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist der Beisitzer Daniel Lang einzelverfügungsberechtigt. Ist der Schatzmeister verhindert und hat den Vorsitzenden als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

Top III: Anträge an den Vorstand

Beschluss B2011-11-17-0001

Antrag:

Beschluss der GO (http://piratenpad.de/KV-GGGO Revision 2) des Kreisvorstandes gemäß der Besprechung während der Vorstandssitzung

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -

Begründung:

-

Beschluss B2011-11-17-0002

Antrag:

Beschluss zur Führung eines Girokontos bei der Volksbank Gross-Gerau ab dem 1.1.2012

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -

Begründung:

-

Beschluss B2011-11-17-0003

Antrag:

Beschluss zur Führung einer Bar-Kasse ab dem 1.1.2012. Es dürfen max. 300 EUR in der Bar-Kasse geführt werden, kurzfristig ist ein höherer Barbestand zugelassen, muss aber innerhalb von sieben Werktagen auf das Girokonto übertragen werden.

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -

Begründung:

-


Beschluss B2011-11-17-0004

Antrag:

Beschluss zur Einrichtung eines Brief-Postfaches in Rüsselsheim

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -

Begründung:

-


Beschluss B2011-11-17-0005

Antrag:

Beschluss zur Aufnahme von drei Neumitgliedern

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -

Begründung:

-

Beschluss B2011-11-17-0006

Antrag:

Beschluss zur Vertretung des KVGG in den sozialen Netzwerken Facebook und Google+

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -

Begründung:

-


Beschluss B2011-11-17-0007

Antrag:

Beschluss zur Adminstration für Seiten innerhalb der vom Vorstand beschlossenen sozialen Netzwerken durch Steeven Zeiss

Abstimmung:

- einstimmig angenommen -


Begründung:

-

Top IV: Finanz-relevante Anträge an den Vorstand

Top V: Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen

Top VI: Sonstiges

  • Einrichtung eines Verteilers vorstand(at)piratenpartei-gross-gerau.de für Umlaufbeschlüsse, etc.
    • André Hoffmann hat den Verteiler bereits bei der Hessen-IT beantragt
  • Generierung eines PGP-Keys für den Vorstand
    • Thomas Schock generiert den Key und sorgt für die Verteilung innerhalb des Vorstands
  • Konzeption eines eigenen Logos (gemäß Hessen-Logo-Aufbau)
    • Daniel Lang kümmert sich um die Umsetzung

Top VII: Nächste Termine

Schließen der Versammlung um 22:00 Uhr



Unterschriften


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Vorsitzender oder Vertreter


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Protokollant