BY:Kreisverband Freising/Vorstand/Geschäftsordnung/2011

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Geschäftsordnung des Vorstands Freising
erstmalig beschlossen am 04.04.2011
zuletzt geändert am 21.11.2011 gem. Umlaufbeschluss

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften, den Gesetzen, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie die Vertretung gegenüber dem Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den anderen Kreisverbänden in Oberbayern, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Sofern kein Generalsekretär Mitglied des Vorstands ist, obliegen dem Stellvertretenden Vorsitzenden dessen Aufgaben.
  3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
  4. Ein Beisitzer trägt den Titel "Politischer Geschäftsführer". Ihm obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben, sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Gehört dem Vorstand kein Beisitzer an, werden dessen Aufgaben vom gesamten Vorstand wahrgenommen.
  5. Ein Beisitzer trägt den Titel "Generalsekretär". Ihm obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Kreisgeschäftsstelle und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen. Gehört dem Vorstand kein Beisitzer an, werden dessen Aufgaben vom gesamten Vorstand wahrgenommen.
  6. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Rahmen seiner Tätigkeit Handkäufe ohne vorherigen Vorstandsbeschluß zu tätigen. Dabei darf im Zeitraum zwischen zwei Vorstandssitzungen die Gesamtsumme aller Käufe 20,-€ nicht überschreiten. Alle getätigten Ausgaben sind nachträglich vom Vorstand zu genehmigen und mittels Beleg gegenüber dem Schatzmeister auszuweisen.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen. Änderungen an der Geschäftsordnung werden mit absoluter Mehrheit beschlossen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  3. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Kreisverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Satzung eine Sitzung einberufen.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können per Fernkommunikation stattfinden. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Der Vorstand jedes angegliederten Ortsverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. Anträge zu einer Vorstandssitzung können gestellt werden von
    1. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland sowie dessen Mitgliedern,
    2. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern sowie dessen Mitgliedern,
    3. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern sowie dessen Mitgliedern,
    4. den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern,
    5. den Organen der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Freising,
    6. Vorständen anderer Bezirksverbände der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern,
    7. Vorständen anderer Kreisverbände der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern,
    8. allen Organen der dem Kreisverband Freising untergeordneten Ortsverbänden sowie deren Mitgliedern,
    9. jedem Mitglied des Kreisverbands Freising einzeln,
  6. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als sechs Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  7. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche nach Bestätigung im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss vom politischen Geschäftsführer auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.
  2. Jedes Vorstandsmitglied führt einen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser soll mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

  1. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.
  2. Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. Beschlüssen außerhalb der Vorstandssitzungen erfordern eine absolute Mehrheit. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt werden und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden. Der Antragsteller ist verpflichtet nach 24 Stunden den sich enthaltenden Mitgliedern eine SMS mit Hinweis auf die Abstimmung zu schicken.