Diskussion:Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Umwelt und Verbraucherschutz

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Interessante Ansätze

Hallo zusammen,

ich finde hier doch recht interessante Ansätze. Ich wünsche mir aber, dass diese Themen mit der zuständigen AG Bauen und Verkehr abgesprochen und koordiniert werden. Daher lade ich die Initiatoren dieser Anträge zu unserer nächsten Mumble-Sitzung am 13.01.2013 um 20:00 im NRW-Mumble, Raum Bund/Arbeitsgemeinschaften/Politische AGs/AG Bauen und Verkehr ein.
-- Markus Bloch 13:15, 2. Jan. 2013 (CET) (Koordinator AG Bauen und Verkehr)

Aber bitte auch beachten: Der Antrag PA188 - umweltpolitische Ziele (ja, der Schulterschluss-Antrag) wurde in Bochum angenommen, somit sind die Wahlprogrammziele der AG Bauen und Verkehr bereits im Wahlprogramm enthalten. -- Markus Bloch 16:34, 3. Jan. 2013 (CET) (Koordinator AG Bauen und Verkehr)

Wirre Ansätze

Schon gleich im ersten Satz...

Es sollen über die Heizkostenverordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf der Wohnung vermietet werden (Energiekosten-Warmmiete).

Hä? Wie bitte sollen Wohnungen denn sonst vermietet sein? Mit dem Energiebedarf anderer Wohnungen? Sorry, aber was will dieser Satz mir sagen?

Na ich denke er meint, daß es keine Kaltmieten mehr gibt, sondern nur noch Warmmieten und das dann bei Mietung bis zu einer bestimmten Temperatur 19 oder 21 Grad keine weiteren Heizkosten mehr entstehen, sondern erst wieder über dieser Temperatur hinaus. Ist doch verständlich?!!!

Klare Ansätze die von Cowboy nicht verstanden wurden oder nicht verstanden werden wollten

Zur Zeit werden Wohnungen kalt vermietet, also ohne die Heizkosten, die trägt der Mieter zu 100,0%. Damit zukünftig die Wohnungen mit dem Energiebedarf (19,0°C) vermietet werden, muss die Heizkostenverordnung verändert werden.

Verehrte Energiepiraten, das ist Humbug. Und das zieht sich durch alle Anträge, die ihr hier eingestellt habt...
-- Markus Bloch 16:15, 3. Jan. 2013 (CET) (Koordinator AG Bauen und Verkehr, Fachgruppe Bauen und Wohnen)

Cowboy, wie kommst Du dazu andere Ansätze als Humbug zu bezeichnen, ohne ein einziges Argument oder eine Alternative zu liefern?

Sozialer Wohnungsbau auf Bundesebene

Auch bei dieser Forderung sehe ich die Sinnhaftigkeit nicht. Wenn das BImA doch bereits im Besitz von Wohn(?)Immobilien ist, warum soll es die dann noch erst bauen müssen? Man kann nur im Besitz bestehender oder bereits im Bau befindlicher Immobilien sein, oder im Besitz von Bauplänen.

Also wirklich Leute, je länger ich diese Anträge lese, desto wirrer kommt mir das alles vor...
-- Markus Bloch 16:43, 3. Jan. 2013 (CET) (KoordinatorAG Bauen und Verkehr, Fachgruppe Bauen und Wohnen)

Verkehr: Positionspapiere sind kein Wahlprogramm

Die beiden unter dem Bereich Verkehr subsummierten Positionspapiere sind ganz bewusst Positionspapiere und nicht Bestandteil des in Bochum angenommen PA188. Sie sind zu detailliert und zu granular, um das Anliegen eines Wahlprogramms zu treffen. Würden wir jede bisher abgestimmte Variante in dieser Detailtiefe betrachten, kämen allein im Bereich Verkehr runde 30 Seiten raus (wenn es denn reicht). Unterscheidet bitte deutlich zwischen Positionspapieren, Wahlprogramm und Grundsatzprogramm.
Die hier angezogenen Inhalte sind in der AG Bauen und Verkehr diskutiert worden und wurden durch den Antragsteller bewusst als Positionspapiere eingereicht. Bei der Gelegenheit muss mir auch mal jemand erklären, weswegen wir noch mehr verkehrspolitische Themen ins Wahlprogramm packen sollen. Was drinsteht, ist eine gute Basis und wir haben genug wirkliche Lücken, auf die wir uns stürzen sollten.

-- Jihan, (Koordinator AG Bauen und Verkehr, Fachgruppe Verkehr und Infrastruktur)

Lieber Koordinator Cowboy, wenn etwas nicht verständlich sein sollte, bitte ich Dich nachzufragen oder Verbesserungsvorschläge zu machen und nicht gleich eine herabsetzende Beurteilung abzugeben. Danke.

Auf der Diskussionsseite konnte ich leider diese Erläuterung nicht einstellen.

Wo ist das Problem? Funktioniert genau so wie auf der Seite vorne...
btw: Der Cowboy ist Wikipate ;-)

Derzeit bezieht sich der Mietzins auf eine Nettokaltmiete pro m² Wohnfläche. Wie die Abrechnung der Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten in einem Mehrfamilienhaus zu erfolgen hat, wird in der Heizkostenverordnung geregelt.

Und wo genau ist das Problem dabei? Die Betriebskosten der Heizungsanlage wird auf die Quadratmeter umgelegt, der Verbrauch i.d.R. mit den Messröhrchen an den Heizkörpern ermittelt. Finde ich so schon ganz OK.
Was den Warmwasserverbrauch angeht, der wird bisher pauschal abgerechnet. Allerdings müssen bis Ende des Jahres in jede Wohnung Warmwasserzähler eingebaut werden, über die dann abgerechnet wird.

Leider wurde Grundprinzip nicht verstanden. Der Mieter hat nicht die Möglichkeit grundlegend den Energieverbrauch zu verringern. Die Heizkosten werden aber vom Mieter getragen, er kann Sie aber nicht grundlegend verändern.

Derjenige, der den Energieverbrauch (Bedarf) grundlegend verändern kann, soll auch für die Energiekosten verantwortlich sein.

Der Energiebedarf kann nach einem Berechnungsverfahren gemäß der EnEV 2009 erfolgen. Dieser bezieht sich derzeit aber auf das gesamte Gebäude. Eine Wohnung die allseitig von anderen beheizten Wohnungen umgeben ist, hat einen statistischen Verbrauch von 76,0% vom Median. Eine Dachgeschosswohnung an einem Gebäudeende 143,0% vom Median. Daher sollte der Energiebedarf für jede Wohnung ermittelt werden.

Eine Wohnung, die allseitig von anderen Wohnungen umgeben ist, hat auch keine Fenster. Wer will da wohnen? Solche Wohnungen gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht, was am mangelnden Interesse liegen dürfte...
Cowboy, ich bitte nochmals um Sachlichkeit. Allseitig umgeben meint natürlich oben / unten und rechts / links.

Nur der Eigentümer hat die Möglichkeit grundlegend den Energiebedarf eines Gebäudes zu verändern. Da er aber nach einer energetischen Sanierung nicht an der Energieeinsparung partizipiert, ist der Sanierungswille der Eigentümer gering. Damit sich dieses ändert, muss zunächst das Abrechnungssystem verändert werden.

Nun, mit dem Energiepass, denn ein Eigentümer mir bei der Vermietung vorlegen muss, weiß ich als potentieller Mieter vor Abschluss des Mietvertrages, was mich erwartet. Wenn mir der Energieverbrauch zu hoch ist, miete ich die Wohnung nicht an. Und wenn das öfter passiert, wird der Eigentümer sich das noch mal überlegen.
Davon ab, selbstverständlich partizipiert der Eigentümer von einer energetischen Sanierung seines Hauses, denn er darf hinterher die Miete erhöhen. Und das wird er auch tun.
Wie ich bereits erläutert habe, weicht er Verbrauch (in absoluten Werten einer Wohnung bis zu 100%) von der Angabe im Energieausweis je nach Lage im Gebäude erheblich ab.

Sollten es weitere Fragen geben oder Anregungen bestehen, bitte ich um konstruktive Zusammenarbeit.

Ganz oben auf der Seite steht, wann sich die AG Bauen und Verkehr trifft. Wenn Du den Bereich beackern willst, bring Dich in die AG ein. Speziell in diesem Bereich sind wir personell unterbesetzt.

Im Wahlprogramm seht im Bezug auf eine sozialverträgliche und ökologische Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie der Senkung der Energiekosten für Mieter nichts konkretes.

Zum Thema Bauen und Verkehr insgesamt schon, und das soll erst mal reichen. Es gibt noch viele andere Themengebiete, die bisher weder im Grundsatz-, noch im Wahlprogramm vorkommen. Die sollten zunächst mal verstärkt behandelt werden.

Energiepirat Holger
Energiepiraten@gmx.de

-- Markus Bloch 18:11, 4. Jan. 2013 (CET)
-- Energiepirat Holger
-- Hanna Rohst