Archiv:2010/Detmold/LMV 2010.1 Satzungsänderungsanträge

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Anträge zur Satzungsänderung bei der LMV 2010.1

Änderung: Neuer § zur Transparenz

Aus der Crew-Sitzung am 03.12.2009 wurde überlegt, einen Satzungsänderungsantrag zum Thema "Transparenz" zu stellen. Hier soll es um die Klarstellung der Transparenz innerhalb der Piratenpartei in NRW gehen. Die Piraten sprechen von Transparenz und fordern diese auch bei jeder Gelegenheit von anderen. Das muss entsprechend auch in der Satzung manifestiert werden. Daher die Idee dieser Satzungsänderung.

Hintergrund:


Inhalt:

Vorschlag / Ideen von Rolf

Vorschlag / Ideen von Heiko

Vorschlag / Ideen von Andreas

  1. Vorstandsgremium "Transparenzkommission" schaffen
    Siehe Satzungsänderungsantrag aus Bayern
  2. eigenen § zur Verpflichtung zur Transparenz
  3. Aufnahme von Leitlinien zur Transparenz bei den Piraten, wie z.B. bei NGO's wie [xxx Greenpeace]
  4. Aufnahme von Leitlinien für die Zusammenarbeit und Vorstandsführung, wie z.B. bei NGO's wie Greenpeace

zu 2. eigener Paragraph zu "Transparenz" in der Satzung

§ XX Transparenz in der Piratenpartei NRW

  1. Jeder NRW-Pirat hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der parteilichen Ordnung der Piratenpartei NRW, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien. Wird dies nicht ermöglichst, kann der Pirat mit formlosen Antrag dies beim Vorstand der Piratenpartei NRW beantragen.
    1. Seine Schranken findet dieses Auskunfts- und Einsichtsrecht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Verhinderung von Missbrauch und Straftaten. Diese Ausnahmeregelungen sind eng und eindeutig zu befolgen und dürfen nicht pauschal ausgrenzen.
    2. Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah (alles Machbare zur sofortigen Auskunft/Einsicht) und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie dem Antragsteller zu gewähren.
    3. Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten überprüft werden.
  2. Alle Gremien in der Piratenpartei NRW sind verpflichtet, regelmäßig aktuelle Organisations- und Aufgabenbeschreibungen mit der Änderungshistorie zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann.
  3. Mandatsträger wie Landtagsabgeordnete haben jeweils einen eigenen öffentlichen Bericht über die eigene Arbeit zu führen. Dies kann laufend in dem Berichtszeitraum erfolgen oder quartalsweise und ist spätestens zum Monatsletzten des Folgemonats des vorhergehenden Quartals vorzulegen. In dem Bericht ist ebenso das Abstimmungsverhalten in den Gremien mit Begründung festzuhalten.
  4. Der Vorstand hat für einen jährlichen öffentlichen Bericht über die
    -Handhabung der vorgenannten Transparenz (der Auskunfts- und Einsichtsrechte und Organisations- und Aufgabenbeschreibungen) und
    - der erfolgten Verweigerungen von Auskünften mit ausführlicher Erklärung
    des Kalenderjahres spätestens bis zum Monatsletzten des Januars des Folgejahres vorzulegen.
    1. Dieser Bericht kann auch laufend innerhalb des Berichtszeitraums geführt werden.
    2. Veränderungen im Vorstand entbinden die jeweiligen Mitglieder nicht von dieser Pflicht und Verantwortung.
    3. Die/der nach der Veröffentlichung (frühestens 14 Tage danach) nächst folgende LMV/LPT der Piratenpartei NRW hat über die Annahme des Berichts mit 3/4 Mehrheit der Stimmen der anwensenden NRW-Piraten abzustimmen. Namentlich geführte Gegenstimmen haben Mängel sofort und protokolliert zu benennen. Der Gegenstimmende hat nur einmalig die Möglichkeit den Mangel/die Mängel einmalig vorzutragen zu begründen. Rückfragen sind unzulässig. Die anwesenden NRW-Piraten haben direkt im Anschluss über die Annahme des Mangels protokolliert mit einfacher Mehrheit abzustimmen. Wurden alle benannten Mängel des gegenstimmenden Piraten abgelehnt, wird seine Stimme als Zustimmung gewertet. Wird die 3/4 Mehrheit nach Prüfung aller protokollierten Mängel weiterhin nicht erreicht ist dies als Ablehung des Berichts zu werten. Der Vorstand hat die angenommenen begründeten Mängel innerhalb von 4 Wochen zu beheben. An der/den nächst folgenden LMV/LPT ist der korrigierte Bericht zur erneuten Annahme mit Abstimmung vorzulegen.
    4. Der Vorstand gilt erst nach Annahme des Berichts als Entlastet, soweit nicht andere aus der Satzung folgende Gründe eine Entlastung verweigern.