NRW:Projektgruppe/Landtagswahl 2012 Rhein-Sieg-Kreis/Plakate

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Genehmigungen

Stadt/Gemeinde erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Alfter 20.03.2012 20.03.2012 keine Angabe Marcel unter Einhaltung der üblichen Regeln auch außerhalb geschl. Ortschaften (siehe Anschreiben unten)
Bad Honnef erteilt ab sofort 6. Tag nach der Wahl bis zu 50 Astrid siehe unten
Bornheim erteilt ab sofort schnellstmöglich keine Beschränkung Marcel
Eitorf erteilt 15.3.2012 ab sofort 1 Woche nach der Wahl Marcus Brühl Siehe unten
Hennef erteilt 21.3.2012 ab sofort 2 Wochen nach Wahl Marcus Brühl
Königswinter erteilt ab sofort 1 Woche nach der Wahl ohne Limit Astrid
Lohmar noch nicht Marcus Brühl
Meckenheim Ulrich Herden
Much erteilt 15.3.2012 ab sofort 1 Woche nach der Wahl Marcus Brühl Siehe unten
Neunkirchen-Seelscheid erteilt 15.3.2012 ab sofort 1 Woche nach der Wahl Marcus Brühl Siehe unten
Niederkassel
Rheinbach Ulrich Herden
Ruppichteroth noch nicht Marcus Brühl
Siegburg erteilt 20.04.12 unverzüglich Anja Moersch
St. Augustin erteilt 05.04.12 sofort 14.05.12 Sebastian Glahn
Swisttal 29.03.2012 29.03.2012 keine Angabe 10-20 in jedem Ortsteil Marcel
Troisdorf erteilt 29.03.12 unverzüglich 9 pro Stimmbezirk/55 im Stadtgebiet Anja Moersch
Wachtberg Bastian
Windeck erteilt 29.03.12 ab sofort 1 Woche nach Wahl Marcus Brühl
außerhalb geschl. Ortschaften erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Landes- und Bundesstraßen (linksrheinisch) 23.03.2012 23.03.2012 umgehend Marcel Scan der Genehmigung hier
Kreisstraßen 30.03.2012 30.03.2012 umgehend Marcel

Allgemeines

Datei:Plakatwerbung bei Wahlen - Broschüre - neu.pdf Straßen NRW Broschüre zur Plakatierung ausserhalb geschlossener Ortschaften.

Thorres hat von der Stadt Niederkassel noch folgendes Schreiben bekommen: Datei:2010-02-10_plakatgenehmigung_niederkassel.png. Ist nur ne Erläuterung von Straßen.NRW.

Plakat-Standorte

Informationen zu den Plakatstandorten findet Ihr auf dieser Seite.

Wahlkreise

(Stand 2010) deutet an, das dies noch dies Informationen aus der NRW Wahl 2010 sind. Diese werden wahrscheinlich wieder zustimmen, müssen aber trotzdem wieder eingeholt werden.

Rhein-Sieg-Kreis I

Eitorf

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Ansprechpartner ist Herr Wahl 02243 89 165, er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Hennef (Sieg)

ist beantragt


Zuständig Frau Krämer Martina.Kraemer@hennef.de Zuständig für die Beglaubigung der Unterstützungsunterschriften Frau Martens Tatjana.Martens@hennef.de

Lohmar

Plakatierung ist in der Zeit von 7 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl erlaubt. Weiterhin wurde mir die Broschüre von Straßen NRW zugeschickt.

Herr Weber 02246 15- 220 bisher nicht erreicht

Much

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten. Weitere Infos stehen unter http://www.much.de/staticsite/staticsite.php?menuid=116&topmenu=2#4a


Ansprechpartner ist Herr Streich 02245 - 68 72 er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Neunkirchen-Seelscheid

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.


Zuständig: Herr Kauert Joachim.Kauert@neuenkirchen-seelscheid.de er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Infostände sind genehmigungspflichtig.

Ruppichteroth

Ansprechpartner Peter Gauchel Telefon: 02295/49-23 Telefax: 02295/4939 E-Mail: peter.gauchel@ruppichteroth.de Zimmer: 101

noch nicht erreicht mbruehl

Windeck

Hier ist wohl ein Herr Otto unter der Durchwahl 161 zuständig. Er war von der Situation überrascht, scheinbar sind wir die ersten die anfragen.

Anfrage schriftlich per FAX oder Brief.

Rhein-Sieg-Kreis II

Bad Honnef (Stand 2012)

Nach dem Ortsrecht ist Plakatieren gebührenpflichtig und nur in einem engen Zeitraum erlaubt. Nach einem Antrag wird für den Wahlkampf eine gebührenfreie Genehmigung für die Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl erteilt.

Infostände wurden in der Vergangenheit wohl "üblicherweise" auf privaten Grundstücken wie Einkaufsmärkte o.ä. betrieben. Daraus schliesse ich, dass die normalen Regelungen bzgl. Genehmigungen und Gebühren gelten.

Ansprechpartner ist Herr Schöne-Warnefeld gerrit.schoene-warnefeld (at) bad-honnef.de.

Es gibt eine A4-Seite mit pendantischen Vorschriften zum Anbringen von Wahlwerbung - sie kam mit dem Antragsformular. Bitte Fragt euren Plakatverantwortlichen (2012 mich) nach den aktuellen Regeln bevor ihr anfangt Plakate in Bad Honnef aufzuhängen.

Königswinter (Stand 2012)

Herr Bogdanski werner.bogdanski (at) koenigswinter.de ist der Ansprechpartner.

Es wird gebeten, geplante Orte für Plakate und Infostände in einem formlosen Schreiben per Post oder E-Mail durchzugeben.

Regelungen sind wie üblich.

St. Augustin (Stand 2012)

Die Genehmigung der Plakatierung wurde am 5.04.12 erteilt.Die Demontage der Plakate soll am 14.05.12 abgeschlossen sein.

Wichtig

Folgende Sonderregeln (bzw explizit genannte Regeln) sind zu beachten:

  • Keine Plakate an Bäumen, Haltestellen, Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen und Baudenkmälern und nicht an Verkehrszeichen (wie üblich)
  • Plakate dürfen nicht mit Schrauben, Nägeln, Klebeband oder ähnlichem befestigt werden (werden eh nur Kabelbinder nehmen)
  • Das Aufstellen von Plakaten im Kreuzungsbereich (30m vom Beginn der Kreuzung an!!!!!), an Sichtdreiecken, im Bereich (30m!!!) von Kreisverkehren, auf Verkehrsinseln ist untersagt.
  • Nicht (Zitat:) ausserhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen , vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven
  • Im Bereich von Gehwegen Mindesthöhe 2m, bei Radwegen Mindesthöhe 2,25m
  • Wer will kann innerhalb eines Monats dagegen klagen, Widerspruchsverfahren gibt es nicht. (Rechtsbehelf am Ende des Briefes)

Bei Bedarf würde ich den Brief als Kopie oder Scan den Plakatierern zur Verfügung stellen, da ich mir nicht sicher bin, ob ich den online stellen darf. Evil Azrael 21:56, 24. Mär. 2010 (CET)

Noch ein persönlicher Kommentar von mir. Da wir die New Kids on the Block sind, sollten wir uns penibelst an diese Regelung halten, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, das die anderen sich da 100% dran halten werden. Evil Azrael 21:56, 24. Mär. 2010 (CET)

Rhein-Sieg-Kreis III

Alfter

Ansprechpartner: Marcel

Schriftliche Genehmigung liegt vor (incl. Erlaubnis für Infostände)

Scan der Genehmigung hier

Regeln wie üblich.

Bornheim

Ansprechpartner: Marcel

Anfrage an die Stadt ist raus.

Es gelten die üblichen Regelungen.

Meckenheim (Stand 2010)

Ansprechpartner: Ulrich

Keine Genehmigung erforderlich, kann sofort begonnen werden, Ausnahme sind Landesstraßen, dafür ist die Behörde in Euskirchen zuständig. (Für Meckenheim sind dies: Giermaarstraße (L123) und Umgehungsstraße am Bahnhof (L158).

Rheinbach (Stand 2010)

Ansprechpartner: Ulrich

Nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt. Dabei wird für die Innenstadt ein Plan ausgehändigt, in dem die Verbotszonen für die Innenstadt aufgeführt sind.

Swisttal

Ansprechpartner: Marcel

Schriftliche Genehmigung liegt vor.

Scan der Genehmigung hier

Wachtberg(Stand 2010)

Ansprechpartner: Ulrich

Nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und erteilter Erlaubnis (abhängen innerhalb von 2 Tagen !)

Rhein-Sieg-Kreis IV

Niederkassel (Stand 2010)

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Siegburg (Stand 2012)

Ansprechpartner : Anja

erteilt am 5.04.12. Ansprechpartner: Frau Gisela Rotter, E-mail: gisela.rotter@siegburg.de, Tel: 02241/102219

Troisdorf (Stand 2012)

Ansprechpartner : Anja

Genehmigung erteilt am 29.03.12. Die Plakate sind unverzüglich nach dem 13.05. zu entfernen. Ansprechpartner. Frau Tumulkas,Rathaus Troisdorf, Ordnungsamt E-mail: tumulkas@troisdorf.de Tel. 02241/900-314 Fax 02241/900-8314

Bestand Plakate

Carsten

Bei Carsten (Troisdorf) lagern noch Plakate von der Bundestagswahl 2009. Hier müßte noch eine Inventur gemacht werden. Insgesamt sollten das 70...75 Plakate mit unterschiedlichen Motiven sein.

Ulrich

Bei Ulrich in Meckenheim lagern folgende Plakate:

  • 25 für freien Zugang zu Infomation + Bildung
  • 16 Freiheit ist keine Randnotiz
  • 10 gegen Patente
  • 17 gläserner Bürger
  • 14 jeder von Eich hat einen Anderhaken

Summe: 82

Stefan

Bei Stefan in Troisdorf lagern folgende Plakate:

  • 16 für freien Zugang zu Infomation + Bildung
  • 11 Freiheit ist keine Randnotiz
  • 9 gläserner Bürger
  • 6 Änderhaken
  • 2 Patente

Summe: 44

Christoph

Einige sind noch in meinem Keller. Anzahl kann ich am Wochenende mitteilen. Abholung an Wochenenden oder nächste Woche nachmittags nach Vereinbarung. Evil Azrael 17:47, 5. Apr. 2012 (CEST)

Marcel

Platten:

  • 4x A1 (müssten überklebt werden)
  • ca. 20x A3 (leer)

Plakate:

  • 13x Traue keinem Plakat (A1)
  • 3x Traue keinem Plakat (A3)

Es müssten noch einige weitere A3 Plakate vorhanden sein, die suche ich aber noch.

Einwohner im RSK

Datenquelle: [1]

Stadt/Gemeinde Einwohner Anteil in Prozent
Alfter 22.813 3,8
Bad Honnef, Stadt 24.988 4,2
Bornheim, Stadt 48.497 8,1
Eitorf 19.556 3,2
Hennef (Sieg) Stadt 45.726 7,6
Königswinter, Stadt 41.009 6,9
Lohmar, Stadt 31.078 5,2
Meckenheim, Stadt 24.400 4,1
Much 15.052 2,5
Neunkirchen-Seelscheid 20.744 3,5
Niederkassel, Stadt 37.307 6,2
Rheinbach, Stadt 26.951 4,5
Ruppichteroth 10.782 1,8
Sankt Augustin, Stadt 55.701 9,3
Siegburg, Stadt 39.510 6,6
Swisttal 18.204 3,0
Troisdorf, Stadt 75.068 12,5
Wachtberg 20.149 3,3
Windeck 20.625 3,4
Rhein-Sieg-Kreis 598.160 100,0