NRW:Projektgruppe/Landtagswahl 2010 OWL/Orga
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Inhaltsverzeichnis
Arbeitsmodell & Entscheidungsmodell
Innere Struktur
- Die PG kann bei Bedarf Untergruppen bilden und sich somit eine innere Struktur zu geben.
Entscheidungen
- Entscheidungen der PG werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Die PG ist ab 3 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.
Aufnahme eines neuen PG-Mitglieds
- Neue Mitglieder können auf regulären PG-Treffen aufgenommen werden. Hierzu ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden PG-Mitglieder notwendig. Wird die Aufnahme eines Mitglieds verweigert, so ist dies gegenüber dem Bewerber zu begründen.
Ausschluss eines PG-Mitglieds
- Ein Mitglied der PG wird automatisch aus der PG ausgeschlossen, wenn es zweimal in Folge unentschuldigt einem PG-Treffen fernbleibt.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Mitglied aktiv auf Antrag aus der PG auszuschließen. Der geplante Ausschluss auf Antrag muss spätestens 4 Tage vor der Entscheidung auf der Wiki-Seite der PG sowie per E-Mail auf der OWL Mailingliste angekündigt und begründet werden.
- Bei der Abstimmung zum Ausschluss eines Mitglieds haben weder der Antragsteller noch das auszuschließende Mitglied ein Stimmrecht. Der Ausschluss gilt als beschlossen, wenn 2/3 der anwesenden PG-Mitglieder abzüglich der beiden Stimmrechtslosen für den Ausschluss stimmen.
Änderung der Gründungsentscheidungen
- Die PG vereinbart ein Änderungsrecht, um die Festlegungen der Gründungsversammlung nachträglich zu ändern, soweit dies nicht im konkreten Einzelfall gegen die Satzung der Piratenpartei verstößt.
- Als Festlegungen der Gründungsversammlung in diesem Sinne gelten
- die Aufgabenbeschreibung der PG,
- der Name der PG,
- das Enddatum der PG,
- der Sprecher der PG,
- das Entscheidungsmodell der PG.
- Die geplante Änderung einer Gründungsentscheidung muss spätestens 4 Tage vor der Entscheidung auf der Wiki-Seite der PG sowie per E-Mail auf der OWL Mailingliste angekündigt und begründet werden. Änderungen an Festlegungen der Gründungsversammlung können mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden PG-Mitglieder beschlossen werden.
Ausgabenbewilligung
- Die Bewilligung von Ausgaben wird speziell geregelt. Das Entscheidungsmodell hierfür wird zu einem späterem Zeitpunkt festgelegt. Bis dahin darf die PG kein Geld ausgeben.
Zusammenarbeitsmodell
- Das Zusammenarbeitmodell wird später entscchieden und dokumentiert