NRW:Projektgruppe/Landtagswahl 2010 OWL/Orga

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Arbeitsmodell & Entscheidungsmodell

Innere Struktur

  • Die PG kann bei Bedarf Untergruppen bilden und sich somit eine innere Struktur zu geben.

Entscheidungen

  • Entscheidungen der PG werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Die PG ist ab 3 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

Aufnahme eines neuen PG-Mitglieds

  • Neue Mitglieder können auf regulären PG-Treffen aufgenommen werden. Hierzu ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden PG-Mitglieder notwendig. Wird die Aufnahme eines Mitglieds verweigert, so ist dies gegenüber dem Bewerber zu begründen.

Ausschluss eines PG-Mitglieds

  • Ein Mitglied der PG wird automatisch aus der PG ausgeschlossen, wenn es zweimal in Folge unentschuldigt einem PG-Treffen fernbleibt.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Mitglied aktiv auf Antrag aus der PG auszuschließen. Der geplante Ausschluss auf Antrag muss spätestens 4 Tage vor der Entscheidung auf der Wiki-Seite der PG sowie per E-Mail auf der OWL Mailingliste angekündigt und begründet werden.
  • Bei der Abstimmung zum Ausschluss eines Mitglieds haben weder der Antragsteller noch das auszuschließende Mitglied ein Stimmrecht. Der Ausschluss gilt als beschlossen, wenn 2/3 der anwesenden PG-Mitglieder abzüglich der beiden Stimmrechtslosen für den Ausschluss stimmen.

Änderung der Gründungsentscheidungen

  • Die PG vereinbart ein Änderungsrecht, um die Festlegungen der Gründungsversammlung nachträglich zu ändern, soweit dies nicht im konkreten Einzelfall gegen die Satzung der Piratenpartei verstößt.
  • Als Festlegungen der Gründungsversammlung in diesem Sinne gelten
  1. die Aufgabenbeschreibung der PG,
  2. der Name der PG,
  3. das Enddatum der PG,
  4. der Sprecher der PG,
  5. das Entscheidungsmodell der PG.
  • Die geplante Änderung einer Gründungsentscheidung muss spätestens 4 Tage vor der Entscheidung auf der Wiki-Seite der PG sowie per E-Mail auf der OWL Mailingliste angekündigt und begründet werden. Änderungen an Festlegungen der Gründungsversammlung können mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden PG-Mitglieder beschlossen werden.

Ausgabenbewilligung

  • Die Bewilligung von Ausgaben wird speziell geregelt. Das Entscheidungsmodell hierfür wird zu einem späterem Zeitpunkt festgelegt. Bis dahin darf die PG kein Geld ausgeben.

Zusammenarbeitsmodell

  • Das Zusammenarbeitmodell wird später entscchieden und dokumentiert