Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/31

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Satzungsänderung §6 Abs. 6

Antragsnummer: 031
Satzungsänderungsantrag: §6 Abs. 6
Eingereicht am 20.04.07 per Fax
Antragsteller: Ingo Ponickau, Peter Böhm, Alexander Bock, Mihael Kodric / Mitglieder der Piratenpartei
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Antrag:

§6 Abs. 6 lautet: Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.

Kommentar:

Entspricht dem zweiten Änderungswunsch des Bundeswahlleiters. Bei einer Ordnungsmaßnahme gegen Gebietsverbände gibt es ein (und nur ein) Verfahren beim zuständigen Schiedsgericht. Wird die Ordnungsmaßnahme als korrekt befunden, so wird beim nächsten zuständigen Parteitag über die Ordnungsmaßnahme abgestimmt. Beim Parteitag wird nur über die Akzeptanz oder Ablehnung der Ordnungsmaßnahme abgestimmt, d.h. es werden keine Kompromisse ausgearbeitet.