BY:Unterallgäu-Memmingen/KV/Kreisparteitag 2013/SÄA01
Satzungsänderung Verzicht auf Vorstandsbeschluß
- Antragsnummer: 001
- Satzungsänderungsantrag: Verzicht auf Vorstandsbeschluß
- Eingereicht am 19.11.13
- Antragsteller: Christian Haas
- Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, den $ 3 Absatz 7 wie folgend zu ändern.
Textänderungen in der Satzung
alt:
§ 3 Absatz 7
Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Kreisparteitag in Textform ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.
neu:
§ 3 Absatz 7
Der Vorsitzende lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Kreisparteitag in Textform ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.
Begründung
Aus praktischer Sicht vereinfacht die Satzungsänderung die Einladung, da der formelle Overhead durch einen zusätzlichen Vorstandsbeschluß entfällt.