BY:Rosenheim/Kreisverband/Protokoll/2014-03-30

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Inhaltsverzeichnis

Protokoll vom 3. Kreisparteitag KV Rosenheim

Datum: 30.03.14 Ort: Weinhaus zum Santa, Rosenheim Beginn: 14:00 Uhr Ende: 18:00 Uhr

Akkreditierte Teilnehmer

  1. Florian Schneider
  2. Andreas Miesauer
  3. Hartmut Ernst
  4. Imke Arbinger
  5. Holger –Erhard Meier
  6. Olaf Konstantin Krueger
  7. Thomas G. Weigert
  8. Bernhard Häusler
  9. Andreas Stürzl
  10. Gunthard Anderer
  11. Michael Bachinger
  12. Enzo
  13. Ludwig Bernharzeder

Gäste

  1. Thomas Knoblich (LV Bayern)
  2. Dietmar Hölscher (BV OBB)
  3. Dietmar Teufel (BV OBB)

TOP 1 Begrüßung der anwesenden Mitglieder

Tommy begrüsst die anwesenden Mitglieder und Gäste.

TOP 2 Organisatorisches

2.1 Beschlussfähigkeit, Tagesordnung, Geschäftsordnung

Der Vorstand stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Kreisverbandes fest; es sind 13 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Die vorläufige Tagesordnung wird von den Mitgliedern angenommen, ebenso die Geschäftsordnung. Thomas G. Weigert bittet um Vorziehung eines Satzungsänderungsantrages, da dieser für die anstehende Vorstandswahl bedeutend ist.

2.2 Feststellung, ob Öffentlichkeit erwünscht und dass während der Sitzung Bild- und Ton-Aufnahmen gestattet sind

Einstimmig wird beschlossen, dass Gäste willkommen und Aufnahmen/Mitschnitte erlaubt sind.

2.3 Für den Kreisparteitag werden die Ämter wie folgt von der Versammlung besetzt:

Wahlleiter:
Dietmar Teufel (Schatzmeister BzV OBB) einstimmig gewählt

Versammlungsleiter:
Dietmar Hölscher (Vorsitzender BzV OBB) einstimmig gewählt

Protokoll:
Imke Arbinger (KV Rosenheim) einstimmig gewählt

Wahlhelfer:
Andreas Miesauer (KV Rosenheim) einstimmig gewählt

TOP 3 Jahresberichte des Vorstandes

3.1 Vorsitzender Thomas G. Weigert

Link: https://wiki.piratenpartei.de/Rosenheim/Kreisvorstand/Rechenschaftsbericht/2014

3.2 Schatzmeisterin Imke Arbinger

Ich habe am 03.04.13 das Amt von Michael Bachinger übernommen. Der Kontostand war damals 482,05€; am heutigen Tage haben wir ein Guthaben von 2.182,91€. Wir haben in diesem Zeitraum Spenden in Höhe von 4.325€ erhalten; Hauptspender sind Thomas G. Weigert und Prof. Dr. Hartmut Ernst. Von Bundes- und Landesverband erhielten wir anteilige Mitgliedsbeiträge und finanzielle Unterstützung zur Kommunalwahl insgesamt in Höhe von 2.230,36€. Des weiteren erhielten wir 60€ aus bereits im Voraus bezahlten Infostandgebühren von der Stadt Rosenheim für nicht genutzte Infostände zurück. Die Ausgaben beliefen sich auf 4.910,51€ ; reine Wahlkampfkosten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

3.3 Kassenprüfer Andreas Stürzl

Es erfolgte zweimal eine Kassenprüfung im Zeitraum vom 03.04.13 bis 30.03.14. Die Kassenprüfung für 2013 am 17.01.14, die zweite heute am 30.03.14 über den Zeitraum 01.01. – 30.03.14. Prüfer waren Thomas G.Weigert und Andreas Stürzl. Insgesamt gibt es 2 Prüfer, nicht immer haben alle Zeit. Empfehlung: ideal sind mindestens 3 Prüfer und die Durchführung von mindestens 2 ist perfekt. Es wurde heute ein Bankkonto nach detailliertem Prüfschema geprüft. Dabei wurde insbesondere geprüft: Vollständigkeit, Klarheit und Nachprüfbarkeit aller Unterlagen; alles ist lückenlos dokumentiert. Ablage übersichtlich und nach einem nachvollziehbaren Ordnungsprinzip. Finanzbuchhaltung, Kontoauszüge und Belege. Geprüft wurde das Girokonto für den gesamten Zeitraum mit allen Belegen. Zusammenfassung: Grundsätzlich alles ordnungsgemäß. Es sind keine Abweichungen feststellbar. Die Buchführung ist lobenswert. Dennoch gibt es auch noch Optimierungsmöglichkeiten. Transparenz der Prüfung und Bericht im Wiki, Verbesserungen auch für die Prüfung vorhanden, Vorschläge sollen hierzu erarbeitet werden. Abschließend ist zu sagen: Empfehlung an den Parteitag die Vorstandschaft soll entlastet werden.

3.4 Dr. Olaf-Konstantin Krueger zur Arbeit des Vorstandes

Insbesondere die Kommunalwahlen betreffend möchte er Thomas G. Weigert und Prof. Dr. Hartmut Ernst für ihren persönlichen und finanziellen Einsatz im Endspurt um die Erreichung der notwendigen Unterschriften zur Kommunalwahlzulassung danken. Als Anmerkung stellt er in den Raum, dass diese Kommunalwahlrecht eine Art 5% Hürde für kleine Parteien ist. Das persönliche Erscheinen unter Vorlage des Passes und der deutlichen Eintragung des Namens in den Unterstützungslisten erschwert die Zustimmungsbereitschaft der Bevölkerung. Prof. Dr.Hartmut Ernst berichtet, dass er eine juristische Anfrage gestellt hat, in wie weit das Kommunalwahlrecht rechtmäßig ist, da insbesondere auch das Verhältnis von benötigten Unterschriften zur Einwohnerzahl nicht nachvollziehbar ist; z.B. München mit 1,4 Millionen Einwohnern benötigt 1.000 Unterschriften, Rosenheim mit 60.000 Einwohnern benötigt 480 Unterschriften.

3.5 Entlastung des Vorstandes

Der Kassenprüfer empfiehlt die Entlastung des Vorstandes. Einstimmig ohne Enthaltung oder Gegenstimme wird beschlossen, den Vorstand en bloc zu entlasten und alle Vorstandsposten zur Wahl zu stellen. Der Vorsitzende und der Schatzmeiser des BV Oberbayern bedanken sich bei dem entlasteten Vorstand des KV Rosenheim für dessen geleistete Arbeit.

TOP 4 Satzungsänderungsantrag bzgl. der Anzahl der Vorstandsmitglieder

Thomas G.Weigert

Es wird beantragt, in der Satzung §6b Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand (nachfolgend Vorstand) besteht aus: o einem Vorsitzenden, o einem stellvertretenden Vorsitzenden, o einem Schatzmeister o einem stellvertretenden Schatzmeister und o einem politischen Geschäftsführer. wie folgt zu ersetzen und die nachfolgende Nummerierung zu ändern. §6b - Kreisvorstand 1. Dem Kreisvorstand (nachfolgend Vorstand) gehören mindestens drei Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. 2. Durch einfachen Beschluss des Parteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich ein stellvertretende Schatzmeister, ein Generalsekretär, ein politischer Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer gewählt werden.

Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme aufgrund der somit vorhandenen 2/3 Mehrheit angenommen. Somit besteht der neu zu wählende Vorstand aus 3 Personen (1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender und Schatzmeister) und ggf. zusätzlich funktionelle Beisitzer. Mit 6:4 Stimmen wird die Bestimmung der zusätzlichen Beisitzer vor der Vorstandswahl abgelehnt.

Dietmar Hölscher übergibt die Versammlung an den Wahlleiter Dietmar Teufel und seinem Wahlhelfer Andreas Miesauer.

TOP 5 Wahl des Vorstands KV Rosenheim (13 stimmberechtigte Mitglieder)

5.1 Wahl des 1.Vorsitzenden

Zur Wahl stehen Thomas G.Weigert und Michael Bachinger. Mit 12 zu 6 Stimmen wird Thomas G.Weigert zum neuen alten 1.Vorsitzenden gewählt.

5.2 Wahl des 2. Vorsitzenden

Zur Wahl steht Bernhard Häusler. Mit 11:2 wird er gewählt.

5.3 Wahl des Schatzmeister

Zur Wahl steht Imke Arbinger. Mit 13 Ja-Stimmen wird sie zur neuen alten Schatzmeisterin gewählt.

Alle gewählten Vorstände nehmen die Wahl an.

TOP 6 Erweiterung des Vorstandes

Die Mehrheit des Kreisverbandes beschließt, den Vorstand um einen Beisitzer und einen politischen Geschäftsführer zu erweitern. Zum neuen alten Politischen Geschäftsführer wird Dr. Olaf Konstantin Krüger mit 11 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme gewählt. Zum Beisitzer wird Florian Schneider mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gewählt. Es gab für beide Positionen keinen Gegenkandidaten.

TOP 7 Wahl der Kassenprüfer

Andreas Stürzl wird zusammen mit Michael Bachinger mit Mehrheit zum Kassenprüferduo gewählt.

Dietmar Teufel übergibt an den Versammlungsleiter Dietmar Hölscher.

TOP 10 Sonstige Anträge

10.1. SÄ Verfahrensordnung

Thomas G.Weigert

Beantragte Änderungen Es wird beantragt, in der Satzung den Abschnitt C Verfahrensordnung wie folgt zu ergänzen. Abschnitt C - Verfahrensordnung §1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung Diese Verfahrensordnung regelt Versammlungen des Kreisverbandes Rosenheim der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen. §2 - Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist. §3 - Akkreditierung 1. Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbandes (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst. 2. Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste und kontrollieren die Mitgliedschaft und Stimmberechtigung der Teilnehmer. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden. §4 - Versammlungsleitung Eine Mitgliederversammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstandes als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest. §5 - Protokoll Von der Versammlung wird von den Protokollführern ein Protokoll angefertigt und zusammen mit allen Mitgliedern der Versammlungsleitung unterschrieben. §6 - Beschlüsse Sofern nicht anders angegeben, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefasst. Eine einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen. §7 - Geschäftsordnung Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Bestimmungen dieser Verfahrensordnung ergänzt. Der Antrag wird mit 2/3-Mehrheit angenommen.

10.2. SÄ Mitgliederentscheid

(Thomas G.Weigert)

Dieser Antrag erreicht nicht die notwendige 2/3-Mehrheit und wird deshalb abgelehnt.

10.3. SÄ Bewerberaufstellung

(Thommy G. Weigert)

Es wird beantragt, in der Satzung §7 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

(4) Die Einladung für Nominierungsversammlungen erfolgt durch öffentliche Ankündigung oder einzeln an alle laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder und weist explizit auf die Bewerberaufstellung und Wahlen hin; im übrigen gelten für Form und Frist der Ladung die selben Regeln wie für die Ladungen zum Kreisparteitag. Bei vorgezogenen Wahlen beträgt die Frist zwei Wochen.

wie folgt zu ersetzen und die nachfolgende Nummerierung zu ändern.


§7 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen • (4) Die Einladung für Nominierungsversammlungen erfolgt durch öffentliche Ankündigung oder einzeln an alle laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder und weist explizit auf die Bewerberaufstellung und Wahlen hin. Im Übrigen gelten für Form und Frist der Einladung die selben Regeln wie für die Einladungen zum Kreisparteitag. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzen sich die Ladungsfristen auf fünf Tage. • (5) Der Bewerber bzw. die Liste für den Stimm- oder Wahlkreis muss in geheimer Wahl eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. Die weiteren Details des Wahlverfahrens regelt die Geschäftsordnung der Nominierungsversammlung. Der Antrag wird mit 2/3-Mehrheit angenommen.

10.4. PA Kommunales Grundsatzprogramm für Rosenheim Stadt und Land

(Thommy G.Weigert)

Da es sich um einen wiederholten Programmantrag handelt, der keine Zustimmung erreicht, wird er zurück genommen.

10.5. PP 001 Informationsfreiheitssatzung für Kreis und Stadt Rosenheim

(Thommy G.Weigert) angenommen

Der Kreisverband Rosenheim fordert für die kreisfreie Stadt Rosenheim und die 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim eine Informationsfreiheitssatzung. Die geforderte Informationsfreiheitssatzung für alle Kommunen im Landkreis ist stark angelehnt an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist damit ein Kontroll- und Mitgestaltungsrecht aller Bürgerinnen und Bürger.

Begründung: Informationsfreiheitsgesetze wurden bereits auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben. Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen. Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung nach Hamburger Modell orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankert. Eine sinnvolle Satzung soll nach Hamburger Modell ausgearbeitet werden (bereits durch die IG IFS/TG des Bezirksverbandes Bayern in Arbeit), da in der Satzung der Landeshauptstadt München enthaltene Ausschlussklauseln so formuliert sind, dass trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht zur Einsicht veröffentlicht werden müssen (siehe § 6 der Münchener Satzung) Eine speziell auf die Bedingungen seiner Gemeinde zugeschnittene Informationsfreiheitssatzung kann jeder Bürger vor Ort beantragen. Da dies aber, aus welchen Gründen auch immer, von einzelnen Personen nicht umgesetzt wird, sollte sich die Piratenpartei für das Recht auf Informationsfreiheit einsetzen. Die Informationsfreiheitssatzung in den Gemeinden soll als Vorreiter und erster Schritt für ein zu forderndes Transparenzgesetz für das Land Bayern dienen und wäre damit eine Grundsteinlegung für eine solche Forderung. Eines der obersten Gebote der Piratenpartei ist die Transparenz in der Politik, da sollte es gerade auf der kommunalen Ebene oberste Priorität haben.

10.6. PP 002 Streckenvergabe Bahn

  (Michael Bachinger)    zurück gezogen

10.7. PP 003 Wiederbelebung des Bahnhofes Scheiberloh

(Michael Bachinger) angenommen

Die Piratenpartei Rosenheim spricht sich klar für eine Wiederbelebung des Bahnhofs in Scheiberloh aus. Begründung: Ein diskutiertes Thema in Stephanskirchen, da es sich um eine Haltestelle direkt am Simssee und mit Verbindung nach Salzburg und München handelt

10.8. PP 004 Ausbau B15

(Michael Bachinger) zurück gezogen

10.9. PP 005 Manifest

(Michael Bachinger) angenommen

Wir stellen den Menschen ins Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Geschehens, sein Wohl ist das Ziel unseres Tuns. Der Staat, seine Vertreter und Organe haben nur dann eine Berechtigung für ihre Aufgaben, wenn sie diesem Ziel auch folgen. Daraus folgen Pflichten des Staates gegenüber den Menschen, die in diesem Staat leben oder mit ihm zu tun haben. Der Staat und die ihn stützende Gesellschaft haben für die Bewahrung von Freiheits- und Menschenrechten zu sorgen. Das für unsere Gesellschaft gefährlichste und langfristig existenzielle Problem ist der schleichende und stetige Abbau der Bürgerrechte, der demokratischen und sozialen Teilhabe sowie der Verlust von Freiheit. Politik sollte auf sachlichen Entscheidungen beruhen. Unser Menschenbild ist geprägt von dem Ideal eines mündigen, aufgeklärten und eigenverantwortlichen Menschen, der in einer freien, humanistischen Gesellschaft lebt. Der Staat hat die Aufgabe, die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen um die freie Entwicklung der Gesellschaft und der Menschen sicher zu stellen. Unser Ideal ist daher eine sachliche, humanistisch geprägte, liberale und soziale Politik Wir wollen den Menschen unsere Schwerpunkte nicht als allheilbringende Botschaft vorgeben. Vielmehr wollen wir durch freie Bildung, die auch soziale und emotionale Aspekte des Menschseins einschliesst, in den Menschen die Fähigkeit und das Streben fördern, frei, gebildet und selbstbestimmt sein zu wollen. Ein freier Mensch kann nur existieren, wenn er frei von Zwängen ist. Das befreit den Menschen aber nicht von Verantwortung. Alle Rechte, die man als Bürger innehat, enthalten gleichzeitig die Pflicht, sie nicht gegen die Gesellschaft anzuwenden. Die Erkenntnis, dass die eigene Freiheit ihre Schranken in der gleichen Freiheit der Anderen hat, ist Grundlage einer freien und gleichzeitig solidarischen Gesellschaft. Freiheit bedeutet dabei die Bewahrung der Grundrechte der Menschen. In Freiheit kann ein Mensch auch nur dann leben, wenn er die eigene Privatsphäre frei gestalten kann, ohne Überwachung, Beeinflussung oder äußere Kontrolle, gleich ob durch die Gesellschaft, den Staat oder Unternehmen. Zur Freiheit gehört auch die Möglichkeit, seine grundsätzliche Existenz zu sichern. Dazu braucht es ein stabiles, faires und offenes Sozialsystem und die Sicherung einer stabilen und intakten Umwelt. Eine freie Gesellschaft braucht gebildete Menschen. Der Zugang aller Bürger zu Bildung und Information ist einer der fundamentalen Pfeiler einer stabilen Demokratie. Nur Bildung für alle bringt nachhaltig soziale Gerechtigkeit. Menschen sind nur dann frei, wenn sie die Gesellschaft und den Staat aktiv und bewusst mitgestalten können. Zwingende Grundvoraussetzung hierfür ist, dass politische Strukturen übersichtlich und klar sind; eine Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten ist unabdingbar. Volksabstimmungen und Verbesserungen des Wahlrechtes, ein Ausbau der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Abgeordneten und Bürgern, um politische Entscheidungen im voraus beeinflussen zu können zählen für uns zu den zentralen Voraussetzungen für demokratisches Handeln und menschliche Freiheit. Unsere Gesellschaft verändert sich ständig weiter. Die Politik muss dem folgen. Unser Ideal einer Partei, aber auch eines politischen Systems ist daher ein System im ständigen Wandel. Wir wollen das Rad nicht zurückdrehen, sondern die von vielen ignorierte, aber immer existente Dynamik der gesellschaftlichen Veränderung in die Politik einbringen. Wir stehen für Gleichbehandlung durch den Staat, seine Vertreter und Organe. Denn weder sind wir alle gleich, noch wollen wir alle gleich machen. Wir wollen jedoch, dass alle gleich behandelt werden und die gleichen Chancen haben. Der Respekt vor der Pluralität muss jedem Einzelnen, der Gesellschaft und dem Staat zu eigen sein. Die Würde jedes Einzelnen ist unantastbar. Dazu gehört es, jeden in seiner Unterschiedlichkeit gleich zu behandeln. Eine freie Gesellschaft kann nicht ohne eine zukunftsfähige und am gesellschaftlichen Gesamtwohl orientierte Wirtschaft existieren. Wir bekennen uns daher zu den Idealen einer sozialen Marktwirtschaft.

10.10 Sonstiger Antrag

Michael Bachinger: „Der KV stellt keine finanziellen Mittel zur Unterstützung des EU-Wahlkampfes aus der KV-Kasse zur Verfügung.“ Der Antrag wird zurück genommen; da der KV Rosenheim im EU-Wahlkampf plakatiert und Infostände errichtet.

10.11 Sonstiger Antrag

Thomas G.Weigert

„Mitgliederentscheidsordnung“ Der Antrag wird zurück genommen, da auch der SÄ Mitgliederentscheid abgelehnt wurde.

TOP 11 Termine

11.1 Kommunal-Wahl-AG

Nächstes Treffen am Sonntag, den 27.04. 12:30 Uhr bei Dr.Hartmut Ernst, Buchenweg 4 Rosenheim-Kastenau


11.2 1.Vorstandssitzung des neuen Vorstandes

02.04. 19 Uhr Weinhaus zum Santa, Rosenheim, anschließend programmatischer Stammtisch


TOP 12 Abschlussworte und Schließung der Versammlung durch den neu gewählten Vorsitzenden

Thommy G.Weigert beendet den 2.Kreisparteitag der Piratenpartei Rosenheim und bedankt sich für den tollen Einsatz des Wahlleiters Dietmar Teufel und dem Versammlungsleiter Dietmar Hölscher. Er wünscht dem neuen-alten Vorstand alles Gute und viel Erfolg für die zukünftige Arbeit.