BY:Mittelfranken/Ansbach/Mitgliederversammlung 2013.1/Satzungsänderungsanträge

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Satzungsänderungsanträge:

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SÄA #1 (eingereicht 19.12.2012) Tobias Rudert:

Antrag:

Es wird beantragt, die Satzung des Kreisverbandes Ansbach folgendermaßen zu ändern:

Nach dem Paragraph "§1 Name, Mitgliedschaft und Tätigkeitsgebiet" wird ein neuer Paragraph "§2 Einladung zur Mitgliederversammlung" eingefügt und alle nachfolgenden Paragraphen werden entsprechend neu nummeriert.

Der neue Paragraph "§2 Einladung zur Mitgliederversammlung" hat folgenden Inhalt:

"Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens 2 Wochen vorher schriftlich per e-Mail und Veröffentlichung auf der Webseite der PIRATEN zur Mitgliederversammlung ein."


Begründung:

Bisher übernimmt der KV Ansbach die 4-wöchige Einladungsfrist aus der Satzung des Bezirksverbands Mittelfranken. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Frist für unseren Kreisverband unnötig lang ist und die Planung und rechtzeitige Einladung erschwert. Die bisherige Frist passt zu den Gegebenheiten eines Bezirksverbands, eine lokale Gliederung ist mit einer Mindestfrist von 2 Wochen jedoch besser bedient.


SÄA #2 (eingereicht 16.12.2012) Ralf Engelhardt

Satzungsänderungsantrag

Der Kreisparteitag möge beschließen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass §2 (Teilung in zwei getrennte Gliederungen) durch folgenden Text ersetzt wird:

neuer Text:

§2 Teilung in zwei getrennte Gliederunge

(1) Die Teilung des Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis der Piratenpartei Deutschland in zwei getrennte Gliederungen, bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen bei einer Abstimmung auf einer extra hierfür einberufenen Mitgliederversammlung. Dieser Fall entspricht der Auflösung des Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis und ermöglicht so die Gründung von eigenständigen Gliederungen der 2 Kreise, diese Satzung verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit.

(2) Eine Teilung kann vom Vorstand des KV Ansbach oder von mind. 10% der stimmberechtigten Mitglieder beantragt werden. Die Mitgliederversammlung hierzu wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen schriftlich oder per eMail einberufen.

bisheriger Text:

§2 Teilung in zwei getrennte Gliederungen

(1) Die Teilung des Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis der Piratenpartei Deutschland in zwei getrennte Gliederungen, bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen bei einer Abstimmung auf einer Mitgliederversammlung. Dieser Fall entspricht der Auflösung des Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis und ermöglicht so die Gründung von eigenständigen Gliederungen der 2 Kreise, diese Satzung verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit.

Begründung: Durch die alte Formulierung zur KV-Auflösung wäre eine überraschende Auflösung des KV möglich. Bei den geringen Besucherzahlen der MVs würden dazu wenige (evtl. auch "Neu"-Mitglieder nur zu dem Zweck) Stimmberechtige genügen, um den KV aufzulösen.


Feuchtwangen, den 15.12.2012 Ralf Engelhardt


SÄA #3 (eingereicht 16.12.2012) Ralf Engelhardt

Satzungsänderungsantrag

Der Kreisparteitag möge beschließen, die folgende Artikel an geeigneter Stelle in die Satzung des Kreisverbandes Ansbach Stadt und Landkreis aufzunehmen:

§ xx – Der Kreisparteitag / Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung auf Kreisebene ist der Kreisparteitag.

(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal im Jahr. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch Beantragung von 20% der stimmberechtigten Mitglieder der PIRATEN.

Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich per eMail mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Für alle sonstigen Regelungen zur Mitgliederversammlung / Kreisparteitag gilt die Satzung des Bezirksverbands Mittelfranken in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechend.


Begründung: Kürzere Ladungsfrist um schneller auf aktuelle Themen reagieren zu können.


Feuchtwangen, den 16.12.2012 Ralf Engelhardt