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Hier nun endlich der Flyer mit Layout:

Datei:LVBerlin ELENA Flyer.pdf

hier auch noch mal als odt, die svgs dürften sich so auch bei Bedarf noch mal extrahieren und bearbeiten lasssen: Datei:LVBerlin ELENA Flyer.odt

A5-Flyer ELENA: Entwurf

Nachstehend das gemeinsam bearbeitete Dokument als Fließtext - BITTE JETZT NICT MEHR BEARBEITEN

S.1

Wider die Datensammelwut!

Die Piratenpartei informiert

Heute: Das ELENA Verfahrensgesetz

ELENA - ELektronischer EntgeltNachweis

Seit wann? Seit dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen ausführlichen Entgeltdatensatz mit vielen persönlichen Informationen zu jedem einzelnen Arbeitnehmer an die "Zentrale Speicherstelle" (ZSS) zu übersenden.

Wer? Betroffen sind ausnahmslos alle Arbeitnehmer (auch geringfügig Beschäftigte), Beamten, Soldaten und Richter. Die umfangreichen Datensätze werden für mindestens 40 Millionen Personen zentral erfasst.

Was wird übermittelt?  Das Gehalt mit allen Bestandteilen, die Steuerklasse und der Kinderfreibetrag. (Auf diese Daten konnten bisher nur Ihr Arbeitgeber und das Finanzamt zugreifen.)  Die vereinbarte Wochenarbeitszeit sowie sämtliche Abweichungen; Fehlzeiten und deren Ursache im Detail.  Informationen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die arbeitgeberseitige Begründung hierfür.  Zusätzliche, nicht näher benannte Informationen in Freifeldern, die vom Arbeitgeber „nach Gusto“ ausgefüllt werden können.

Sie meinen, Sie haben nichts zu verbergen? Wirklich nichts? Es werden sehr viel mehr Daten übertragen als bisher.

Eine umfangreiche Datenerhebung erfolgte bisher nur bei tatsächlicher Beantragung von bestimmten Sozialleistungen – ab jetzt findet eine zentrale Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass statt.

Für jeden einzelnen Fehltag ist die Übertragung und langfristige Speicherung einer ausführlichen Begründung vorgesehen: Kind krank? Unbezahlter Urlaub? Selbst länger gesundheitlich beeinträchtigt gewesen? Im Betriebsrat engagiert? Alles wird abgespeichert.

Die digitale Schlüsselverwaltung, die die Sicherheit und Anonymisierung der Datenberge garantieren soll, wird übrigens durch ein privatwirtschafltiches Unternehmen abgewickelt. Haben Sie – allein im Wissen um die Datenskandale der letzten Jahre – ein gutes Gefühl, wenn sensible Daten über Ihre Person zentral erfasst und verwaltet werden?



S.2 Die Maßnahme widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach §3b des Bundesdatenschutzgesetzes: Ihre Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Keine Einwilligung und keine Widerspruchsmöglichkeit seitens der Betroffenen: Die Arbeitgeber sind nur zur Datenweitergabe verpflichtet, müssen Sie hierfür aber nicht fragen. Sie haben zwar ein Recht auf Datenauskunft gegenüber der Behörde, aber mindestens während der ersten zwei Jahre kann dieses seitens der Behörde technisch nicht umgesetzt werden. Insgesamt ist dies ein tiefer, dem Ziel nicht angemessener Eingriff in Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Risiken bei Datenverarbeitung und Datensicherheit: Die so genannte „Registratur FachVerfahren“, die die Schlüssel für die Zentrale Speicherstelle ZSS erstellt, ist in Verantwortung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung ITSG GmbH. Auch die Daten zur geplanten elektronischen Gesundheitskarte sollen von diesem PRIVATwirtschaftlichen Unternehmen verwaltet werden – alle Daten liegen also in einer Hand. Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur und zur Kostenübernahme: Ab dem 01.01.2012 sollen die gesammelten Daten Grundlage für die Beantragung von Sozialleistungen sein. Wer Leistungen beantragt, muss dann mittels Chipkartensystem mit elektronischer Signatur der entsprechenden Behörde Datenzugriff gewähren. Dieses System ist aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst problematisch. Die Kosten für die Chipkarte sind zudem vom Bürger selbst zu tragen.

Auch hinsichtlich der Kernziele Bürokratieabbau und Einsparungen ist ELENA zweifelhaft. Aufgrund all dieser Kritikpunkte halten wir das ELENA-Verfahren für nicht zielführend und für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Wir fordern daher seine umgehende Aussetzung und Rücknahme. http://stopptelena.de http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren

Impressum: Piratenpartei Deutschland Landesverband Berlin, Andreasstraße 66, 10243 Berlin, Stand Januar 2010, V.i.S.d.P. Manuela Schauerhammer.