BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/Antragsportal/GVFK2012.1 002 Regelung von Bezirksbeauftragungen

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Antragsnummer

GVMH12.1 002

Einreichungsdatum

31.05.2012

Antragstitel

Regelung von Bezirksbeauftragungen

Antragsteller

Maria Krieg

Antragstyp

sonstiger Antrag

Antragstext

Teil 1: Beauftragte berichten bei der nächsten Gebietsversammlung über ihre Tätigkeiten. Sollte ein Beauftragter nicht selbst berichten können, so möge dieser einen Stellvertreter mit dem Bericht beauftragen.

Teil 2: Zeitliche Begrenzung von Beauftragungen

  • Beauftragungen können bei jeder Gebietsversammlung wieder entzogen werden.
  • Beauftragungen erlöschen spätestens 1 Jahr nach der Gebietsversammlung, die die Beauftragung ausgesprochen hat.

Anmerkungen

Begründung Teil 1: ein Gebietsbeauftragter sollte nicht nur den Titel einsacken, sondern auch Rechenschaft über seine Arbeit ablegen müssen.

Begründung Teil 2: Falls jemand seine Beauftragung nicht erfüllt bzw. "vergessen" wird, dass jemand eine Beauftragung hat, muss demjenigen die Beauftragung wieder entzogen werden können.

Empfehlung: ein Meinungsbild, ob die beiden Teile zusammen abgestimmt werden sollten oder einzeln.

Konkurrenzanträge

keine

Ergebnis

zurückgezogen