BE:Crews/Witwe Ching/BVV-Wahlen 2011/Wir habens in eine BVV geschafft - und nun

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Wir habens in eine BVV geschafft - und nun ?

Zunächst freuen wir uns natürlich und machen eine Riesen-Wahlparty, auf der es massenweise Rum gibt :-)

Wenn der Kater dann verflogen ist und der Bezirkswahlleiter das endgültige Ergebnis bekannt gegeben hat, sind einige Dinge zu beachten. Dabei ist danach zu unterscheiden, ob wir Fraktionsstatus erreichen oder nicht.

  • Fraktionsstatus nicht erreicht

Schade. Wirklich schade. Der einzelne Pirat oder die beiden Piraten nehmen ihre Wahl an, bekommen einen Sitz im Sitzungssaal zugewiesen, können sich einen Ausschuß aussuchen, in dem sie mitarbeiten wollen - und das wars dann im großen und ganzen...

  • Fraktionsstatus erreicht

Prima ! Gleich noch eine Buddel Rum austrinken ! :-)

Der Fraktionsstatus bedeutet einige Vorteile, aber auch einige Nachteile. Beide sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.

Vorteile

Eine Fraktion hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, durch die Verwaltung der jeweiligen BVV unterstützt zu werden. Dazu gehört die Gestellung angemessener Räumlichkeiten, Technik etc. Fraktionslosen BV kann diese Unterstützung ebenfalls (im Rahmen der Möglichkeiten) gewährt werden. Muß aber nicht.

Eine Fraktion hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Sitz in jedem Ausschuß, der gebildet wird. Die Verteilung der Sitze in einem Ausschuß auf die einzelnen Fraktionen erfolgt üblicherweise nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hont. Einzelheiten werden in der Geschäftsordnung der BVV geregelt.

Eine Fraktion erhält aus dem Haushalt der BVV einen Zuschuss "für den personellen und sachlichen Aufwand einschließlich der Unterhaltung ihrer Büros" nach § 8a des "Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen" (siehe den schon angeführten Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz, dort ab Rn 39).

Die Fraktion kann im Rahmen ihrer Geschäftsführung über die zugewiesenen Gelder weitgehend frei verfügen. Sie muß eine entsprechende Buchführung vornehmen, um die Mittelverwendung nachweisen zu können. Sie darf die Gelder allerdings nur für die Arbeit der Fraktion verwenden. Eine Querfinanzierung der Partei ist untersagt. Natürlich können die einzelnen Mitglieder der Fraktion einen Teil der ihnen zustehenden Entschädigung ihrer Partei spenden. Auch dürfte die Beschäftigung entsprechend qualifizierter Piraten durchaus möglich sein...

Nachteile

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der von der BVV der Fraktion zur Verfügung gestellten Mittel bedingt eine ordnungsgemäße Buchführung. Hier sehe ich einen Nachteil, weil nicht jeder Pirat in der Lage sein dürfte, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Auch wird die Belastung der Fraktionsmitglieder durch die politische Arbeit, insbesondere bei einer kleinen Fraktion, sehr groß sein. Man schaue beispielsweise mal diesen Tagesordnungpunkt aus einer Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf an : Bebauungsplan IX-60-2 (Gerhart-Hauptmann-Anlage). Dahinter verbirgt sich ein 133 Seiten langer Bericht über einen Bebauungsplan. Dieser Bericht muß gelesen und verstanden werden, wenn die Arbeit als BV ernst genommen werden soll..

Mein Vorschlag wäre, daß die Fraktionen in den einzelnen Bezirken (und dem Abgeordnetenhaus :-) ) sich eine Honorarkraft für diese Zwecke teilen. Eine entsprechende Stellenausschreibung sollte zeitnah nach der Wahl erfolgen.

Das führt dann zu einem weiteren Nachteil: die Fraktionen werden evtl. zu Arbeitgebern, mit allen sich daraus ergebenden Pflichten. Die Fraktionen erhalten für die Beschäftigung von Mitarbeitern zusätzliche Personalmittel gegen Nachweis (Arbeitsvertrag, Rechnung etc.) in Höhe von bis zu 16.000 € (bei einer für uns denkbaren Fraktionsstärke von weniger als 10 Mitgliedern). Diese Personalmittel sind als Bruttobetrag anzusehen, d.h. aus diesem Betrag sind sowohl die Gehälter der Mitarbeiter als auch die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung etc. zu zahlen (ausführlich dazu der Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz, Rn 48ff). Sollte der Landesverband es in Fraktionsstärke in das Abgeordnetenhaus schaffen, gelten dort ähnliche Bedingungen. Hier ist der Landesvorstand aufgefordert, entsprechende Grundsätze aufzustellen.

Da die Fraktion Gelder vom Bezirksamt bzw. der BVV erhält und andererseits Rechnungen und möglicherweise Gehälter zahlen muß, ist die Einrichtung eines Bankkontos für die Fraktion zwingend.

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf veröffentlicht die Abrechnungen netterweise.