BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 003
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX003 EinreichungsdatumAntragstitelModernisierung der Berliner Psychiatrie mitgestalten! AntragstellerAntragstypSonstiger Antrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeKeine der Gruppen AntragstextIn der aktuellen Legislaturperiode steht eine Fortschreibung des Berliner Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) an. Die PIRATEN wollen sich mit folgenden Forderungen beteiligen: §1 (Anwendbarkeit) Absatz (1) Satz 2 wird ergänzt um "c) von Betreuern nach BGB Untergebrachten sowie d) Patienten, die sich freiwillig in stationäre psychiatrische Behandlung begeben haben" §30 (Behandlung) Absatz (2) wird ergänzt: "Der Untergebrachte hat einen Anspruch auf unterstützende kognitive Psychotherapie. Betäubende Zwangsmedikation ist verboten (§224 StGB)." §35 (Telefongespräche, Telegramme und andere Arten der Nachrichtenübermittlung) wird ergänzt: "(3) Der Untergebrachte darf sein persönliches Mobiltelefon zur Selbsthilfe und Pflege seiner sozialen Kontakte beibehalten. Auf seiner Station hat er zur Recherche und Kommunikation ein frei zugängliches Internetterminal sowie einen öffentlichen Hotspot vorzufinden. Der Einrichtung übergebene Broschüren von Betroffenenorganisationen, Selbsthilfegruppen, Psychiatrie-Beschwerdestellen, Rehabilitationskliniken, Rechtsanwälten, Therapeuten und antipsychiatrischen Einrichtungen sind dem Untergebrachten zugänglich zu machen." §36 (Offene Unterbringung) wird ergänzt: "(3) Der Untergebrachte ist möglichst mit Mitpatienten des gleichen Problembildes zusammen unterzubringen. Der Untergebrachte hat während der Unterbringung Recht auf Definition der sexuellen Identität, unter der er geführt werden will, sowie auf Ausübung seiner Sexualität, soweit dies nicht durch andere Gesetze beschränkt ist." AntragsbegründungDas Berliner PsychKG ist 1985 von der CDU verabschiedet worden. Seitdem hat es Umwälzungen in der Kommunikationstechnik gegeben und die Mehrheitsverhältnisse in Berlin haben sich geändert, was eine Anpassung des PsychKG erlaubt. Zu § 1: Es kann nicht angehen, dass Psychiatriepatienten durch Unterschreiben eines Behandlungsvertrages oder gerichtliche Bestellung eines sie eigentlich fördern sollenden Betreuers ihrer grundlegenden Menschenrechte beraubt werden. Zu § 30: Die neuere Psychosenforschung zeigt, dass kognitive Methoden selbst schwersten psychischen Störungen beikommen können, während Psychopharmaka oft mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen behaftet sind, auf die man sich schon freiwillig einlassen muss. Zu § 35: In der Station 152 der Charité ist der Gebrauch von Mobiltelefonen erlaubt, um das auch vorhandene Patiententelefon zu entlasten. Im Krankenhaus Neukölln ist die Benutzung von Mobiltelefonen hingegen immer wieder verboten, angeblich um medizinische Apparatur nicht elektromagnetisch zu stören. Dies ist aber auf den psychiatrischen Abteilungen mangels nicht funkentstörter Geräte nicht mehr zeitgemäß. Das Wegnehmen der Mobiltelefone behindert die Untergebrachten auf unnötige Weise in ihren sozialen Kontakten und wirkt depressogen. Das Internet ist eine unschätzbare Ressource in der therapeutischen Arbeit, da hier Informationen und Tipps zum Krankheitsbild gefunden werden können und sozialarbeiterische Tätigkeiten wie Kontakt mit Angehörigen, Arbeitgebern und Ämtern, Rücktritt von im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit geschlossenen Verträgen, Wohnungs- und Beschäftigungssuche und dergleichen mehr eigenverantwortlich verfolgt werden können. Die Werbematerialien von Selbsthilfegruppen und ähnlichem werden von den in der Psychiatrie Angestellten immer noch als aufwiegelnde Konkurrenz angesehen und weggeworfen, obwohl die Selbsthilfearbeit von den Krankenkassen, den niedergelassenen Ärzten, der Regierung und der Wissenschaft als sehr effizient gewertschätzt wird. Zu § 36: Während die Berliner Universitätskliniken ihre Psychiatriepatienten bereits nach Störungsbildern sortieren, arbeiten die Gemeindepsychiatrien in Berlin noch nach dem Konzept der Vermischung unterschiedlichster Störungsbilder. Dies behindert jedoch einen Peer-to-peer-Austausch mit erfahrenen Experten in eigener Sache und Impulse einer gegenseitigen Ansteckung mit gesundmachenden Ideen, führt zu Gefühlen des Alleinseins und sollte umorganisiert werden. Depressionen, Aggressivität und psychotische Krisenbewältigungsstrategien resultieren oft aus Einsamkeit. Liebe und konsensuelle Sexualität sind hier heilende Kräfte. Das Phänomen des Kurschattens einer Liebschaft im Krankenhaus tritt häufig auf und sollte nicht mit Sittlichkeitsvorstellungen aus dem viktorianischen Zeitalter unterbunden werden. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.08.2012 Status des Antrags |