BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00023
Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Alexander Heidrich. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Änderungsantrag Nr.
- P-05
- Beantragt von
- Alexander Heidrich
- Programm
Wahlprogramm
- Schlagworte Pro
- Privatsphäre Datenschutz
- Schlagworte Contra
- Zunehmende Bedrohung durch internationalen Terrorismus :-)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen
Ein staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System, auf dem persönliche Daten gespeichert oder bearbeitet werden ist ein tiefer Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, für die Durchsuchung informationstechnischer Systeme müssen deshalb die gleichen Regeln gelten wie für eine Hausdurchsuchung. Der Zugriff muss richterlich angeordnet werden. Den Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, den Zugriff zu beobachten. Ein Löschen oder Verändern von Daten durch die Polizei darf nicht stattfinden.
- Begründung
Für den PC gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, darauf sind persönliche Daten gespeichert. Der Durchschnittsuser wird seine Daten nicht besonders schützen, der Straftäter natürlich schon, somit ist Artikel 34d Polizeiaufgabengesetz sinnfrei und gehört wieder abgeschafft. Wir konnten vor 2008 auch gut ohne ihn leben.
Edit 2010-08-16: Umformuliert, informationstechnische Systeme statt Computer, Zugriff statt Durchsuchung; Verarbeitung persönlicher Daten statt persönlich genutzt
Edit 2010-08-19: Grammatikfehler raus --Trias 07:28, 19. Aug. 2010 (CEST)
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Boris Turovskiy
- PiratNEA
- Christian Kubisch
- ValiDOM (generlel gute Richtung, wäre aber für Überarbeitung dankbar)
- Crasher (Ich habe diesen Antrag übernommen da dieser sonst verfallen wäre weil sich der ursprüngliche Antragsteller ausgetragen hatte)
- Ignaz
- Matze.fu
- Thomas-BY
- Das-leben-ist-schoen
- Aleks_A
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Pingu - das Grundrecht auf die digitale Privatsphäre ist definiert und es mangelt nur an der Umsetzung. Das ist für mich aber keine Umsetzung dessen.
- NetAndroid nicht genau genug formuliert.
- Gimli Wichtiges Thema! Bitte bis zum nächsten Parteitag noch weiter als richtiges Postionspapier ausarbeiten und wieder einbringen.
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Der Antrag enthält Unmöglichkeiten, bzw Unsinnigkeiten. Ein Durchsuchung online kann nicht auf die gleiche Weise stattfinden wie eine Offlinedurchsuchung. Anstatt hier irreführende Pseudo-Vorschläge zu machen, sollten die Piraten lieber eine ganz klar ablehnende Position zu Onlinedurchsuchungen vertreten. --Trias 20:53, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Bei einer Durchsuchung der Wohnung muß ein Richter zustimmen, geht das bei einer Durchsuchung der Festplatten nicht? Bei einer Durchsuchung der Wohnung wird versucht, den Besitzer der Wohnung dabei sein zu lassen, geht das bei Festplatten nicht? Bei einer Durchsuchung der Wohnung werden keine Gegenstände vernichtet (außer vielleicht ein Schloß oder eine Tür), warum sollte die Polizei etwas von meinen Festplatten entfernen dürfen?
- Du machst den Fehler zu denken der Computer wäre die Fortsetzung des allseits Bekannten mit elektronischen Mitteln. Das ist dein Denkfehler. Ich habe auch nicht pro Online-Durchsuchung argumentiert, Sondern habe im Gegenteil eine viel schärferer Position als du dazu, du brauchst mir nicht die Nachteile erklären. --Trias 22:18, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Und diese Position wäre?
- Abschaffung der sogenannten Online-durchsuchung. Lies einfach was ich schreibe. -Trias 20:51, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Und dann gilt welche Regelung? IMO die für die Hausdurchsuchung.
- Jetzt verstehe ich dich. Ich bin die ganze Zeit von einer Nichtheimlichen Online-durchsuchung ausgegangen, was für mich ein oxymoron darstellt. So wie ich den Antrag jetzt verstehe, halte ich ihn für sinnvoll, aber nicht sehr glücklich formuliert. Im Titel steht Onlinedurchsuchung, der Antrag spricht sich nicht eindeutig gegen Onlinedurchsuchungen aus...das solltest du ändern um weitere Missverständnisse zu vermeiden, :) --Trias 07:25, 19. Aug. 2010 (CEST)
- Und dann gilt welche Regelung? IMO die für die Hausdurchsuchung.
- Abschaffung der sogenannten Online-durchsuchung. Lies einfach was ich schreibe. -Trias 20:51, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Und diese Position wäre?
- Du machst den Fehler zu denken der Computer wäre die Fortsetzung des allseits Bekannten mit elektronischen Mitteln. Das ist dein Denkfehler. Ich habe auch nicht pro Online-Durchsuchung argumentiert, Sondern habe im Gegenteil eine viel schärferer Position als du dazu, du brauchst mir nicht die Nachteile erklären. --Trias 22:18, 15. Aug. 2010 (CEST)
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- Bei einer Durchsuchung der Wohnung muß ein Richter zustimmen, geht das bei einer Durchsuchung der Festplatten nicht? Bei einer Durchsuchung der Wohnung wird versucht, den Besitzer der Wohnung dabei sein zu lassen, geht das bei Festplatten nicht? Bei einer Durchsuchung der Wohnung werden keine Gegenstände vernichtet (außer vielleicht ein Schloß oder eine Tür), warum sollte die Polizei etwas von meinen Festplatten entfernen dürfen?
- Was genau ist in diesem Antrag gemeint, die "Onlinedurchsuchung" (Hacking durch die Behörden) oder die Sichtung von bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Rechnern? Desweiteren finde ich den Antrag zu "dünn", um ihn so ins Wahlprogramm zu nehmen. CEdge
- Gemeint ist Artikel 34d PAG, ob der auf beschlagnahmte Rechner anwendbar ist, weiß ich nicht.
- ...
- ...
- ...
- Der Antragstext ist unklar und fördert dadurch einen Interpretationsspielraum: Es wird nicht definiert was ein persönlich genutzter Computer ist und die die Abgrenzung zu nicht persönlich verfügbaren Computern statt findet. So würde der Antrag zwar die Durchsuchung eines heimischen Computers verhindern, aber nicht die Durchsuchungeines Postfaches, welches auf einem Server eines IT-Anbieters liegt. Zudem zeigt die jüngere Entwicklung in der IT auf, daß der Ort der Datenspeicherung mehr und mehr verteilt wird auf verschiedene Server und IT-Angebote, die nicht mehr lokal arbeiten. Last but not least ist der Begriff "Computer" als solcher ebenfalls unklar, bezeichnet dieser nach klassischer Auffassung oft nur bekannte Hardware. Als Computer wohl nicht angesehen werden jedoch Geräte wie bspw. Handys. MP3-Geräte, USB-Sticks, etc. Diese würden daher aus obigen ANtrag herausfallen. IMHO sollte man daher ein Antrag eher in Richtung des Zugriffs auf Daten unabhängig des Speicherorts entwerfen. --xwolf 18:41, 16. Aug. 2010 (CEST)