BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00008
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Robert Franz. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Titel = Erweiterung der Aussprechung von Ordnungsmaßnahmen
- Änderungsantrag Nr.
- S-14
- Beantragt von
- Robert Franz
- Betrifft
- Satzung Landesverband Bayern / §6
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt dem §6 der Landessatzung folgenden Satz hinzuzufügen:
- Begründung
Geht beim Schiedsgericht ein Antrag ein und muß das Schiedsgericht über diesen Antrag entscheiden, so kann es bei einer groben Verfehlung nur dem Vorstand berichten und diesen bitten eine Ordnungsmaßnahme auszusprechen. Mit dieser Änderung wäre dies direkt möglich. Indirekt hat das Schiedsgericht sowieso schon die Kompetenz über Ordnungsmaßnahmen zu entscheiden, wenn sich ein Mitglied über die vom Vorstand verhängte Ordnungsmaßnahme beschwert.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Haide F.S.
- Apple
- Gerd Fleischer
- Ron
- Thomas-BY
- PiratNEA
- ValiDOM
- Hippy
- Trias
- Arthur Schibetz
- Johannes Müller
- Kristian Biss
- NetAndroid
- rxl
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Ich halte den Antrag für sinnvoll, bin mir aber nicht ganz sicher inwieweit inwieweit der Rest das für ne gute Idee hält. Das ganze sollte erst mal diskutiert werden. Robert Franz
- Ich halte das erstmal für keine gute Idee, weil ich einheitliche Regelungen bei Schiedsgerichten innerhalb der Piratenpartei für sinnvoll erachte. Ich bin aber nicht abgeneigt, mich von guten Argumenten vom Gegenteil zu überzeugen. Diesen Antrag könnte ich mir jedoch aus dem genannten Grund auf Bundesebene vorstellen. --Haide F.S. 01:59, 18. Jul. 2010 (CEST)
- Denke auch, dass das wenn überhaupt bundeseinheitlich gelten muss. Bin mir allerdings auch nicht so ganz sicher, ob ich das überhaupt unterstützen würde, immerhin ist es ein Laiengericht und die Verfahrensinhalte sind nach aussen im Gegensatz zu Vorstandsentscheidungen nicht zwangsläufig nachvollziehbar. Im Übrigen halte ich wenn auch eine Eingrenzung für erforderlich, z.B. auf Verwarnungen und Verweise.--☠Thomas-BY ->talk2me 14:04, 25. Jul. 2010 (CEST)
- Ich bin für Gewaltenteilung PiratNEA
- Knapper und treffender kann man es nicht ausdrücken. Vig 20:03, 6. Aug. 2010 (CEST)
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Knapper und treffender kann man es nicht ausdrücken. Vig 20:03, 6. Aug. 2010 (CEST)
- Prinzipiell hätte ich da nix dagegen, ein SG soll und muss unabhängig sein. Doch sehe ich unsere Schiedsgerichte als Kontrollorgane, die auch unstimmigkeiten über Entscheidungen beilegen sollen. Wenn jmd. ein Problem mit einer Entscheidung oder einem Piraten hat soll man sich erstmal an den jeweil. Vorstand wenden - der trifft eine Entscheidung, wenn jmd. damit dann nicht zufrieden ist kann man sich an ein SG wenden. Und das gilt auch nur für "harte" Fälle, für alles andere bieten wir Vertrauenspiraten an. ValiDOM
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...