Antrag:RLP/2017.2/004/Änderung Satzung Ordnungsmassnahmen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2017.2/004
behandelt bei
LMV
Beantragt von
Marie Salm
Kurzbeschreibung
Änderung Satzung Ordnungsmassnahmen
Betrifft
§9
Vermerk
https://wiki.piratenpartei.de/RP:2017-12-09_-_Protokoll_LMV_2017.2#TOP_8:_Beschluss_.C3.BCber_Satzungs.C3.A4nderungsantr.C3.A4ge

Antrag

Der Landesparteitag möge beschliessen den alten § 9

https://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#.C2.A79_.5BOrdnungsma.C3.9Fnahmen.5D

durch nachfolgenden § 9 und 9.1 zu ersetzen.

§ 9 ORDNUNGSMASSNAHMEN

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Rheinland-Pfalz, so können Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Piraten verhängt werden.

(2)Ordnungsmaßnahmen sind

1. Verwarnung, 2. Verweis 3. Enthebung von einem Parteiamt, 4. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden 5. Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland

(3) Die Ordnungsmaßnahme ist in Textform zu begründen. Bekleidet ein Mitglied des Landesverbands ausschließlich ein Amt in der Bundespartei, können Enthebung vom Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu ergreifen sowie Parteiausschluss nur vom Bundesvorstand angeordnet werden. (4) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand beschlossen. Die Ordnungsmaßnahme des Parteiausschlusses ist hiervon ausgenommen. (5) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Rheinland-Pfalz sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich:. 1.Auflösung, 2. Ausschluss, 3. Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung und Beschlüsse übergeordneter Organe beharrlich missachten, oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen und schriftlich begründet. Die Ordnungsmaßnahme muss auf der Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme aussprechenden Gliederung bestätigt werden. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.

§ 9.1 PARTEIAUSSCHLUSS (1) Ein Pirat kann nur dann aus der Piratenpartei Deutschland Rheinland-Pfalz ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder der Piratenpartei Deutschland Rheinland-Pfalz verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Ein Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland Rheinland-Pfalz bedeutet automatisch auch einen Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland sowie allen anderen Gliederungen der Partei. (2) Der Ausschluss wird vom Landesvorstand beim zuständigen Landesschiedsgericht beantragt; dieses entscheidet über den Ausschluss. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes kann vor dem Bundesschiedsgericht Berufung eingelegt werden. (3)In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Landesvorstand muss dem Piraten diesen Beschluss in Textform mit einer gesonderten Begründung mitteilen.

Begründung

In der bisherigen Form war es dem Landesvorstand nicht möglich selbst Ordnungsmaßnahmen zu verhängen, sondern mußte diese bei dem Bundesvorstand einreichen, der sie für den Landesvorstand verhängen und/oder beim Bundesschiedsgericht einreichen sollte. Da das in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend funktionierte, stelle ich diesen Antrag. Ordnungsmaßnahmen sind in der bisherigen Fassung nicht definiert, auch das wird mit diesem Antrag korrigiert.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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