AG Transrecht/Langfristige Ziele
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Unsere Langfristigen Ziele sind:
Verankerung folgender Punkte im Parteiprogramm:
- Abschaffung des (TSG) und Änderung von Personenstands- und Gesundheitsrecht (und ggf. anderen), um eine menschenwürdige Transition ohne TSG, Richter und Gutachter zu ermöglichen
- Ersatzlose Streichung des §262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden
- Anfechtung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 6.12.1968 (BVerwGE 31, 130), das Transsexuelle zum Zwecke der Namensänderung die Kleine Lösung nach §1 TSG aufzwingt. ("Nach dem Urteil des BVerwG vom 6.12.1968 (BVerwGE 31, 130) darf eine Person im Wege der behördlichen Namensänderung selbst bei Vorlegen besonderer Umstände keinen Vornamen erhalten, der nicht der im Geburtenbuch eingetragenen Geschlechtsbezeichnung entspricht. Die für die öffentlich-rechtliche Namensänderung zuständigen Behörden haben sich hierdurch gehindert gesehen, Transsexuellen die Führung von Vornamen des anderen Geschlechts zu gestatten.")
- Ersatzlose Streichung des §128a Abs. 1 des Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (KostO), der für VÄ das doppelte und für die PÄ das 1,5fache der üblichen Gerichtsgebühren festlegt (|§128a Abs. 1 der KostO)