Archiv:2009/Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat/Regeln AG Rat

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Regeln für den AG-Rat

Präambel: Der AG-Rat ist ein gewähltes {Organ} [Organstatus zur Diskussion] der Piratenpartei, das die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften (AGs) koordiniert und deren Regeln für die Arbeit gemeinsam mit den AGs fortentwickelt. Der AG-Rat ist der Unabhängigkeit der AGs, der Transparenz und Zielgerichtetheit der Arbeit der AGs ebenso verpflichtet, wie der störungsfreien Zusammenarbeit der AGs untereinander.

§ 1 Wahl des AG-Rates

  1. Der AG-Rat wird im jährlichem Turnus auf dem Bundesparteitag gewählt.
  2. Der AG-Rat besteht aus fünf sieben Mitgliedern [Zusatz:] wobei alle Mitglieder des AG-Rates unterschiedlichen Landesverbänden angehören müssen.
  3. Mehr als zwei aufeinander folgende Wahlperioden darf kein Mitglied dem AG-Rat angehören. [fragwürdig]

§ 2 Arbeit und Aufgaben des AG-Rates


  1. Der AG-Rat trifft seine Entscheidungen mit Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder.
  2. Der AG-Rat koordiniert die Arbeit der AGs [Zusatz:] gemäß den AG-Regeln und berät diese bei ihrer Arbeit. [Zusatz:] Der Tätigkeitsbereich des AG-Rates ist der Bundesverband.
  3. Der AG-Rat dokumentiert alle aktiven AGs und stellt einen einheitlichen Zugriff auf deren Ergebnisdokumente und Protokolle sicher.
  4. Der AG-Rat legt in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften verbindliche Regeln für die AGs fest und achtet auf deren Durchsetzung. Der AG-Rat wendet in Zusammenarbeit mit den AG die AG-Regeln an und achtet auf deren Durchsetzung.
  5. Der AG-Rat berät bestehende und zu gründende AGs bei der Organisation und der Dokumentation ihrer Arbeit, sofern diese es wünschen.
  6. Der AG-Rat dokumentiert neue AGs, wenn diese den AG Regeln entsprechend, ausreichend die formalen Kriterien erfüllen.
  7. Der AG-Rat wacht über die Einhaltung der formalen Kriterien und kann deren Einhaltung anmahnen.
  8. Der AG-Rat berichtet monatlich, über die wesentlichen Entwicklungen innerhalb der AGs, sowie über seine Tätigkeit, an die Parteiöffentlichkeit.
  9. Der AG-Rat berichtet auf Wunsch an die Parteigremien in öffentlicher Sitzung über seine Tätigkeit.
  10. Der AG-Rat kann Satzungsänderungen, die seine Funktion und die Arbeit der AGs betreffen, in der üblichen Form vorschlagen.
  11. Bundesvorstände beauftragen den AG-Rat, wenn AGs für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten ausgeschrieben werden sollen.

[Zusatz:] § 3 Transparenz des AG-Rates

  1. Der AG-Rat dokumentiert seine Entscheidungen, die Entscheidungsgründe und das Abstimmverhalten seiner Mitglieder dauerhaft und für alle Piraten einsehbar im Wiki. Die Entscheidungsgründe werden von der entscheidenden Mehrheit formuliert. Alle Mitglieder des AG-Rates dürfen an dieser Stelle ihr Abstimmverhalten kommentieren.
  2. Alle vom AG-Rat genutzten Mailinglisten sind öffentlich. Schreibrechte erhalten nur die Mitglieder des AG-Rats. Leserecht ist allen Piraten zu gewährleisten. [fraglicher Punkt]
  3. Alle Telefonkonferenzen des AG-Rates sind öffentlich, jeder Pirat kann daran teilnehmen und sich zu Wort melden. Die Redezeit kann seitens des AG-Rates für Piraten auf eine sinnvolle Zeit begrenzt werden. Telefonkonferenzen sind seitens des AG-Rates rechtzeitig auf der Wikiseite des AG-Rates in der Regel mit einer Frist von 72 Stunden anzukündigen.