Archiv:2009/Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat/§2

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§ 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft

  1. Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.[Zusatz:] Die Verabschiedung und Änderung von internen Regeln einer AG muss innerhalb der AG demokratisch erfolgen.
akzeptiert Arvid Doerwald 15:26, 13. Okt. 2009 (CEST)
  1. Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente. [Zusatz:] Der AG Rat urteilt im Zusammenhang mit diesen Pflichten nicht über Inhalt oder Tauglichkeit dieser Dokumente zu einem bestimmten Zweck. Die Vorlage des Dokumentes genügt zur Erfüllung der Pflicht.
Nicht in Ordnung, da die Abgabe einer (fast) leeren Hülle mit neuem Datum dem Formerfordernis ja schon genügen würde. Aus diesen Dokumenten soll die Planung für die künftige Arbeit und deren Fortschritt hervorgehen, sowie Veränderungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Dazu ist es erforderlich, bestimmte Inhalte zu liefern. Arvid Doerwald 15:26, 13. Okt. 2009 (CEST)

Genau, es würde dem Formerfordernis genügen. Jemand, der wissen will was eine AG macht und dort im Extremfall nur leere Blätter findet, wird sich dann lieber eine andere AG suchen. Die Arbeitsleistung der AG wird also durch diese Vorschrift transparent, das Existenzrecht einer AG aber von ihrem Output entkoppelt. Fitz 00:53, 14. Okt. 2009 (CEST)

    1. Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
    2. Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
    3. Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
    4. Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
    5. Jede AG berichtet mindestens alle sechs acht Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten.
Was ist an acht Woche besser, als an sechs Wochen? Entscheidend ist die Kontinuität und Verfolgbarkeit durch die Basis. Eigentlich wäre ein noch kürzerer Rhythmus (etwa monatlich) wünschenswert.

Hmm, eine AG darf ja auch jede Woche nachlegen. Es geht ja um das mindeste Erfordernis, um sich überhaupt eine AG zu nennen. Fitz 01:03, 14. Okt. 2009 (CEST)

    1. Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre Koordinatoren Ansprechpartner nach außen und für den AG-Rat durch Wahl der AG Mitglieder.
      1. Die Koordinatoren sind Ansprechpartner der AG nach außen und für den AG Rat [entfällt]
      2. Die Koordinatoren Ansprechpartner sind verantwortlich dafür, die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
      3. Eine Person darf gleichzeitig in maximal zwei AGs als Ansprechpartner tätig sein.
    2. Die AG können Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder festlegen. [Dieser Punkt wird entschäft durch die Änderung des Überschneidungsabsatzes, möglicherweise noch nicht ausreichend]
Ist die Entstehung von Parallel-AGs tatsächlich erwünscht? Risiken sind: 1. Die AG-Bildung könnte ausufern 2. Zu einer etablierten AG wäre es praktisch unmöglich ein Gegengewicht zu bilden.
Ist da keine AG-Interne Lösung denkbar für den Fall, dass eine AG "zuviele" Mitglieder bekommt und dann meint, nicht mehr effizient arbeiten zu können? Das Problem würde damit nicht nur verlagert, da z.B. Abstimmungen über Entwürfe trotzdem allen Mitlgiedern der AG zugänglich wären. Das erspart der Basis später die Arbeit des Auswählens und protestierens, wenn sie bereits in der AG repräsentativ vertreten ist.
Deshalb: Keine Aufnahmekriterien!

Schwierig. Stell dir vor eine AG macht etwas, was anderen Leuten nicht passt. Dann gehen 10 Leute am selben Tag in die AG, überstimmen alles, und Schluss ist. Dem sollte eine AG nicht ausgeliefert sein. Wenn die 10 Leute also anderer Meinung sind und die erste AG keine Lust auf diese Leute hat, dann sollen und können sie eine eigene AG machen. Eben deswegen darf niemand Überschneidungen verbieten können. In dieser Weise halte ich es für einen natürlichen Mechanismus der Gruppenbildung. Fitz 01:01, 14. Okt. 2009 (CEST)

(Beitrag kann gemeinsam mit allen Kommentaren gerne auf die Diskussionsseite verschoben werden) MsClassless 16:02, 13. Okt. 2009 (CEST)
    1. Der AG Rat behält sich vor, diese Regeln auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen.