Vorlage:Standorte für Wahlplakate im Landkreis Rosenheim

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Version vom 26. Juli 2013, 16:37 Uhr von Fatomke (Diskussion | Beiträge) (Standorte für Wahlplakattafeln)
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Standorte für Wahlplakattafeln

alle 46 Gemeinden/Städte und Rosenheim Stadt mit Angaben zu gemeindeeigenen Wahlplakattafeln, Tommy am 23.07.2013

Stadt/Gemeinde Standorte der gemeindeeigenen Wahltafeln Träger Plakate
1 Albaching
  • keine gemeindeeigenen Wahlplakattafeln,
  • Es sind eigene Plakatträger erlaubt und gewünscht und es werden je Ortsteil 2 Stck zugelassen. Albaching hat 35 Ortsteile. (siehe auch Pfaffing)
2 Amerang
  • 8 gemeindeeigene Wahltafeln, je Ortsteil und Wahl 1 Tafel
  • Amerang, Kirchensur, Stephanskirchen, Evenhausen, DIN A1
  • Die Wahltafeln sind ab 01.08.2013 aufgestellt.
8
3 Aschau i.Chiemgau
  • 2 gemeindeeigene Wahltafeln,
  • Die Standorte befinden sich in den Ortszentren Aschau und Sachrang bzw. zusätzlich am südlichen Ortsausgang von Niederaschau ist noch eine weitere große Plakatwand aufgestellt.
  • Die Wahltafeln sind ab 29.07.2013 aufgestellt.
2
4 Babensham
  • keine gemeindeeigenen Wahlplakattafeln,
  • In der Gemeinde Babensham können nur Plakatständer aufgestellt werden. Diese sind verkehrssicher anzubringen und in ordentlichem Zustand zu halten.
5 Bad Aibling
  • 10 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden,Plakate nur mit Reißnägel befestigen!
  • Färbergasse (Mühlbachgeländer gegenüber dem Rathaus), Münchner Str. (Kränzle-Anwesen), Rosenheimer Str. (zwischen Johannisbad-Parkplatz u. Haltestelle Kurpark), Lindenstr. (Abzw. Prof.-Kurt-Huber-Str.), Ecke Willinger/Madaustr., Ellmosen (Anwesen Tremmel), Willing (Kriegerdenkmal), Mietraching (Ebersberger Str./Abzw. zur Kirche), Harthausen (Garagen Schlosser/Aiblinger Str.), Berbling (Gaststätte Oberwirt)
  • eigene Plakatierung auf das Notwendigste beschränken
  • Die Plakatierung darf 4 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
10
6 Bad Endorf
  • 6 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden,
  • Ortseinfahrt Rosenheimer Str. (Bahndamm-West), Hochriesstr. (Bahndamm nördl. Hs. Nr. 1), Kurstr. (Zaun am Fußballplatz), Ströbinger Str. (Abzweigung Fußweg zum Kurzentrum), Ortsteil Hofham (neben der Grünfläche), Katharienheimstr.
  • eigene Plakatierung auf das Notwendigste beschränken
  • Die Plakatierung darf ca. 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
6
7 Bad Feilnbach
  • 6 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, nach Listenplatz zugeteilt
  • Au bei Bad Aibling (Hauptstr. 22/gegenüber Feuerwehrhaus), Bad Feilnbach (Bahnhofstr./Kufsteiner Str.), Dettendorf (Berblinger Str. 2), Kematen (Parkplatz beim Gasthaus Weingast), Litzldorf (Aiblinger Str. 52/Buswendeplatz), Wiechs (Ortsmitte/Kreuzung)
  • Die Plakatierung darf 8 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
6
8 Bernau a.Chiemsee
  • 6 gemeindeeigene Wahltafeln (Landtags- oder Bundestagswahl) vorhanden, Plakatgröße max. DIN A1, die Felder für Plakate sind zugeteilt
  • Im Ortszentrum; an der Aschauer Straße vor der Kurverwaltung (nur Landtags/Bezirkswahl), am Parkplatz Rottauer Straße (nur Bundestagswahl)
  • Ortsteil Eichet; Chiemseestr. vor Bahnbrücke (nur Landtags/Bezirkswahl), Nähe Kreisel an der Chiemseestr. (nur Bundestag)
  • Ortsteil Irschen; Abzweigung Baumannstr./Kapellenweg (nur Bundestag)
  • Hittenkirchen; Parkplatz beim Kindergarten an der Erlachstr. (nur Landtag u. Bezirkswahl)
  • Die Plakatierung darf 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
6
9 Brannenburg
  • Herr Dr. Langer, Tel. 08034/9061-17, es erfolgt in den nächsten Wochen ausführliche Information, bis 25.07.2013 nicht (nochmal angefragt)
10 Breitbrunn a.Chiemsee
  • Zu beantragen sind die Genehmigungen zur Plakatierung bei der jeweiligen Gemeinde (siehe auch Gstadt und Chiemsee). Anträge sind gestellt.
11 Bruckmühl
  • 17 gemeindeeigene Wahltafeln,
  • Die Wahlplakate müssen vorab im Einwohnermeldeamt (Rathausplatz 4, Zimmer 5/EG) abgestempelt werden
  • genaue Standorte der Wahltafeln werden noch bekannt gegeben
17
12 Chiemsee
  • Zu beantragen sind die Genehmigungen zur Plakatierung bei der jeweiligen Gemeinde (siehe auch Gstadt und Breitbrunn). Anträge sind gestellt.
13 Edling
  • Herr Berger, Tel.: 08071 9188-12 oder Frau Sturm, 08071 9188-19
14 Eggstätt
  • 4 gemeindeeigenen Wahltafeln, Plakate müssen abgestempelt werden, DIN A1
  • Ecke Chiemseestr./Priener Str., Kirchplatz, Rathaus, An der Point/Obinger Str.
  • Plakatierung ab Anfang August bis 1 Woche nach der Wahl
4
15 Eiselfing
  • keine gemeindeeigenen Wahltafeln
  • Die Plakatierung darf 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
16 Feldkirchen-Westerham
  • keine gemeindeeigenen Wahltafeln,
  • Die Plakatierung darf 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
17 Flintsbach a.Inn
  • Bgm. Berthaler, Tel. 08034/3066-0 oder Herr Pertl, Tel. 08034/3066-13
18 Frasdorf
  • Herr Oppacher, Tel. 08052/1796-19 oder Frau Schenk, Tel. 08052/1796-11
19 Griesstätt
  • 2 gemeindeeigene Wahltafeln,
  • Innstraße 4, (Rathaus) und Wasserburger Str. 2, (Eckergarten)
  • 6 Wochen vor der Wahl
2
20 Großkarolinenfeld
  • 6 gemeindeeigene Wahltafeln
  • Karolinenplatz (neben der Gemeindeverwaltung), Bahnhofstraße, (Nähe Bahnhof), Pfälzerstraße, (zwischen beiden Schulen), Rosenheimer Straße, (Nähe Friedhof), Tattenhausen, (neben Buswartehäuschen), Jarezöd, (gegenüber „Wirt von Dred“)
6
21 Gstadt a.Chiemsee
  • Zu beantragen sind die Genehmigungen zur Plakatierung bei der jeweiligen Gemeinde (siehe auch Breitbrunn und Chiemsee). Anträge sind gestellt.
22 Halfing
  • 4 gemeindeeigene Wahltafeln, DIN A1
  • Rosenheimer Straße (vor Schule), Wasserburger Straße (neben Rathaus), Bahnhofstraße (gegenüber Bäckerei Buchauer) und Chiemseestraße (neben Edeka-Markt)
  • Keine eigene Plakatierung erlaubt.
4
23 Höslwang
  • keine gemeindeeigenen Wahltafeln, ca. 10 Aufsteller in Größe DIN A1, In Ortsmitte gibt es ein großes Tor, dort können Plakate angebracht werden
  • Die Plakatierung darf 3 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
1
24 Kiefersfelden
  • Bgm. Rinner, Tel. Tel. 08033/9765 – 11, 12 oder Herr Stürner, Tel. 08033/9765 – 13
25 Kolbermoor
  • 9 gemeindeeigene Wahltafeln, max. DIN A0
  • Rosenheimer Str. 30B (Am Rathausparklpatz), Edmund-Bergmann Platz (Am Stadtcafe), Mitterhart (beim Gasthof zur Post), Königseestr. (Einmündung zur Staatsstr.), Obere Mangfallstr. (Am Schwimmbad), Pf.-Brinkhammer-Str. (Einmündung zur Heubergstr.), Aiblinger Str. (Gasthaus Seiderer), Aiblinger Str. (gegenüber der Einmündung Ludwig-Prager-Str.) und Pullach (Am Feuerwehrgerätehaus)
  • Die Plakatierung darf 4 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
9
26 Neubeuern
  • 4 gemeindeeigene Wahltafeln,
  • Gemeindeparkplatz (Parkplatz Grund-Mittelschule), Einfahrt in die Rosenheimer Straße (neben Bushäuschen), Auerstraße (gegenüber Lebensmittelmarkt Tengelmann), Dorfstraße (gegenüber Gasthof Vornberger)
  • 6 Wochen vor Bundestagswahl, 4 Wochen vor Landtagswahl
4
27 Nußdorf a.Inn
  • 1 gemeindeeigene Wahltafel,
  • Es gibt eine Gemeindliche Plakatwand im Dorfanger/Ortsmittelpunkt.
1
28 Oberaudorf
  • Herr Seebacher, Tel. 08033/301-17, keine eigene Plakatierungsverordnung, 4 gemeindeeigene Wahltafeln, DIN A1, in Reihenfolge der zugelassen Wahlvorschläge
  • Kurpark an der Bad-Trißl-Straße (ca. 30 Meter nach der Abzweigung Rosenheimer Str.), Oberfeldweg (Nähe Rathaus), Rosenheimer Straße, beim alten Schulhaus in Niederaudorf, Bad-Trißl-Str., abknickende Vorfahrt (Einmündungsbereich Sudelfeldstraße), 6 Wochen vor der Wahl
  • Hinweis auf Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 13.02.2013
5 9
29 Pfaffing
  • keine gemeindeeigenen Wahlplakattafeln,
  • Es sind eigene Plakatträger erlaubt und gewünscht und es werden je Ortsteil 2 Stck zugelassen. Pfaffing hat 72 Ortsteile. (siehe auch Albaching)
30 Prien a.Chiemsee
  • Herr Friedrich, Tel. 08051/606-46, keine eigene Plakatierungsverordnung,
  • der Markt Prien wird für die bevorstehenden Wahlen große Plakatwände aufstellen, auf denen jeder politischen Gruppierung Raum zum Plakatieren gegeben werden wird.Sobald die Standorte festgelegt sind, erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht.
  • Das Plakatieren z. B. mittels Plakatständern oder an Laternenpfosten ist nicht gestattet.
31 Prutting
  • Bgm. Loy, Tel. 08036/3073-13, keine eigene Plakatierungsverordnung, 4 gemeindeeigene Wahltafeln, DIN A1,
  • Standorte: Prutting, Alte Landstraße in höhe Kirchenzugang und nähe Kreisverkehr/Edlinger Str.; Bamham, Ortsmitte; Niedernburg, Bushaltestelle
4
32 Ramerberg
  • Herr Wendrock, Tel. 08039/9068-31,
  • Plakatierungsverordnung oder Gemeinderatsbeschluss: Die Gemeinderäte in Ramerberg werden sich in der nächsten Sitzung Gedanken zu diesem Thema machen.
  • In einigen Wochen noch einmal bezüglich der Themen Plakatträger, Wahltafeln und Anträge zur Plakatierung melden!
33 Raubling
  • Herr Schäfer, Tel. 08035/8705-50, keine Plakatierungsverordnung, 17 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, DIN A1, Platzziffern für Plakate
  • keine eigenen Plakatständer gestattet, Ende Juli erneut Anfragen
  • Wahltafeln werden 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt
17
34 Riedering
  • Herr Ruhstorfer, Tel. 08036/9064-23, keine Plakatierungsverordnung, 5 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, DIN A1, ab Mitte Juli Aufstellung
  • Niedermoosen, Lauterbacher Str; Riedering, Falkensteinstr.; Neukirchen, Maria-Stern-Str.; Söllhuben, Endorfer Str.; Pietzing, Moosen-Ortsmitte
  • Bitte um keine zusätzliche Plakatierung
5
35 Rimsting
  • Herr Dettendorfer, Tel. 08051/6876-27, Plakatierungsverordnung vorhanden, 4 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, DIN A1
  • Ergebnis gemeinderatssitzung v. 11.06.13: Es wurde beschlossen keine Platzzuteilung auf den von der Gemeinde Rimsting zur Verfügung gestellten Plakatwänden zu bestimmen. Festgelegt wurde lediglich, dass pro Partei nur 1 Plakat pro Wand angebracht werden darf und keine anderen Plakate überklebt werden dürfen
  • Standorte: Einmündung in die Nordstraße, neben Bushaltestelle Rimsting/Ortsmitte (beim Has`n-Wirt), Abzweigung Greimhartinger Straße, Greimharting/nähe Dorfplatz (gegenüber der Wertstoff-Insel)
  • Die Plakatierung ist jeweils 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl zulässig.
4
36 Rohrdorf
  • Herr Grick, Tel. 08032/9564-33, Plakatierungsordnung vorhanden, 5 gemeineeigene Wahltafeln vorhanden (Rohrdorf, Thansau, Achenmühle, Lauterbach und Höhenmoos)
  • Diese werden in der Zeit vom 29.07.-01.08.2013 aufgestellt. Eine Plakatierung ist somit AB dem 02.08.2013 möglich.
5
37 Rott a.Inn
  • Frau Schaber, Tel. 08039/9068-20,
  • Plakatierungsverordnung oder Gemeinderatsbeschluss: Die Gemeinderäte in Rott a. Inn werden sich in der nächsten Sitzung Gedanken zu diesem Thema machen. In Rott a. Inn ist gerade der Erlass einer Plakatierungsverordnung im Gespräch.
  • In einigen Wochen noch einmal bezüglich der Themen Plakatträger, Wahltafeln und Anträge zur Plakatierung melden!
38 Samerberg
  • * Bgm. Huber, Tel. 08032 / 98940 oder Herr Müllinger, Tel. 0 80 32 / 98 94 13
39 Schechen
  • Herr Pommer, Tel. 08039/9067-14, keine Plakatierungsverordnung, aber Richtlinie vorhanden, 7 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, DIN A1
  • Pfaffenhofen (Nähe Wertstoffinsel/Feuerwehrhaus), Deutelhausen (Bereich Einmündung Kornbichlstraße), Marienberg (Ortseingang vor der Steigung), Mühlstätt (Am Gries), Schechen (neben Rathausbrunnen), Hochstätt (Parkplatz Kirche), Hart (neben Anschlagtafel)
  • 6 Wochen vor der Wahl
7
40 Schonstett
  • Bgm. Fink, Tel. 08055/655, keine Plakatierungsverordnung, 2 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, DIN A1
  • in der Halfinge Sr. (Giebelwand Mehrzweckhalle) oder in der Hauptstr. 9 (gegenüber Anwesen Hauptsr. 9)
  • Aufstellen von Plakatträgern ist nicht erlaubt
2
41 Söchtenau
  • Herr Maier, Tel. 08055/907922, keine Plakatierungsverordnung, 2 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden,
  • Söchtenau, Ecke Halfinger Straße – Schulstraße, im Bereich der Schule Söchtenau,
  • Schwabering, Ecke Dorfstraße – Osterfinger Straße, im Bereich der Kirche Schwabering.
2
42 Soyen
  • Bgm. Fischberger, Tel. 08071/9169-0 oder Herr Machl, Tel. 08071/9169-13
43 Stephanskirchen
  • Herr Plankl, Tel. 08031/7223-21, Plakatierungsordnung vorhanden, 7 gemeineeigene Wahltafeln vorhanden (Schloßberg, Haidhausen, Waldering, Leiten und Stephanskirchen).
  • Eine Plakatierung kann ab 06.08.13 erfolgen.
7
44 Tuntenhausen
  • Herr Thomas, Tel. 08067/9070-11, keine Plakatierungsordnung vorhanden, 7 gemeineeigene Wahltafeln vorhanden (Ostermünchen, Lampferding, Tuntenhausen, Hohenthann, Schönau, Beyharting)
7
45 Vogtareuth
  • Frau Eder, Tel. 08038/9063-10, keine Plakatierungsverordnung vorhanden, 2 gemeindeeigene Wahltafeln vorhanden, DIN A1
  • Ortsmitte Vogtareuth und Ortsmitte Zaisering
  • Aufstellen von Plakatträgern ist nicht erlaubt
2
46 Wasserburg a.Inn
  • Herr Rothmaier, Tel. 08071/105-11, 12 gemeindeeigene Wahltafeln,
  • Alle darüber hinaus gehenden Plakatierungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
  • Die Plakatierung darf 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
  • Attel, Bahmhofsplatz, Bahnhofstraße, Bgm.-Schmid-Str., Fröschlanger, Köbingerbergstraße, Konradstraße, Megglestraße, Nördliche Burgau/Willi-Ernst-Ring, Rosenheimer Straße, Salzenderzeile, Schustergasse
12
47 Rosenheim Stadt
  • Bauverwaltungsamt, Tel. 08031/365-1619, ca. 28 gemeindeeigenen Wahltafeln,
  • Alle darüber hinaus gehenden Plakatierungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
  • Die Plakatierung darf 6 Wochen vor und 1 Woche nach der Wahl angebracht werden
  • Die Parteien und Wählergruppen werden ca. 8 Wochen vor dem Wahltermin verständigt, welches Feld für die jeweilige Partei vorgesehen ist. Ein Feld hat eine Größe von 1,03 m auf 0,77 m.
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